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Mit einer kleinen, aber sehr spektakulären Lesung aus meinem 13. Buch "Beim Dehnen singe ich Balladen" beschließe ich den offiziellen Teil, natürlich nur, um mit "der Einsame", einem Gedicht von Heinz Erhard, für dass ich eine Musik geschrieben habe, die nach der Mitwirkung meiner ältesten musikalischen Vorbilder schreit, Herbert Grönemeyer, Udo Lindenberg und Peter Maffay, die Menschen vollends von den Stühlen zu holen. Die letzte Zugabe gehört -wie immer, möchte ich fast sagen- Donald Trump und dem apokryphen Sexvideo aus Moskau. Natürlich liegt mir fern, Ihnen positive Kritiken unter die Nase zu halten, aber manchmal erspart es einem einfach Arbeit. Neue Ruhr Zeitung Emmerich: Mit seinem neuen Programm "Voll Fett" begeisterte Jürgen von der Lippe zweieinhalb Stunden das Publikum von der ersten bis zur letzten Minute. Neue Ruhr Zeitung Emmerich: Die besondere Begabung des begnadeten Entertainers zeigt sich bei dem Spiel mit dem Publikum. Hier triumphiert seine große Begabung zur Mimik und Gestik, vor allem aber sein unverwechselbares Timing auf höchstem Niveau…Und alle sind sich einig: Niemand kann so phänomenal erzählen wie Jürgen von der Lippe.
JÜRGEN VON DER LIPPE "Nudel im Wind" plus Best of bisher – Inszenierte Comedy-Lesung JÜRGEN VON DER LIPPE liest: "Nudel im Wind" plus Best of bisher Der Leseonkel der Nation ist wieder unterwegs. Im Lesereisegepäck sind der im Januar 2019 erscheinende erste Roman "Nudel im Wind", eine Medienkrimi-Satire, sowie ein kleines "Best of" der bisherigen 15 Bücher. Könnte ein langer, lachtränenreicher Abend werden! Kartenbestellung HIER Foto: © Andre Kowalski Eintritt 39, 35 Euro / pro Person ———————————————————————————————————————————————————— d2m berlin gmbh Kaiserdamm 100 14057 Berlin
Genau die Liebe zur Sprache treibt ihn immer wieder in das Feld der Literatur, zu seinen Wurzeln zurück. Und auch da gelingen ihm sensationelle Erfolge wie "Das beste Vorlesebuch der Welt", "Beim Dehnen singe ich Balladen" oder "Der König der Tiere", letztere beide mehrere Wochen in der Spiegel-Bestsellerliste zu finden.
Rhein-Zeitung Betzdorf: Der TV-Star beherrscht traumhaft sicher die Kunst, Pointen scheinbar beiläufig zu setzen und sich über sich selbst lustig zu machen…. Westfalen Post / Westfälische Rundschau Hagen: "Voll Fett" heißt es, dieses Programm, mit dem dieser Comedian 1. 0, dieser weltbeste Witze- und Geschichtenerzähler auf Tournee ist. Diesmal ein bisschen anders, moderner, mit einem Tablet auf dem Tisch und einer Videowand mitten auf der Bühne. Jürgen v. Laufzeit: Mi, 04. 05. 2022 bis So, 03. 12. 2023 Alternative Veranstaltungen © Eventim Sascha Grammel: Fast Fertig! Comedy Sascha Grammels neues Programm ist wieder genau das, was man zurecht von ihm und seinem liebevoll-verrückten Puppenzoo erwarten kann: Immer lustig, manchmal albern und oft ans Herz gehend. Bauchredner-Ehrenwort! mehr Nächster Termin: Sascha Grammel - Fast Fertig! Termin: Mittwoch, 01. Juni 2022, 20:00 Uhr ( 5 weitere Termine) Ort: Messe Frankfurt (Oder) - Messehalle 1 Adresse: Messering 3, 15234 Frankfurt (Oder) Preis: ab 39, 50 € Online bestellen Dirk Dehmel Drei Lügen zu viel!
