Kleine Sektflaschen Hochzeit
»Unbefugte Dritte« können auch Arbeitskollegen sein. 3. Darf der Arbeitgeber E-Mails lesen oder überwachen? Nein – so einfach geht das nicht. Gibt es ein Gesetz das mich verpflichtet meine E-Mail täglich zu lesen? (Recht, Politik, Deutschland). Das Lesen von Mails oder gar das technisierte Überwachen mittels spezieller Kontrollsoftware stellen Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten dar. Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verlangt daher für jegliche Kontrollmaßnahme des Arbeitgebers eine spezielle Rechtsgrundlage. Nun muss man aber unterscheiden: Hat der Arbeitgeber das Schreiben privater Mails – etwa in einer Betriebsvereinbarung – untersagt und wünscht nur die dienstliche Nutzung, so hat er gewisse Kontrollrechte. Hier reicht der Grundrechtsschutz weniger weit. Er darf daher – ähnlich wie auch sonst bei Geschäftspost – die »äußeren Daten« der Mails kontrollieren, also den Zeitpunkt der Absendung derselben und die angeschriebene Adresse. Auch kann er überprüfen, ob sie dienstlichen Charakter haben. Auf die Inhalte selbst darf er allerdings – selbst bei rein dienstlicher Nutzung – nicht ohne weiteres zugreifen.
Wollen Sie sich wirklich als Kontroll-Freak gegenüber Freunden, Kunden, Geschäftspartnern outen? Und wenn Lesebestätigungen das Bestreben nach Kontrolle sind, dann ist jede Lesebestätigung auch ein Misstrauensvotum an den Empfänger. Wollen Sie Ihre Beziehungen wirklich so belasten? Wer wissen will, ob seine E-Mail gelesen wird, will eigentlich wissen, wann sein Begehren erfüllt wird: Ihr Geschäftspartner möge Ihnen beispielsweise baldmöglichst Auskunft geben, Ihr Kunde möge Ihre Infosendung wahrnehmen Das ist Bevormundung. Steht Ihnen dies zu? Noch Zweifel? Ich bin sicher, dass Sie gute Argumente für die Lesebestätigung finden und insbesondere Ihre Motive weitaus wohlklingender formulieren können. Raucher sind ebenso in der Lage sich das Rauchen schön zu argumentieren, obwohl es stinkt, krank macht, Geld kostet. Horchen Sie einfach mal in Ihren Bauch: Wie fühlt es sich an, wenn Sie eine E-Mail eines Kunden erhalten, der eine Lesebestätigung hierfür fordert. Ein gutes Gefühl? Bin ich verpflichtet meine emails zu lesen internet. Eben. Geschäftsführer & Mitgründer von blau direkt.
Bei Ämtern ist das typischerweise dein Briefkasten. Eine Mail ist nicht verbindlich! Nur Schriftliche Ladungen haben "Vollzugugskarakter"!! es gibt nicht mal ein gesetz, das dich verpflichtet überhaupt einen email-account zu beantwortet sich deine frage wohl von selbst.. Kommt mir komisch vor, normalerweise kommt das per post. Ich gehe mal davon aus das es so ein gesetzt nicht gibt.
Es bleibt damit Rechtsunsicherheit bestehen. Keine Rechtssicherheit durch das neue TTDSG Der Bundestag hat am 20. Mai 2021 das neue Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSG) beschlossen, dass die Datenschutzbestimmungen des bisherigen TKG und TMG (Telemediengesetz) zusammenführen soll. Das TTDSG regelt in § 3 Abs. 2 die Anwendbarkeit des Fernmeldegeheimnisses und hat dabei die bisherige Regelung des Anwendungsbereichs des Fernmeldegeheimnisses aus dem TKG übernommen. Es bleibt damit nach dem Gesetzeswortlaut weiterhin unklar, ob das Fernmeldegeheimnis bei erlaubter Privatnutzung im Arbeitsverhältnis Anwendung findet. Der Gesetzgeber hat hier auf eine ausdrückliche Regelung verzichtet. Bin ich verpflichtet meine emails zu lesen der. Der Meinungsstreit, ob der Arbeitgeber bei erlaubter Privatnutzung das Fernmeldegeheimnis zu beachten hat, wird damit leider nicht gelöst. Fazit: Private Nutzung verbieten Bis zu einer gesetzlichen Klarstellung oder höchstrichterlichen Entscheidung ist Arbeitgebern zu empfehlen, die private Nutzung des dienstlichen E-Mail-Postfachs ausdrücklich zu verbieten.
Eine Totalüberwachung des Mitarbeitenden stellt sich generell als unverhältnismäßig und damit rechtswidrig dar. Vielmehr ist der Grundsatz der Datenminimierung nach Art. 5 Abs. 1 lit. c) DSGVO zu beachten. Danach darf nur auf die Daten zugegriffen werden, die für die Aufklärung eines Straftatverdachts oder die Bearbeitung dienstlicher Angelegenheiten während der Abwesenheit des Mitarbeitenden notwendig sind. Das Urteil des LG Erfurt steht im Einklang mit früheren Gerichtsentscheidungen, die die Anwendbarkeit des Fernmeldegeheimnisses im Arbeitsverhältnis bei erlaubter Privatnutzung ebenfalls ablehnten (vgl. u. a. LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Januar 2016, Az: 5 Sa 657/15; LAG Niedersachen, Urteil vom 31. Was sind Emails Wert Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz. Mai 2010, Az: 12 Sa 875/09). Nach dieser Rechtsprechung ist der Arbeitgeber nicht als Diensteanbieter im Sinne des TKG zu qualifizieren, sodass eine Anwendbarkeit des Fernmeldegeheimnisses ausscheidet. Die Frage der Anwendbarkeit des Fernmeldegeheimnisses im Arbeitsverhältnis wurde allerdings bisher noch nicht höchstrichterlich entschieden.
Quelle: Bund-Verlag GmbH Fast jeder schreibt mal private Mails im Büro. Doch ist das erlaubt? Und kann der Arbeitgeber die private Nutzung verbieten? Darf er die Mails der Beschäftigten lesen? Wir beantworten die 7 wichtigsten Fragen. Zum Nachlesen empfehlen wir den topaktuellen Ratgeber von Prof. Dr. Wolfgang Däubler, »Digitalisierung und Arbeitsrecht«. 1. Ist das Schreiben privater Mails im Betrieb erlaubt? Das kommt drauf an – und zwar auf die jeweilige Regelung im Betrieb. Vielerorts existieren Betriebsvereinbarungen, die die private Nutzung von E-Mail und Internet entweder komplett untersagen oder auf ein Minimum reduzieren. Gibt es keine Betriebsvereinbarung und ist auch sonst nichts geregelt, so ist – da die Geräte alle dem Arbeitgeber gehören – eine private Nutzung dieser dienstlichen Geräte verboten (Näheres dazu bei Däubler, »Digitalisierung und Arbeitsrecht«, § 11 Rn. Freibeuter-muenster.de steht zum Verkauf - Sedo GmbH. 11 ff., 14). In vielen Betrieben wird die private Nutzung allerdings über einen längeren Zeitraum vom Arbeitgeber einfach so geduldet.