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Also formulier nicht so, alsob das Tatsachen wären, obwohl du zu Anfang nicht verallgemeinern wolltest. Dann schreib "an meiner FH in meinem Studiengang beim Dozent xy", dann mags stimmen. Von Unbekannt Der -wahrscheinlich stumpf nachgequatschte- Einwurf ist natürlich unsinnig. Wo genau wird denn bei WIng etwas bewiesen? Ja, in Mathe gibts Def-Satz-Beweis, kenn ich auch, alter Hut. Hört man einmal, versteht adhoc original niemand in der gesamten Vorlesung und ist auch nicht relevant (dafür gibts Literatur), in der Klausur gibts unterhalb von Mathematik/Physik maximal kleine Beweise/Herleitungen, sowas wie vollständige Induktion in Mathe 1 z. Der Großteil ist hier nunmal "höheres Rechnen", für mehr ist garkeine Zeit in den 120 Minuten. Re: Von Uni auf FH wechseln Ich würde an deiner Stelle zu einer FH wechseln. Von uni zu fh wechseln online. Einige ehemalige Kommilitonen von mir sind auch von der Uni zur FH gewechselt und haben bestanden, obwohl sie in der Uni fast keine Klausur bestanden haben. FH ist halt wie Schule.
#1 Hallo, ich habe Abitur gemacht und zur Zeit studiere ich BWL und komme nun ins dritte Semester. Die Wahlmöglichkeiten ab dem vierten Semester sind an meiner FH leider nicht so berauschend, weshalb ich gerne an eine Uni in meinem Heimatort wechseln würde. Dort hätte ich mehrere Möglichkeiten was die Schwerpunkte im Hauptstudium angeht. Ich würde also gerne nach dem dritten Semester wechseln. Meine Frage wäre nun, ob es überhaupt möglich ist von einer FH an eine Uni zu wechseln. Hochschulwechsel: FH Aachen. Oder ist das von Uni zu Uni verschieden und ich müsste dort einfach mal nachfragen (was ich natürlich sowieso noch tun würde). Lg #2 Ich glaube deine Frage solltest du besser an deine Wunschuniversität stellen, denn hier kann dir das niemand beantworten, da es von Uni zu Uni verschieden ist. Ich gehe davon aus, dass du eine Allgemeine Hochschulreife hast und damit grundsätzlich an einer Universität studieren darfst, dann musst du dich dort ganz normal bewerben und vorher nachfragen, welche Leistungen dir aus deinem bisherigen Studium angerechnet werden.
Nur wer das als Freiheit empfindet, sei auf diesem Gebiet richtig.
Wenn dir dein Studium nicht zusagt oder du einen anderen Grund hast, dein Studium zu wechseln, gibt es jedenfalls einige Punkte, die du unbedingt beachten solltest. Grundsätzlich kannst du jedes Semester ohne Angabe von Gründen das Studium wechseln oder ein zusätzliches Studium belegen. Aber: Durch einen Studienwechsel kannst du deinen Anspruch auf Familienbeihilfe und Studienbeihilfe verlieren.
Hintergrund ist, dass die im Thread gemachten Aussagen nicht mehr zutreffend sein könnten und es nicht sinnvoll ist, dazu weiter zu diskutieren. Von FH an Uni wechseln - Hilferuf Forum für deine Probleme und Sorgen. Bitte informiere dich in neueren Beiträgen oder in unseren redaktionellen Artikeln! Neuere Themen werden manchmal durch die Moderation geschlossen, wenn diese das Gefühl hat, das Thema ist durchgesprochen oder zieht vor allem unangenehme Menschen und/oder Trolle an. Falls noch Fragen offen sind, empfiehlt es sich, zunächst zu schauen, ob es zum jeweiligen Thema nicht aktuelle Artikel bei Studis Online gibt oder ob im Forum vielleicht aktuellere Themen dazu bestehen. Ist das alles nicht der Fall, kannst du natürlich gerne ein neues Thema eröffnen 😇 Dieses Forum wird mit einer selbst weiterentwickelten Version von Phorum betrieben.
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Hauptinhalt Angesichts der besonderen Situation im Zusammenhang mit dem Coronavirus bitten wir Sie, zu Ihrem eigenen und dem Schutz unserer Beschäftigten, den Besuch des Landesamtes für Steuern und Finanzen vorübergehend auf das Notwendige zu beschränken. Besucher, die Unterlagen persönlich abgeben wollen, werden gebeten, diese per Post zu übersenden oder direkt in den Briefkasten vor Ort zu werfen. Nach dem Entwurf des Sächsischen Gesetzes zur Corona-Sonderzahlung (Drs. 7/8828) soll Beamten, Richtern, Anwärtern und Referendaren eine einmalige Sonderzahlung gewährt werden. Hauptkasse des freistaates sachsen bafög. zur Information Nach der Tarifeinigung der Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes der Länder vom 2. März 2019 sowie den hierzu vereinbarten Änderungstarifverträgen werden ab 1. Januar 2021 die Tabellenentgelte und weitere Entgeltbestandteile erhöht. Zum 1. August 2020 wird die Zuständigkeit für die Festsetzung und Abrechnung der Umzugskostenvergütung sowie die Bewilligung und Abrechnung des Trennungsgeldes innerhalb des Landesamtes für Steuern und Finanzen einer anderen Organisationseinheit übertragen.