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(BGH, Beschluss v. 29. 04. 2020, XII ZB 112/19) Beantragt ein Elternteil aus organisatorischen Gründen (ärztliche Behandlungen des Kindes, Schulangelegenheiten) die Übertragung des alleinigen Sorgerechts, kann die Erteilung einer Vollmacht durch den anderen Elternteil als milderes Mittel die Beibehaltung des gemeinsamen Sorgerechts ermöglichen. Voraussetzung ist allerdings ausreichende Kooperationsfähigkeit und -bereitschaft der Eltern. Die Bevollmächtigung des mitsorgeberechtigten Elternteils kann eine anderenfalls notwendige Übertragung des Sorgerechts ganz oder teilweise entbehrlich machen, wenn und soweit sie dem bevollmächtigten Elternteil eine ausreichende Handhabe zur Wahrnehmung der Kindesbelange gibt. Übertragung der elterlichen sorge durch vollmacht in english. Bei Vorlage der Voraussetzungen muss eine Übertragung des Sorgerechts unterbleiben, was zwingend aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgt. Ein Eingriff in die elterliche Sorge als Bestandteil des Elternrechts muss stets auf das im Sinne des Kindeswohls und der beiderseitigen Elternrechte erforderliche Maß begrenzt bleiben.
§ 1671 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB nur dann entgegen stehen, wenn zumindest eine Vereinbarung der Eltern über die Sorgerechtsvollmacht als Ausfluss und gleichsam als Mindestmaß einer tragfähigen sozialen Beziehung vorliegt. Diese Vereinbarung ist sodann zugleich ein gegenseitiges Vertrauensbekenntnis (Geiger/Kirsch FamRZ 2012, 1879, 1881). OLG Karlsruhe Beschl. 13. 2015 – 18 UF 181/14
Dies sei insbesondere bei der Vertretung gegenüber dem Konsulat aufgefallen. Der BGH hat den Fall umfassend untersucht, aber nicht abschließend entschieden und ihn stattdessen an die Vorinstanz zurückverwiesen. Die Beibehaltung der gemeinsamen Entscheidungsbefugnis scheiterte vorliegend am erheblichen Kommunikationskonflikt. Zur Frage, ob solche Probleme durch eine Vollmacht gelöst werden können, hat der BGH die bisher divergierende Rechtsprechung ausgewertet. Seiner Auffassung nach ist es durchaus möglich, dass ein Elternteil dem anderen eine umfassende Vollmacht in Fragen der elterlichen Sorge erteilt. Geschieht dies und kann damit ein Elternteil alle relevanten Fragen der elterlichen Sorge in der täglichen Praxis allein regeln, bedarf es keiner weiteren Entscheidung zur elterlichen Sorge. Übertragung der elterlichen sorge durch vollmacht den. Im vorgelegten Fall war jedoch zu klären, ob die erteilte Vollmacht ausreichend war oder eben nicht. Dem nachzugehen, sei laut BGH Aufgabe der Vorinstanz, an die dieser Fall zur Entscheidung somit auch zurückging.
Die Ersch. zu 2 ist berechtigt, sich jederzeit auf einseitigen Antrag auf Kosten des Ersch. eine vollstreckbare Ausfertigung dieser Urkunde erteilen zu lassen, ohne dass es hierzu des Nachweises der Fälligkeit oder sonstiger die Vollstreckung begründender Tatsachen bedarf. § 5 Elterliche Sorge, Zuordnung eines Teilbereichs Wir haben uns darauf verständigt, dass es nach Scheidung der Ehe bei der gemeinsamen elterlichen Sorge für unser gemeinsames Kind K verbleiben soll. Der Ersch. zu 2 soll jedoch das Recht zur Anlage und Verwendung des Kindesvermögens als Teil der elterlichen Sorge allein zustehen. Der Ersch. zu 1 wird entsprechende Regelungsanträge der Ersch. zu 2 im laufenden Scheidungsverfahren unterstützen und gemeinsam eine Vereinbarung im gerichtlichen Verfahren sch... Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr? Elterliche Sorge: Vollmacht anstelle einer Übertragung der elterlichen Sorge an einen Elternteil. Dann testen Sie hier live & unverbindlich Deutsches Anwalt Office Premium 30 Minuten lang und lesen Sie den gesamten Inhalt.
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