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Bewerber/Bieter müssen keine Unterlagen beibringen, soweit der öffentliche Auftraggeber schon im Besitz der Unterlagen ist oder diese über eine kostenfreie Datenbank (z. B. Präqualifikationssystem) erhalten kann (§ 50 Abs. 3 VgV-E). Die Verwendung der EEE bei Teilnahmewettbewerben zur Verringerung der Zahl geeigneter Bewerber soll nach Anhang I der Verordnung (EU) 2016/7 zulässig sein. Vorankündigung 13. Münchner Vergaberechtstag am 14. Juli 2016 14. Nürnberger Vergaberechtstag am 1. Dezember 2016 Veröffentlichungen H. § 50 VgV - Einzelnorm. Schröder, EuGH gegen Formstrenge bei Eignungsleihe (EuGH, Urt. v. 14. Januar 2016 – Rs. C-234/14 – "Ostas Celtnieks"), in: vom 29. Februar 2016, Nr. 25037. H. Schröder, Standortklausel ist nur ausnahmsweise möglich, in: Staatsanzeiger Baden-Württemberg vom 4. März 2016, Seite 32.
So können bereits erstellte und verwendete EEEs als Vorlage abgespeichert und für andere Verfahren wiederverwendet werden. Allerdings ist hierbei darauf zu achten, dass die angegebenen Informationen auch auf das vorliegende Verfahren zutreffen. Falsche oder unvollständige Angaben in der EEE können zu einem Ausschluss führen. Außerdem ist darauf zu achten, dass die angegebenen Informationen in der EEE jederzeit (meist auf Nachfrage der ausschreibenden Stellen) mit Nachweisen bzw. Quellen belegt und nachvollzogen werden können. Die EEE stellt immer nur einen vorläufigen Beleg der Eignung eines Unternehmens und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen dar und ersetzt nur vorläufig die Vorlage von Nachweisen. Zum EEE-Dienst des ANKÖ: Kurzanleitung für Unternehmen: Fall 1: Die ausschreibende Stelle hat eine EEE als XML in den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt Sie öffnen den EEE-Dienst Wer sind Sie? Einheitliche europäische eigenerklärung eee. " Ich bin ein Wirtschaftsteilnehmer " Was möchten Sie tun? " Eine EEE importieren " Dokument hochladen Klicken Sie auf " Weiter " und befüllen sie das Formular Sie können das Dokument anschließend als XML, PDF oder in beiden Formaten downloaden und den Angebotsunterlagen beigeben.