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Feuerwehr alarmieren - Informationen strukturieren Ist das eigene Löschen des Brandes nicht mehr möglich, sollten Sie sich in Sicherheit bringen und die Feuerwehr über den Notruf 112 alarmieren. Informieren Sie sofort Ihre Mitbewohner über die drohende Gefahr. Beim Notruf den Helfern alle notwendigen Angaben ruhig und strukturiert übermitteln: Wer? : Den Rettern klar und deutlich Ihren Namen nennen. Wo? : Den genauen Standort, Straße und Hausnummer nennen. Lokale und räumliche Besonderheiten zur Auffindbarkeit angeben (Etage, Zimmer- oder Wohnungsnummer, Hinterhof) Was? Schaumlöscher bei Elektrobrand? (Elektrik, Brand, schaum). : Geben Sie der Feuerwehr einen kurzen Lagebericht, in welchen Teilen der Wohnung das Feuer ausgebrochen ist und was in Brand geraten ist. Wie viele? : Geben Sie an, wie viele Bewohner betroffen, verletzt oder gesucht werden. Die eintreffende Feuerwehr kurz über die Situation informieren, wenn nötig die Informationen des Notrufs wiederholen. Den Wohnungsschlüssel mitnehmen, damit die Feuerwehrleute schnell und ungehindert die brennende Wohnung betreten können.
Das Löschmittel. Entweder Löschschaum, oder CO2. CO2-Löscher sind nur für Brände von flüssigen Stoffen (außer Fettbrände) geeignet bzw. zugelassen. I. d. R. haben sie nur ein relativ geringes Löschvermögen, die 6 Löschmitteleinheiten, die ein Feuerlöscher braucht, um für die Mindestanzahl an Feuerlöschern im gewerblichen Bereich mitgezählt werden zu können, erreicht ein CO2-Handfeuerlöscher normalerweise nicht. Da CO2 gasförmig ist, ist es für den Außeneinsatz (bei Wind) meist ungeeignet. Aufgrund der tödlichen Wirkung beim Einatmen von CO2 ist es für den Einsatz bei Personenbränden oder in sehr engen Räumen auch eher ungeeignet. Schaumlöscher sind (meist) für die Brandklassen A und B geeignet (feste und flüssige Stoffe), spezielle Löschschäume auch für Fettbrände. Schaum ist bei Bränden an elektrischen Anlagen ungeeignet, da er stromleitend ist.
Maßnahmen bei Elektrobränden in Niederspannungsanlagen Für die zulässigen Annäherungen in Niederspannungsanlagen gilt die Tabelle 2 der Norm VDE 0132:2015-10. Nennspannung Annäherung bis AC 1. 000 V oder DC 1. 500 V 1 m Für die Mindestabstände zwischen Löschmittelaustrittsöffnung und unter Spannung stehenden Anlageteilen sind in der Norm VDE 0132 Werte in Abhängigkeit vom Löschmittel angegeben. Sind im Bereich der Brandstelle umfangreiche Zerstörungen der Niederspannungsanlagen, insbesondere der Freileitungen, zu erwarten oder bereits eingetreten, so sind die betroffenen Leitungen im Bereich der Brandstelle spannungsfrei zu machen. Diese Maßnahme ist erforderlich, weil der Isolationszustand durch Brandeinwirkung oder Löschmaßnahmen u. U. erheblich herabgesetzt werden kann und weil Freileitungen reißen können. Eine Berührung herabgefallener Leitungen, auch wenn sie am Boden liegen, und eine Berührung der im normalen Zustand nicht unter Spannung stehenden Metallteile, z. Maschinen, Fernmelde-Freileitungen, Antennen, Blechdächer und Blechwände, Regenrinnen, Wasser- oder Gasleitungen, Metallzäune, kann gefährlich sein.