Kleine Sektflaschen Hochzeit
Hintergrund und Stellenwert Das Bundesverkehrsministerium gibt seit 1973 die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung (früher: Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung) heraus, die eine Hilfe bei der fachlichen und einheitlichen Beurteilung der Kraftfahrereignung darstellen. Die 6. Auflage von 2000 basiert unter anderem auf der am 01. 01. 1999 in Deutschland in Kraft getretenen Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), welche die 2. EU-Richtlinie über den Führerschein von 1991 in nationales Recht umsetzt. Die 6. Auflage der Begutachtungsleitlinien, in der das frühere Gutachten "Krankheit und Kraftverkehr" mit dem "Psychologischen Gutachten Kraftfahreignung" zusammengeführt wurde, ist im Jahr 2000 als Heft M 115 der Schriftenreihe der Bundesanstalt für Straßenwesen erschienen. Weiterentwicklungen auf dem Gebiet der Eignungsbegutachtung, Fortschritte im Kenntnisstand über das Unfallrisiko von bestimmten Krankheiten und moderne Therapiemöglichkeiten machen eine Neubearbeitung notwendig.
20. Dezember 2020 Begutachtungsleitlinien Für die Beurteilung der Fahreignung wurden verbindliche Leitfäden, die sog. Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung (Stand 31. 12. 2019) und die sog. Beurteilungskriterien (Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung, Kirschbaum Verlag, 3. Auflage, September 2013) entwickelt. Die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung wurden unter der Leitung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau – und Stadtentwicklung unter Einbeziehung medizinischer und psychologischer Fachgesellschaften erstellt und über die Länder in Kraft gesetzt. Damit haben diese Begutachtungsleitlinien Verbindlichkeit für die Begutachtung in der Fahreignung. Die Beurteilungskriterien für die Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung wurden von der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin (DGVM) und der Deutschen Gesellschaft für Verkehrspsychologie (DGVP) entwickelt und stellen sicher, dass die fachlichen Begutachtungsgrundlagen für eine Fahreignungsprüfung kontinuierlich weiterentwickelt und somit den neuesten Erkenntnissen aus Wissenschaft und Praxis angepasst werden.
Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung – Beurteilungskriterien Das Standardwerk zur Begutachtung der Fahreignung, herausgegeben von der DGVP und der DGVM ist mittlerweile in der 3. Auflage erschienen. Hier wird der Stand der Wissenschaft zu den wesentlichen Fragestellungen in der Fahreignungsdiagnostik dargestellt und ist damit für Gutachter leicht zugänglich verfügbar. Die Beurteilungskriterien (BKs) machen die Anforderungen an die Fahreignung transparent und sind deshalb auch für Verkehrspsychologen im Bereich der therapeutischen Unterstützung zur Wiedererlangung der Fahreignung unverzichtbar. Sie werden von einer Ständigen Arbeitsgruppe Beurteilungskriterien (StAB) der DGVP und DGVM erarbeitet, auf Symposien und mit Anwendern diskutiert um schließlich in den Vorständen der Fachgesellschaften abgestimmt und verabschiedet zu werden. Zu beziehen sind die Beurteilungskriterien über den Kirschbaum-Verlag Bonn. FAQs Häufig gestellte Fragen zur Interpretation bestimmter Regelungen in den BKs werden vom StAB bearbeitet und in FAQ-Listen zusammengefasst.
So ist es beispielsweise möglich, auch mit einer geringeren Sehfähigkeit ein Kfz führen zu dürfen. Amputationen führen ebenfalls nicht automatisch zu einem Ausschluss der Fahreignung. Eine Fahrerlaubnis kann dann unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden. § 23 Absatz 2 FeV definiert diesbezüglich: Ist der Bewerber nur bedingt zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet, kann die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis soweit wie notwendig beschränken oder unter den erforderlichen Auflagen erteilen. Die Beschränkung kann sich insbesondere auf eine bestimmte Fahrzeugart oder ein bestimmtes Fahrzeug mit besonderen Einrichtungen erstrecken. Grundsätzlich kann die Überprüfung der Fahreignung auch angeordnet werden, wenn der Verdacht besteht, dass Ihr Gesundheitszustand im Straßenverkehr ein Risiko für Sie und andere darstellen könnte. Typische Erkrankungen und Beeinträchtigungen, bei denen häufig eine Fahreignungsuntersuchung angeordnet wird, sind: Diabetes Schwere Lungen- und Bronchialerkrankungen Ausgeprägte Tagesschläfrigkeit Psychische Störungen, Suchterkrankungen Einnahme von bestimmten Medikamenten oder Betäubungsmitteln bzw. Abhängigkeit davon Herzinfarkt, Schlaganfall Mangelndes Seh- oder Hörvermögen Gerade bei Amputationen ist häufig ein Umbau des Fahrzeugs vonnöten, damit der Betroffene den Wagen entsprechend lenken kann.
Nicht selten enden schwere Kollisionen im Straßenverkehr mit erheblichen Personenschäden. Daher ist es sehr wichtig, dass jeder Kfz-Fahrer über die entsprechende Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen verfügt. Wann diese Fahreignung in aller Regel anzuzweifeln ist bzw. als nicht mehr gegeben angesehen werden kann, ist in § 11 Absatz 1 Fahrerlaubnis-Verordnung ( FeV) definiert: Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen die hierfür notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen. Die Anforderungen sind insbesondere nicht erfüllt, wenn eine Erkrankung oder ein Mangel […] vorliegt, wodurch die Eignung oder die bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgeschlossen wird. Außerdem dürfen die Bewerber nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze verstoßen haben, sodass dadurch die Eignung ausgeschlossen wird. […] Unterschiedliche Gründe können also dazu führen, dass die Fahreignung eines Führerscheinbesitzers angezweifelt wird.