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Wichtige Informationen zur Shareholder Rights Directive (SRD II) Nachfolgend haben wir für Sie als Kundin oder Kunde wichtige Informationen zur SRD II zusammengestellt: Die SRD II ist am 3. September 2020 in Kraft getreten. Die SRD II gilt für sämtliche Finanzinstitute, die für ihre Kundinnen und Kunden Aktien einer börsenkotierten Gesellschaft mit Sitz in der EU oder im EWR (nachfolgend «Gesellschaft») verwahren. Somit sind auch Kundinnen und Kunden der Baloise Bank SoBa AG, die solche Titel in ihrem Wertschriftendepot halten, von der SRD II betroffen. Eine Gesellschaft im Sinne der SRD II hat das Recht, ihren Aktionärinnen und Aktionäre Mitteilungen zu Unternehmensereignissen zu übermitteln. Dazu gehören insbesondere Einladungen zu Generalversammlungen. Die Aktionärsrechterichtlinie II - Shareholder Rights Directive II (SRD II) | VZ Vermögenszentrum. Diese Informationen wird die Baloise Bank SoBa AG an ihre betroffenen Kundinnen und Kunden weiterleiten. Für die Übermittlung von solchen Informationen können die übermittelnden Finanzinstitute Kosten (eigene und Drittgebühren) geltend machen, ebenso für die Verarbeitung von damit zusammenhängenden Kundeninstruktionen.
Hingegen gibt es immer die Möglichkeit, in andere Anlagen zu investieren, für welche die Offenlegungspflichten der SRD II nicht gelten.
Ergänzend zu den bereits heute zur Verfügung gestellten Informationen zu Kapitaltransaktionen werden die Aktionäre neu von uns zusätzlich über bevorstehende Generalversammlungen der Gesellschaften informiert, sofern wir diese Informationen zugestellt erhalten sollten. Srd ii schweiz tv. Zudem sind wir als Depotbanken verpflichtet, die Ausübung der Aktionärsrechte (insbesondere die Teilnahme und Stimmabgabe an Hauptversammlungen) zu erleichtern. Dieser Service wird bereits heute durch Raiffeisen angeboten, Aufträge können Sie direkt Ihrem Raiffeisen-Berater erteilen. Weiterführende Links und Informationen