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Das Parlament als "Wanderzirkus" Das Europäische Parlament hält seine Plenarsitzungen in Straßburg ab, kurze Sitzungen sowie die Ausschussarbeit finden in Brüssel statt. Dieser "Wanderzirkus" wird oft als teuer und ineffektiv kritisiert, die Verantwortung dafür ist allerdings nicht dem Parlament anzurechnen. Über den Sitzungsort entscheiden nämlich die Mitgliedstaaten im Rat, und zwar einstimmig. Da Frankreich nicht bereit ist, die Sitzungen in Straßburg zur Disposition zu stellen, wird es wohl auf absehbare Zeit bei der Dualität der Tagungs- und Arbeitsorte bleiben, auch wenn eine Mehrheit der Europa-Abgeordneten darauf pocht, die Entscheidung über den Sitz des Parlaments selbst treffen zu können. Die Verwaltung des Europäischen Parlaments ist in Luxemburg angesiedelt. Die Europa-Abgeordneten Das Parlament, genauer gesagt seine einzelnen Abgeordneten, sind oftmals die ersten Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger, wenn es um europäische Fragen geht. Gelegentlich wird bemängelt, die Europaabgeordneten seien in der jeweiligen nationalen Öffentlichkeit nicht präsent genug.
Diese Vorschrift ist durch den Lissabonner Vertrag Teil des EU-Rechts geworden. Das Europäische Parlament muss auch der Europäischen Kommission als Ganzes zustimmen. Vorher befragen die entsprechenden Parlamentsausschüsse die Kommissaranwärter. Das Parlament genehmigt zudem den Haushalt der EU, genauer gesagt die Ausgaben. Über die Einnahmen entscheiden die Mitgliedstaaten im Rat. Eine weitere wichtige Aufgabe des Europäischen Parlaments ist die Kontrolle der Europäischen Kommission. Die Mitglieder der Europäischen Kommission erstatten dem Parlament und seinen Ausschüssen regelmäßig Bericht über ihre Arbeit und ihre Vorhaben. Das Parlament hat die Möglichkeit, der Kommission das Misstrauen auszusprechen und sie damit zum Rücktritt zu zwingen. Als Ende der 1990er-Jahre einzelne Kommissionsmitglieder mit Begünstigungsvorwürfen konfrontiert wurden, sich aber weigerten, von sich aus zurückzutreten, drohte das Parlament der Kommission unter dem Luxemburger Jacques Santer die Abwahl an. Die Kommission trat daraufhin im März 1999 von sich aus zurück.
Fraktionen und Vorsitz im Parlament Im Europäischen Parlament schließen sich die Abgeordneten zu politischen Fraktionen zusammen. Im bisherigen Parlament vor der Wahl im Mai 2014 gab es die "Fraktion der Europäischen Volkspartei" als Bündnis der Konservativen (mit CDU und CSU), die Fraktion der "Progressiven Allianz der Sozialisten und Demokraten im Europäischen Parlament" (mit der SPD), die "Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa" (mit der FDP), die "Fraktion der Grünen /Freie Europäische Allianz" (mit Bündnis 90/Die Grünen) und die "Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke" mit der Partei Die Linke. Den anderen Fraktionen gehörte bislang kein deutscher Abgeordneter an. Im neugewählten Parlament werden sich Fraktionen bilden, die nicht unbedingt mit den bisherigen identisch sein müssen. So gehörten beispielsweise die britischen Konservativen früher der Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP) an, spalteten sich jedoch davon ab und gründeten mit der tschechischen ODS und der polnischen PiS die Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformisten.