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Unterhalt ist für ein Kind zu zahlen, bis es für seinen Unterhalt selbst aufkommen kann. Normalerweise gilt hier aber, der Unterhaltspflichtige muss so lange zahlen, bis das Kind die erste Berufsausbildung abgeschlossen hat. Das kann natürlich auch ein Studium sein. Grundsätzlich werden die Einkommen beider Elternteile zur Unterhaltsberechnung einbezogen. Aber natürlich muss jeder Elternteil nur den Unterhalt bezahlen, der sich aus dem jeweilig eigenen Einkommen ergibt. Ausbildungsvergütungen und Ähnliches werden angerechnet und auch das Kindergeld wird vollständig vom Unterhaltsanspruch abgezogen. Denn als volljähriges Kind bekommt das Kind das Kindergeld selbst an sich ausgezahlt. Wie lange muss man ehegattenunterhalt zahlen 7. BAföG wird nachrangig gezahlt. Hier wird also erst mal ausgerechnet, welches Unterhaltspflicht die Eltern haben und daraus ergibt sich dann der BAföG-Anspruch. Volljährige Kinder, die sich in der ersten Ausbildung befinden sind privilegierte Kinder. Das heißt, sie haben grundsätzlich den gleichen Unterhaltsanspruch, wie minderjährige Kinder.
(@caspar) Schon was gesagt Registriert Geschrieben: 16. 08. 2004 17:11 Hallo, ich habe mal etwas zusammengerechnet... mir fehlen aber noch ein paar Daten... wie zum Beispiel: Einkommen der Unterhaltsberechtigten? Berechnung des Unterhalts in Sachen X Grunddaten: Pflichtiger: Name: Herr X. Einkommen (ohne Kindergeld)...... 3. 400, 00 EUR abzüglich pauschaler berufsbedingter Aufwendungen 3. 400 – 170, 00 =.. Berechnung des Unterhalts 3. 400 – 170, 00 =.......... 230, 00 EUR Belastungen Gemeinsame Verbindlichkeiten......... 300, 00 EUR (normaler Tilgungssatz auf 36 Monate bei Verbindlichkeiten von 10. 000, 00 EUR??? Unterhalt - wie lange muss ich zahlen?. ) davon prägend...... 300, 00 EUR verbleibendes Einkommen....... 2. 930, 00 EUR Kinder: Alter............ 4 Jahre Alter X Jahre Der Bedarf bestimmt sich nach der Kindesunterhaltstabelle. Hälftiges Kindergeld nach § 1612b I, V BGB anzurechnen 77, 00 EUR Ehegatte: Name: Frau X. Einkommen von Frau X. (ohne Kindergeld).... 400, 00 EUR (wie viel hat sie??? ) Die Ehe ist nicht geschieden.