Aussetzung der Vollziehung wegen ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Verzinsung nach der Abgabenordnung für Verzinsungszeiträume ab dem 1. Januar 2012 Der Bundesfinanzhof hat in einem Verfahren zum vorläufigen Rechtsschutz Zweifel an der Verfassungskonformität des Zinssatzes für Verzinsungszeiträume ab dem 1. April 2015 geäußert und deshalb die Vollziehung eines Bescheides über Nachforderungszinsen ausgesetzt. Nach bereits länger bekannter Auffassung des Bundesfinanzhofs begegnet die Zinshöhe durch ihre realitätsferne Bemessung im Hinblick auf den allgemeinen Gleichheitssatz und das Übermaßverbot für Verzinsungszeiträume ab dem 1. April 2015 schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Zweifeln. Der gesetzlich festgelegte Zinssatz (6% p. a. ) überschreite angesichts einer zu dieser Zeit bereits eingetretenen strukturellen und nachhaltigen Verfestigung des niedrigen Marktzinsniveaus den angemessenen Rahmen der wirtschaftlichen Realität in erheblichem Maße. Dem könne nicht entgegen gehalten werden, dass bei Kreditkartenkrediten für private Haushalte Zinssätze von rund 14% oder bei Girokontenüberziehungen Zinssätze von rund 9% anfallen würden.
Hierbei handele es sich um Sonderfaktoren, die nicht als Referenzwerte für ein realitätsgerechtes Leitbild geeignet seien und damit einem typisierten Zinssatz nicht zu Grunde gelegt werden dürften. In seiner neueren Entscheidung hat sich der BFH diesen Erwägungen angeschlossen und entschieden, dass sich die Aussetzung der Vollziehung auch auf Zeiträume ab November 2012 erstrecken muss, da die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes für Verzinsungszeiträume nach 2009 bereits Gegenstand zweier Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht sei. Daher sei unbeachtlich, dass ein anderer Senat des BFH noch am 9. November 2017 die Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes für in das Kalenderjahr 2013 fallende Verzinsungszeiträume bestätigt hatte. Reaktion der Finanzverwaltung auf die Rechtsprechung Die BFH-Beschlüsse sind für Verzinsungszeiträume ab dem 1. Januar 2012 (nur) auf Antrag des Zinsschuldners in allen Fällen anzuwenden, in denen gegen eine vollziehbare Zinsfestsetzung, in der der Zinssatz von 6% zugrunde gelegt wird, Einspruch eingelegt wurde.
Bei der Prüfung, ob ein solches berechtigtes Interesse des Steuerpflichtigen besteht, ist dieses mit den gegen die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes sprechenden öffentlichen Belangen abzuwägen. Dabei kommt es maßgeblich einerseits auf die Bedeutung und die Schwere des durch die Vollziehung des angefochtenen Zinsbescheids eintretenden Eingriffs beim Zinsschuldner und andererseits auf die Auswirkungen einer Aussetzung bzw. Aufhebung der Vollziehung hinsichtlich des Gesetzesvollzugs und des öffentlichen Interesses an einer geordneten Haushaltsführung an. Dem bis zu einer gegenteiligen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bestehenden Geltungsanspruch der formell verfassungsmäßig zustande gekommenen Zinsvorschriften ist für Verzinsungszeiträume vor dem 1. Januar 2012 der Vorrang einzuräumen. Denn die Aussetzung bzw. Aufhebung der Vollziehung würde im Ergebnis zur vorläufigen Nichtanwendung dieser Zinsvorschriften führen, die Bedeutung und die Schwere des durch die Vollziehung des angefochtenen Bescheids im Einzelfall eintretenden Eingriffs beim Steuerpflichtigen sind als eher gering einzustufen und der Eingriff hat keine dauerhaften nachteiligen Wirkungen.
Die Finanzverwaltung folgt der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und gewährt die Aussetzung der Vollziehung von Nachzahlungszinsen auf Steuerschulden für Verzinsungszeiträume ab 1. 4. 2015. Der BFH bezweifelte in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, dass die Festsetzung von Nachzahlungszinsen auf Steuerschulden in Höhe von 0, 5% pro Monat für Verzinsungszeiträume ab 2015 mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar ist. Die Richter gewährten deshalb die Aussetzung der Vollziehung des Zinsbescheides (Beschluss vom 25. 2018, Az. IX B 21/18). Nun folgte bereits die Reaktion der Finanzverwaltung. Laut Schreiben des BMF vom 14. 6. 2018 wird im Falle des Einspruchs gegen die Zinsfestsetzung auf Antrag des Zinsschuldners für Verzinsungszeiträume ab dem 1. 2015 die Aussetzung der Vollziehung gewährt. Unerheblich ist dabei, zu welcher Steuer und für welchen Besteuerungszeitraum die Zinsen festgesetzt werden.