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#1 Hallo Leute, ich bin noch ganz neu hier und habe direkt eine Frage zur Beleuchtung. Momentan baue ich einen PKW Transport Anhänger um. Dieser wird für ein Motorsportfahrzeug mit 220cm Außenbreite angefertigt und besitzt "überfahrbare" Kotflügel. Mein Fahrzeug: Nun habe ich Probleme mit der Anordnung der Beleuchtung. Der Anhänger hat eine Breite von 225cm, sodass ich mit einer Beleuchtung die außen am Rahmen angebracht wird zu breit werde. Unten drunter möchte ich die Beleuchtung auch nicht setzen, da mir das zu tief ist und ich Angst habe die Beleuchtung könnte schnell beschädigt werden. Ich möchte an dem Anhänger fest montierte, klappbare Rampen anbringen. Ähnlich wie bei Tiefladern oder anhängern für Mini-Bagger. Beleuchtung an Fahrzeugen | TÜV NORD Mobilität. Die Rampen werden im Fahrbetrieb hochgeklappt und gesichert. Hier ein Beispiel: porter/ Meine Rampen werden allerdings nur ca. 500mm lang. Jetzt zur eigentlichen Frage: Darf ich die Beleuchtung auf den Rampen anbringen? Das würde für mich einiges vereinfachen! Gibt es dazu irgendeine Gesetztesvorgabe, oder hat das schon einmal jemand von euch so gemacht?
Bremsleuchten an Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen den Vorschriften dieses Absatzes entsprechen. An Krafträdern ohne Beiwagen ist nur eine Bremsleuchte zulässig. Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche der Bremsleuchten darf nicht tiefer als 350 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1 500 mm über der Fahrbahn liegen. An Fahrzeugen des Straßendienstes, die von öffentlichen Verwaltungen oder in deren Auftrag verwendet werden, darf der höchste Punkt der leuchtenden Fläche der Bremsleuchten höher als 1 500 mm über der Fahrbahn liegen. An Arbeitsmaschinen, Staplern und land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen darf der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1 900 mm und, wenn die Form des Aufbaus die Einhaltung dieses Maßes nicht zulässt, nicht höher als 2 100 mm über der Fahrbahn liegen. Pkw anhänger beleuchtung anbringen. Mehrspurige Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger dürfen mit zwei zusätzlichen, höher als 1 000 mm über der Fahrbahn liegenden, innen oder außen am Fahrzeug fest angebrachten Bremsleuchten ausgerüstet sein, die abweichend von Satz 6 auch höher als 1 500 mm über der Fahrbahn angebracht sein dürfen.
Gesehen werden und selbst besser sehen – das sind zwei der wichtigsten Aspekte, wenn es um die Beleuchtung an Fahrzeugen geht. Einiges ist vorgeschrieben, anders kann optional vorhanden sein. Doch ist am PKW die sogenannte Nebelschlussleuchte Pflicht in Deutschland und drohen Sanktionen wenn sie nicht vorhanden oder falsch eingesetzt wird? Verstoß Sanktion Nebelschlussleuchte ohne Grund verwendet 20 EUR... andere dadurch gefährdet 25 EUR... dadurch einen Unfall verursacht 35 EUR Was ist die Nebelschlussleuchte eigentlich? Anhänger Beleuchtungs Vorschriften. Nebelschlussleuchte: Am Anhänger und PKW Pflicht, wenn diese bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Bevor sich Autofahrer damit befassen, ob eine Nebelschlussleuchte Pflicht am Anhänger oder Auto ist, sollte sie wissen, wozu diese Leuchte da ist und wo sie zu finden ist. Wie der Name der Leuchte es vermuten lässt, befindet sie sich hinten am Fahrzeug. Meist ist sie auf der Fahrerseite zu finden, kann jedoch auch mittig oder beidseitig angebracht sein. Sie strahlt rot und im Vergleich zu den normalen Schlussleuchten etwa 12- bis 20-mal stärker – daher ist ihr Einsatz nur unter bestimmten Regelungen zulässig.
Was würde der TÜV dazu sagen? Ganz wichtig: Der Anhänger hat einen 7-poligen Stecker. Also kommen keine Nebelschluss- oder Rückfahrleuchten hinzu! Hat der jetztige Anhänger so auch nicht. Nebenbei: Die Bodenplatte und die Bordwände sind teilweise beschädigt, verfault etc. und müssten neu gemacht werden. Jetzt habe ich auch bei Hornbach Multiplex Siebdruckplatten gesehen - in verschiedenen Stärken: 12mm, 15mm, 18mm, 21mm. Welche sollte ich für den Boden nehmen? Die Fläche ist 97cmx150cm. Reichen da 15mm oder sollte es schon 18mm sein? Wer Ahnung hat, darf gerne eine hilfreiche Antwort hinterlassen... :)