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Im Grunde bin ich ja bereit bei einer verlegten Leitung weiterhin die Nachbarn darüber ihr Regenwasser ableiten zu lassen. Natürlich möchte ich dann, dass die sich an den Kosten der Verlegung (und damit auch an einer dringenden Erneuerung der Leitung) beteiligen und sich zukünftig als Gegenleistung auch an Wartung etc. beteiligen. Cmf creativ massiv flexibel hausbau gmbh erfahrungen hat ein meller. Ich bin hier an einer sehr, sehr schnellen Lösung interessiert, da sich dadurch mein gesamtes Bauvorhaben verschiebt.
Besteht beim Hausneubau nach rund 60 Jahren eine Gewohnheitsrecht oder verfällt dies, weil ich ein neuer Besitzer mit Bauvorhaben bin? Hallo, folgendes Problem: Ich habe ein Grundstück mit Altbestand (ca. 1950 gebaut) zur Bebauung in Reinfeld/Schleswig Holstein erworben. Cmf creativ massiv flexibel hausbau gmbh erfahrungen sollten bereits ende. Im Grundbuch sind keinerlei Baulasten, Grundschulden oder Grunddienstbarkeiten eingetragen. Nun ist im Verlaufe der Vorbereitung der Abrissarbeiten zutage getreten, dass unter dem Haus eine private Regenwasserableitung liegt, welche das Niederschlagswasser von mindestens sechs Gebäuden entsorgt sowie die Oberflächenentwässerung des unteren Wendehammers des unbefestigten Stichweges zum Haus. Inwiefern bin ich bei einem Neubau (ohne Verlegung der Leitung bekomne ich keine Baugenehmigung für mein Bauvorhaben) verpflichtet die Entsorgung der anderen Gebäude zu gewährleisten, obwohl es keine eingetragenen Grunddienstbarkeiten gibt? Besteht aber nach rund 60 Jahren eine Gewohnheitsrecht oder verfällt dies, weil ich ein neuer Besitzer mit Bauvorhaben bin?