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Zur Brandbekämpfung muss eine ausreichende Wassermenge zur Verfügung stehen. › zum Seitenbeginn /Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/BauO NRW 2018, NW - Landesbauordnung 2018/§§ 9 - 51, Dritter Teil - Bauliche Anlagen/§§ 11 - 16, Zweiter Abschnitt - Allgemeine Anforderungen an die Bauausführung/
Gleichzeitig sind der Bauaufsichtsbehörde schriftliche Erklärungen staatlich anerkannter Sachverständiger vorzulegen, wonach sie zur stichprobenhaften Kontrolle der Bauausführung beauftragt wurden. (3) Abweichend von Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2 müssen die bautechnischen Nachweise für 1. Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 einschließlich ihrer Nebengebäude und Nebenanlagen, 2. freistehende landwirtschaftliche Betriebsgebäude, auch mit Wohnteil, bis zu zwei Geschossen über der Geländeoberfläche, ausgenommen solche mit Anlagen für Jauche und Flüssigmist und 3. eingeschossige Gebäude mit einer Grundfläche bis 200 m 2 nicht von staatlich anerkannten Sachverständigen nach § 87 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 auf gestellt oder geprüft werden. § 14 BauO NRW 2018, Brandschutz - Gesetze des Bundes und der Länder. In dem Fall des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 2 bescheinigt eine berechtigte Person nach § 54 Absatz 4 die Übereinstimmung der Bauausführung mit den Anforderungen des Standsicherheitsnachweisess anhand von stichprobenhaften Kontrollen der Baustelle. (4) Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 gilt nicht für a) Gebäude der Gebäudeklassen l und 2 einschließlich ihrer Nebengebäude und Nebenanlagen, b) Wohngebäude der Gebäudeklasse 3 und c) Sonderbauten mit Ausnahme von Garagen mit einer Nutzfläche über 100 m 2 bis 1000 m 2.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung für Baden-Württemberg vom 18. 07. 2019 ( GBl. S. 313), in Kraft getreten am 01. 08. 2019.
(1) 1 Baustoffe werden nach den Anforderungen an ihr Brandverhalten unterschieden in 1. nichtbrennbare, 2. schwerentflammbare, 3. normalentflammbare. 2 Baustoffe, die nicht mindestens normalentflammbar sind (leichtentflammbare Baustoffe), dürfen nicht verwendet werden; dies gilt nicht, wenn sie in Verbindung mit anderen Baustoffen nicht leichtentflammbar sind. (2) 1 Bauteile werden nach den Anforderungen an ihre Feuerwiderstandsfähigkeit unterschieden in 1. feuerbeständige, 2. hochfeuerhemmende, 3. SGV § 14 Brandschutz | RECHT.NRW.DE. feuerhemmende; die Feuerwiderstandsfähigkeit bezieht sich bei tragenden und aussteifenden Bauteilen auf deren Standsicherheit im Brandfall, bei raumabschließenden Bauteilen auf deren Widerstand gegen die Brandausbreitung. 2 Bauteile werden zusätzlich nach dem Brandverhalten ihrer Baustoffe unterschieden in 1. Bauteile aus nichtbrennbaren Baustoffen, 2. Bauteile, deren tragende und aussteifende Teile aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen und die bei raumabschließenden Bauteilen zusätzlich eine in Bauteilebene durchgehende Schicht aus nichtbrennbaren Baustoffen haben, 3.
(8) Gebäude zur Haltung von Tieren müssen über angemessene Einrichtungen zur Rettung der Tiere im Brandfall verfügen.
Juli 2021. Fn 3 § 87: Absatz 2 geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 14. 218b), in Kraft getreten am 15. April 2020; Absatz 2 zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. 1109), in Kraft getreten am 8. Dezember 2020; Absatz 1, 2 und 3 geändert durch Gesetz vom 30. 822), in Kraft getreten am 2. Juli 2021. Lbo nrw brandschutz kids. Fn 4 Inhaltsübersicht geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2021 ( GV. Juli 2021. Fn 5 § 2 Absatz 3, § 11 Absatz 3, § 26 Absatz 3, § 30 Absatz 5, § 34 Absatz 5, § 35 Absatz 1, § 39 Absatz 4, § 42 Absatz 1 und Absatz 7, § 43 Absatz 2, § 50 Absatz 2, § 53 Absatz 1 und 2, § 54 Absatz 1 und 4, § 57 Absatz 2, § 60 Absatz 1, § 65, § 72 Absatz 6, § 73 Absatz 1, § 74 Absatz 2 und 8, § 81 Absatz 1, § 83 Absatz 2, § 88 Absatz 1, § 89 Absatz 1 geändert durch Gesetz vom 30. 822), in Kraft getreten am 2. Juli 2021. Fn 6 § 3 Absatz 1, 2 geändert und Absatz 3 aufgehoben durch Gesetz vom 30. Juli 2021. Fn 7 § 4 Absatz 2 geändert durch Gesetz vom 30. Juli 2021. Fn 8 § 6 Absatz 4, 5, 7, 9 und 11 geändert, Absatz 8 neu gefasst sowie Absatz 14 angefügt durch Gesetz vom 30. Juli 2021.