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(Berlin) - Der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e. V. Honorarspiegel für Übersetzungs- und Dolmetschleistungen 2011 in zweiter Auflage erschienen – UEPO.de. (BDÜ) hat 2008 erstmals eine Honorarumfrage zu Übersetzungs- und Dolmetschleistungen durchgeführt, deren Ergebnisse jetzt in Form einer kompakten Broschüre vorliegen: Der frisch gedruckte "Honorarspiegel für Übersetzungs- und Dolmetschleistungen" enthält über 40 Seiten mit Honorartabellen - für Übersetzungsleistungen in 63 Sprachrichtungen, Korrekturleistungen in 20 Sprachen sowie Dolmetschleistungen in 28 Sprachkombinationen. Im Schlussteil der Broschüre gibt es außerdem handfeste Hinweise für die Honorarkalkulation von freiberuflichen Dolmetschern und Übersetzern auf der Basis betriebswirtschaftlicher Modellrechnungen. Die Zahlen des Honorarspiegels beruhen auf einer branchenweiten Online-Umfrage des Verbandes im Juni 2008, an der sich 1. 613 freiberufliche Dolmetscher und Übersetzer sowie 52 Übersetzungsunternehmen mit Sitz in Deutschland beteiligten. Gefragt waren die in der Bundesrepublik im Jahr 2007 erzielten Honorare.
Die hierbei ermittelten und in der vorliegenden Broschüre dargestellten Werte stellen keine Honorarempfehlungen dar, sondern spiegeln vielmehr – im eigentlichen Sinn des Wortes "Honorarspiegel" – die Honorarsituation für Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen im Jahr 2017 in der Bundesrepublik Deutschland wider. Unter der Voraussetzung, dass sich genügend Kolleginnen und Kollegen für die jeweilige Sprache und die jeweilige Art der Abrechnung an der Umfrage beteiligt haben, werden die Honorare angegeben, die bei Direktkunden in Justiz/Behörden, bei Direktkunden in Wirtschaft/Industrie, bei Kollegen und bei Privatkunden erzielt wurden. Die Autoren haben ihre Zustimmung zur Veröffentlichung in elektronischer Form erteilt. Dieses Buch ist also in der Online-Kundenbibliothek verfügbar. Autor Hrsg. BDÜ e. V. Seiten 96 ISBN 9783946702023 Erscheinungsjahr 2018 Gewicht 143g Preis 17, 50 € (inkl. BDÜ veröffentlicht neuen Honorarspiegel für Übersetzungen und Dolmetschdienste – UEPO.de. MwSt., zzgl. Versandkosten) Dokumente In den Einkaufskorb
Bibliografische Daten ISBN: 9783946702023 Sprache: Deutsch Umfang: 95 Erschienen am 28. 12. 2018 Beschreibung Anders als für Leistungen in anderen freien Berufen – z. B. Leistungen von Rechtsanwälten, Architekten oder Ingenieuren – gibt es in Deutschland für die Leistungen von Übersetzern und Dolmetschern keine Gebühren- oder Honorarordnungen. Um dennoch in einem preislich für Auftraggeber und Auftragnehmer gleichermaßen weitgehend unübersichtlichen Markt für ein gewisses Maß an Transparenz zu sorgen, führt der BDÜ seit dem Jahr 2008 regelmäßig eine Umfrage zur Einkommenssituation des Vorjahres durch. In dieser sechsten Ausgabe der Marktübersicht für Übersetzungs- und Dolmetschleistungen sind neben dem bewährten Honorarspiegel, der durch eine Honorarumfrage bei freiberuflich tätigen Übersetzerinnen und Übersetzern sowie Dolmetscherinnen und Dolmetschern ermittelt wurde, erstmalig auch die Ergebnisse der Gehaltsumfrage unter fest angestellten Kolleginnen und Kollegen enthalten. Die hierbei ermittelten und in der vorliegenden Broschüre dargestellten Werte stellen keine Honorarempfehlungen dar, sondern spiegeln vielmehr – im eigentlichen Sinn des Wortes "Honorarspiegel" – die Honorarsituation für Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen im Jahr 2017 in der Bundesrepublik Deutschland wider.
Für die Ermittlung der Zeilenzahl gibt es spezielle Zeilenzählprogramme. Die Übersetzung kann ausgehend vom Ausgangs- oder Zieltext abgerechnet werden. Dabei wird der Ausgangstext im Allgemeinen für die Angebotskalkulation herangezogen. Da es in Deutschland traditionell eher üblich ist, den übersetzten Text abzurechnen, wird bei der Erstellung eines Festpreisangebotes je nach Sprachkombination ein Aufschlag bzw. Abzug vom Ausgangstext berücksichtigt. Wurde vom Kunden kein Festpreisangebot angefordert, rechnen die meisten Übersetzer ihr Arbeitsergebnis, also den Zieltext ab. Eine Abrechnung nach Seiten ist nur bei literarischen Übersetzungen üblich. Zuschläge Bei Übersetzungen, die sehr schnell oder übers Wochenende angefertigt werden müssen, fällt unter Umständen ein höherer Zeilenpreis oder ein Eil- bzw. Wochenendzuschlag an, der im Einzelfall zu verhandeln ist. Bei Eilübersetzungen, die zur Veröffentlichung bestimmt sind, sollte berücksichtigt werden, dass das in der Kürze der Zeit erzielte Ergebnis möglicherweise nicht die erwartete Qualität aufweist.
Wer aber eine kürzere Restnutzungsdauer durch ein Gutachten nachweisen kann, kann davon steuerlich profitieren - dank einer höheren Abschreibung. Das geht aus einem Urteil ( Az. 1 K 1741/18 E) des Finanzgerichts Münster hervor, auf das der Bund der Steuerzahler hinweist. Immobilien zeitung hamburg. Finanzgericht Münster gibt dem Vermieter recht Immobilien-Newsletter für Hamburg Bleiben sie auf dem Laufenden rund um die Themen Immobilien, Wohnen & Stadtentwicklung In dem Fall hatte ein Vermieter ein Grundstück erworben, für das ein Sachverständigengutachten zur Ermittlung des Grundstückswerts vorlag. Laut Gutachten wies das Gebäude eine Restnutzungsdauer von 30 Jahren aus. Der Eigentümer setzte daraufhin in seinen Einkommensteuererklärungen eine jährliche Abschreibung des Gebäudes von 3, 33 Prozent statt der üblichen zwei Prozent als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung an. Das Finanzamt berücksichtigte lediglich den kleineren Abschreibungssatz. Später gab das Finanzgericht aber dem Vermieter recht. Vermieter sollten daher gerade bei einem Neukauf prüfen, ob ein Gutachten eine kürzere Nutzungsdauer bescheinigt, rät Daniela Karbe-Geßler.
So wies Grelle darauf hin, dass bei einer Kreditsumme von 350 000 Euro ein Zinsanstieg von nur 1, 5 Prozent bereits zusätzliche Kosten in Höhe von 52 000 Euro bedeute. © dpa-infocom, dpa:220330-99-728724/4