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Maße: 25x12 cm keine Haftung für Garderobe, Garderobenschild Folienaufkleber hochleistungs PVC Folie, UV- und witterungsbeständig, vergilbungsfrei abgerundete Ecken Die Aufkleber haften auf allen glatten, ebenen Untergründen wie Metall, Plastik, Glas und lackierten Oberflächen.
In dieser neuen Serie stelle ich die 25 größten Mythen um rechtliche Fragen bei einer Veranstaltung vor, also besonders oft vorkommende Irrtümer und Irrglauben. Beginnen wollen wir mit dem berühmten Satz "Keine Haftung für die Garderobe". Ist er wirksam? Nein! In Bezug auf die Haftung an der Garderobe muss man zwei Fälle unterscheiden: 1. ) Veranstalter versucht, mit Hilfe von AGB seine Haftung zu reduzieren. Zunächst der Grundfall: Kraft Gesetz haftet Jedermann für jegliche Fahrlässigkeit (also auch die aller leichteste Fahrlässigkeit) und Vorsatz. Im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung kann man seine Haftung durchaus reduzieren. Sobald diese "Vereinbarung" aber öfters verwendet werden soll, handelt es sich um AGB. Auch im Rahmen von AGB kann man seine Haftung reduzieren, allerdings nur in den (sehr engen) Grenzen des § 309 Nr. 7 BGB. Hiernach könnte der Veranstalter nur seine Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ausschließen, aber nicht die für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz – und bei Körperschäden ist gar kein Haftungsausschluss möglich.
Der Satz "Keine Haftung für die Garderobe" ist typischerweise eine AGB-Klausel: Sie soll ja gegenüber jedem Gast gelten. Mit dem Satz will der Veranstalter jegliche Haftung ausschließen. Wie gesagt, darf man aber bei AGB nur die leicht fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden ausschließen, und nicht darüber hinaus. Allein deshalb ist der Satz also unwirksam. Der Veranstalter kann sich also in dem Fall, in dem eine Jacke verschwunden ist, nicht auf diesen Haftungsausschluss berufen. 2. ) Die gesetzliche Haftung des Veranstalters Es greift nun aufgrund der unwirksamen AGB-Klausel wieder die gesetzliche Haftung: Haftung für leichteste Fahrlässigkeit bis hin zum Vorsatz. Der Veranstalter wird also insoweit "bestraft", dass seine Haftung nun doch wieder im vollem Umfang gilt. Sein Versuch, die Haftung mithilfe des Schildes "Keine Haftung für die Garderobe" ist also gescheitert. Nun kommen aber die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zum Tragen: Befindet sich die (kostenfreie) Garderobe im Blickfeld des Gastes, ist der Veranstalter grundsätzlich nicht verantwortlich.
Haftung des Gastwirts für die Garderobe? Kaum einem dürfte die Aufschrift: >>Für Garderobe keine Haftung<< fremd erscheinen. Aber was steckt dahinter? Vor allem in der Gastronomieszene ist dieses Schild äußerst beliebt und mindestens genauso weit verbreitet, wie die irrtümliche Annahme seiner Aufsteller, dass es auch im Fall der Fälle zur Haftungsfreiheit verhelfe. In Wirklichkeit indiziert der schon floskelhaft wirkende Aushang mehr als die tatsächliche Rechtslage ermöglicht. Daher ist der Hinweis: >>Für Garderobe keine Haftung<< oft überflüssig und völlig überbewertet, da kaum denkbare Fallkonstellationen existieren, in denen dem Wirt durch den Aushang eines solchen Schildes ein Vorteil erwachsen könnte. Die Haftungsfrage ist nämlich nicht von der bloßen Anbringung eines Schildes abhängig, sondern viel mehr von der Frage, ob der Wirt sich offenbar zur Beaufsichtigung der Garderobe vertraglich verpflichten will oder nicht. Indikatoren für einen etwaigen Erklärungswillen können die Art der Ausgestaltung der Garderobe, das Verhalten des Personals sowie die Möglichkeit der Einsehbarkeit der Garderobe für den Gast während der Bewirtung sein.
Befindet sich die Garderobe aber außerhalb des Blickfeldes des Gastest, und kann dieser also nicht selbst aufpassen, dann ist der Veranstalter verantwortlich. Natürlich kann der Veranstalter dann nicht verhindern, dass Gast A die Jacke von Gast B mitnimmt. Er müsste aber zumindest Vorkehrungen treffen, dass nicht ein Fremder von außen herein kommt und eine Jacke klaut. Nimmt der Veranstalter Geld für die Garderobe, erhöht sich die Pflicht des Veranstalters zum Aufpassen und zur Sicherung der Garderobe. Ich berate alle Verantwortlichen auf einer Veranstaltung, ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Herausgeber von EVENTFAQ. Mehr über mich Profitieren auch Sie von meiner jahrelangen praktischen und theoretischen Erfahrung in Organisation, anwaltlicher Beratung und Durchführung von Veranstaltungen aller Art! Kontakt: oder Telefon 0721 1205060. Urheberangabe für das/die Foto(s) (Symbolfoto): Thomas-Waetke_Profil: © Sebastian Heck Garderobe mit Klamotten: © -