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Die Anwendung von Zytostatika hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. Da der Umgang mit diesen hoch wirksamen Substanzen für Beschäftigte und Patienten nicht ohne Risiken ist, muss bei der Zubereitung größte Sorgfalt beachtet werden, heißt es in einer Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz. So sind für Beschäftigte, die in der Zubereitung von Zytostatika tätig sind, besondere Schutzmaßnahmen erforderlich, weil die meisten Zytostatika beim gesunden Menschen als unerwünschte Nebenwirkungen bekanntlich erbgutverändernd, fruchtschädigend oder gar selbst Krebs erregend wirken können. Für die Krebspatienten selbst können Verunreinigungen der Infusionslösungen lebensbedrohend sein, weshalb ihre Zubereitung höchsten pharmazeutischen Standards genügen muss. Aus diesen Gründen hat die bayerische Gewerbeaufsicht in einer landesweiten Schwerpunktaktion insgesamt 155 Kliniken überprüft, in denen mit Zytostatika gearbeitet wird. Die Erkenntnisse aus dieser Aktion wurden in einer Informationsbroschüre für Verantwortliche und Betroffene zusammengefasst, wobei neueste wissenschaftliche Erkenntnisse Berücksichtigung fanden.
Selten - aber keineswegs zu vernachlässigen - sind Störungen des Allgemeinbefindens wie Kopfschmerzen, Schwindel oder Übelkeit. Beachten Sie: Der Kontakt mit Zytostatika ist - unabhängig von den genannten Gefahren - auch für die Haut gefährlich, da die Stoffe reizend, ätzend und sensibilisierend wirken! Beschäftigungsverbote Arbeitgeber dürfen schwangere und stillende Frauen laut § 4 des Mutterschutzgesetzes nicht an Arbeitsplätzen einsetzen, an denen ein Risiko der Kontamination mit Zytostatika besteht. Dieses Verbot gilt uneingeschränkt und lässt sich aus den bereits genannten Gründen auch nicht durch ausreichende technische Sicherheitsvorkehrungen aufheben. In diesen Fällen gilt die Vorgabe der "Null-Exposition", die im Kontakt mit Zytostatika nicht zu verwirklichen ist. Erschwerend kommt hinzu, dass sich für diese Stoffe kein Grenzwert festlegen lässt. Selbst der Kontakt mit geringsten Spuren kann unerwünschte Wirkungen hervorrufen. Nach den Regeln des Jugendarbeitsschutzgesetzes dürfen Arbeitnehmer, die jünger als 18 Jahre sind, nur eingeschränkt mit der Handhabung von Zytostatika befasst sein.
Dieser Beitrag vermittelt Ärzten, Apothekern und Pflegekräften sowie Arbeitsschutzverantwortlichen einen ersten Überblick über die notwendigen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit Zytostatika. Was sind Zytostatika und wie wirken sie? Zytostatika sind hochwirksame Arzneimittel, die das Wachstum von Krebszellen hemmen können und daher in der Chemotherapie bestimmter Tumorerkrankungen eingesetzt werden. Aufgrund ihrer gentoxischen Wirkmechanismen haben Zytostatika teilweise ein krebserzeugendes, erbgutveränderndes und reproduktionstoxisches Potenzial. Tätigkeiten mit Zytostatika erfordern daher besondere Fachkenntnisse und spezielle Schutzmaßnahmen. Wer übt Tätigkeiten mit Zytostatika aus? Tätigkeiten mit Zytostatika üben alle Beschäftigten aus, die Zytostatika herstellen, zubereiten, applizieren, handhaben, lagern, befördern, entsorgen und Reinigungsarbeiten durchführen. Welche Aufgaben hat der Arbeitgeber? Der Arbeitgeber hat insbesondere die Gefahren für die Beschäftigten zu beurteilen, die Beschäftigten über die möglichen Gesundheitsgefahren und Schutzmaßnahmen zu unterrichten und alle erforderlichen Schutzmaßnahmen durchzuführen und deren Wirksamkeit zu überprüfen.
Die Zytostatika-Zubereitung hat immer in geeigneten Sicherheitswerkbänken (DIN 12980 oder gleichwertiges Schutz¬niveau) stattzufinden. Eine detaillierte Darstellung aller notwendigen Schutzmaßnahmen finden Sie in den am Ende des Textes genannten Quellen. Was ist bei der Anwendung und Verabreichung (Applikation) wichtig? Im Rahmen der Applikation besteht die Gefahr einer weiträumigen Kontamination in allen Arbeitsbereichen, in denen mit Zytostatika umgegangen wird. Die Anwendung von Zytostatika darf nur durch fachkundige und entsprechend unterwiesene Mitarbeiter erfolgen. Auch wenn bei der Applikation in der Regel nur stark verdünnte Zytostatika-Zubereitungen verabreicht werden, ist auf die konsequente Einhaltung der notwendigen Schutzmaßnahmen zu achten. Eine detaillierte Darstellung aller notwendigen Schutzmaßnahmen finden Sie in den am Ende des Textes genannten Quellen. Was ist beim Unfallmanagement im Rahmen einer unbeabsichtigten Freisetzung zu bedenken? Ein Notfallplan mit Angabe der Verantwortlichen und deren Telefonnummern muss an jedem Arbeitsplatz aushängen.
Wir helfen Ihnen gern Betreiber von Gesundheitseinrichtungen sollten sich bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung immer vom zuständigen Betriebsarzt und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten lassen. Wir vom medical Büro für Arbeit & Umwelt Service GmbH übernehmen das gerne für Sie. Profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung unserer Mitarbeiter, die im Rahmen einer sicherheitstechnischen Betreuung Ihres Betriebs alle potenziellen Gefahrenquellen ermitteln und entsprechende Gegenmaßnahmen entwickeln. Sie haben noch Fragen zu unseren Leistungen oder möchten einen Termin vereinbaren? Dann kontaktieren Sie uns am besten noch heute. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!