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Sie sind zwar von der Sprachnachweispflicht ausgenommen – einen Freibrief haben sie deswegen aber nicht. fliegermagazin 8/2012 Schlagwörter Sprechfunk Recht Rechtsanwalt Dr. Roland Winkler air law airlaw Luftrecht Luftrechtsexperte BZF 1 Funk Pilotenlizenz Pilot in Command Ausland Sprachprüfung Flugfunkdienst Sprechfunkverkehr Funkverkehr Luftfahrzeugführer Flugfunkzeugnisse Flugfunkzeugnis
Frage an Dr. Roland Winkler zum Thema Sprechfunk: Ich unternehme öfter gemeinsame Auslandsflüge mit einem befreundeten Piloten. Wir besitzen beide den PPL-A JAR-FCL und fliegen Echo-Klasse. Ich habe das BZF 1, und mein Sprachlevel ist in meiner Lizenz eingetragen. BZF-Kurs – ein Erfahrungsbericht (Teil 1 “Unterricht”) |. Mein Freund spricht zwar sehr gut Englisch, besitzt aber (noch) nicht das BZF 1. Ein Fluglehrer meinte, dass es nach wie vor erlaubt sei, ohne eingetragenen Sprachlevel ins Ausland zu fliegen, wenn jemand mit entsprechenden Fähigkeiten an Bord den Funk für den PIC übernimmt. Mir erscheint das unlogisch, weil doch der PIC alles verstehen muss – schließlich muss er jederzeit rasch und korrekt handeln können und darf sich nicht auf eventuell falsche Übersetzungen verlassen! Wenn überhaupt, dann müsste ein Co doch wenigstens die gleichen Fähgikeiten und Nachweise haben, also eine Pilotenlizenz der geflogenen Klasse, BZF 1 und Leveleintragung. Darf mein Freund ohne BZF als PIC der Echo-Klasse ins Ausland fliegen, wenn ich den Funk übernehme?
Frage an Dr. Roland Winkler zum Thema Sprachprüfung: Durch die Neuregelungen im Bereich des Sprechfunks scheint jetzt alles durcheinander zu sein. Die Diskussion bei uns dreht sich zum einen um die Frage, ob die alten Sprechfunkzeugnisse (AZF, BZF I, BZF II) überhaupt noch gelten oder irgendeine Bedeutung haben. Zum anderen müssen ja wohl nicht alle Piloten zum neuen Englischtest, der von einigen als ziemlich anspruchsvoll beschrieben wird. Wie ist denn insbesondere die Rechtslage für Ultraleichtflieger, eine Sparte, die immer wichtiger wird? Schließlich sind die ULs nicht auf das Fliegen innerhalb Deutschlands begrenzt, sondern ich könnte auch die Welt umrunden. Soll man als SPL-Lizenzinhaber daher vielleicht doch eine Englischprüfung machen? Dr. Bzf 1 sprachprüfung b1. Roland Winkler antwortete Die Rechtslage ist einfacher als viele denken: Ursprünglich gab es nur die Sprechfunkzeugnisse, die nach der Verordnung über Flugfunkzeugnisse vom 20. August 2008 unbegrenzt gültig sind. Das Allgemeine Sprechfunkzeugnis (AZF) berechtigt zum uneingeschränkten Funken in Englisch und Deutsch, auch IFR.
Dirks Fliegerblog: BZF I - Sprechfunkzeugnis -- Prüfung bestanden
Dr. Roland Winkler antwortete Sie sprechen ein Problem an, das man tatsächlich nicht auf die leichte Schulter nehmen sollte. Wir hatten uns bereits unter dem Aspekt "Wie viel Englisch wird verlangt? " in fliegermagazin 7/2011 mit der Sprachprüfung beschäftigt. Ihre Fragen zielen jedoch in eine etwas andere Richtung. § 26 a LuftVO regelt, dass der Funkverkehr als Sprechfunkverkehr im Flugfunkdienst durchgeführt wird. Teilnehmer brauchen im Gebiet der Bundesrepublik ausreichende Kenntnisse der im Sprechfunkverkehr im Flugfunkdienst verwendeten Sprache. Absatz 2 dieser Regelung legt fest, dass bei Flügen in den Lufträumen C und D eine dauernde Hörbereitschaft auf der Funkfrequenz der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle aufrecht zu erhalten und im Bedarfsfall der Funkverkehr mit ihr herzustellen ist. Bzf 1 sprachprüfung deutsch. Die Bekanntmachung über die Sprechfunkverfahren (NfL I-7/12) schreibt vor, dass der Funk in englischer Sprache durchzuführen ist. Lediglich mit Bodenfunkstellen auf unkontrollierten Plätzen darf generell auf Deutsch gesprochen werden, sonst nur auf den dafür zugelassenen Frequenzen.
Wenn Du in der englischen Sprache fit bist, reicht es aus, wenn Du Dir die entsprechenden Spezialbegriffe einprägst. Sollte Dein Englisch nicht so gut sein, musst Du Dich etwas intensiver mit den Übersetzungen befassen - aber keine Angst, so schwer sind die Texte nun auch wieder nicht! Du musst keine Angst vor der Prüfung haben! Sprechfunk-Berechtigung BZF I / II und ICAO Sprachtest - Schule für Privatpiloten. Es ist zwar noch kein (Funk-)Meister vom Himmel gefallen, aber genau dafür sind wir da: Dir das Funken so beizubringen, dass Du die Prüfung mit Bravour bestehst! Mit dem für Dich passenden Angebot hast Du dein Funksprechzeugnis schneller in der Tasche, als Du Dir erträumt hast! Die Bundesnetzagentur, die Deine Prüfung zum BZF I oder II abnimmt, hat mehrere Außenstellen eingerichtet, damit Du es nicht allzu weit hast. Im Mitgliederbereich haben wir Dir die Ämter mit den jeweiligen Mailadressen hinterlegt, sowie die entsprechenden Anträge, damit Du schnellstmöglich und komfortabel einen Termin für Dich vereinbaren kannst. Sobald Du Dich an die für Dich zuständige Stelle gewandt hast, erhältst Du nach Begleichung des Gebührenbescheides einen Prüfungstermin - und genau für den machen wir Dich stark!
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