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Im Eissportzentrum Westfalen begrüßen wir unsere Gäste aus ganz Deutschland und dem angrenzenden Ausland zum Westfalen Cup 2021 vom 21. bis 24. Oktober. Und hier können Sie die Veranstaltung über Live Stream im Internet verfolgen: Donnerstag, 21. 10. 2021 Freitag, 22. 2021 Samstag, 23. 2021 Sonntag, 24. 2021 Wir wünschen Ihnen allen viel Freude an diesem von uns ausgerichteten Wettbewerb!
Am Wochenende vom 09. und 10. 04. 22 startete der Westfalen-Cup mit dem Wertungsturnier in Greffen in die Saison 2022. Bei bewegtem Aprilwetter musste so manches Gespann dem ein oder anderen Schnee- und Hagelschauer trotzen. Westfalen cup eiskunstlauf 1. Alle Prüfungen konnten aber planmäßig durchgeführt werden… Weiterlesen → Neues Jahr – neues Glück! Wir hoffen, in diesem Jahr wieder einen vollständigen Westfalen – Cup veranstalten zu können. Vier Vereine haben sich bereit erklärt, im Rahmen Ihrer Fahrturniere im Jahr 2022, den Westfalen – Cup für Zweispänner – Pferde… Weiterlesen → Es ist vollbracht! Der Westfalen – Cup verfügt über einen neuen Internetauftritt! Auf einer technisch aktualisierten und optisch ansprechenden Internetseite, werden hier in Zukunft alle Informationen und Ergebnisse zum Westfalen – Cup der Zweispänner Pferde und Ponys veröffentlicht. Wir freuen… Weiterlesen → An diesem Wochenende fand das 2. Wertungsturnier beim Kutschenclub in Altenberge statt. Wir freuen uns das hier auch die Zweispänner – Pferde Prüfungen stattfinden konnten!!!
Annika Esch 7. Melina Klein 8. Theresa Boas 11. Hanna Eichner David und Dina Heidkamp Neulinge Jungen und Jugend Damen: 3. Platz David Heidkamp, (Neulinge Jungen) 3. Platz Dina Heidkamp (Jugend Damen) Eisläufer Elemente und Freiläufer Elemente Eisläufer Elemente und Freiläufer Elemente: 4. Platz Lana Unger (Eisläufer Elemente) 8. Platz Michelle Ziergiebel (Eisläufer Elemente) 2. Westfalen cup eiskunstlauf soccer. Platz Alice Claire Schamber (Freiläufer Elemente) 4. Platz Anna Platner (Freiläufer Elemente) 9. Platz Katharina Friedrich (Freiläufer Elemente)
Aktuell liegen keine Meldungen vor Gefahrentypen Baustellen Eine Straßenbaustelle ist ein Bereich einer Verkehrsfläche, der für Arbeiten an oder neben der Straße vorübergehend abgesperrt wird. Rutschgefahr Winterglätte, respektive Glatteis entsteht, wenn sich auf dem Boden eine Eisschicht oder eine andere Gleitschicht bildet. Feste Blitzer Umgangssprachlich werden die stationären Anlagen oft Starenkasten oder Radarfallen genannt. Eine weitere Bauform sind die Radarsäulen. Stau Der Begriff Verkehrsstau bezeichnet einen stark stockenden oder zum Stillstand gekommenen Verkehrsfluss auf einer Straße. schlechte Sicht Die Einschränkung der Sichtweite z. B. durch plötzlich auftretende sind eine häufige Ursache von Autounfällen. Mobile Blitzer NDa die Abschreckungswirkung stationärer Anlagen auf ortskundige Verkehrsteilnehmer eher gering ist, werden zusätzlich mobile Kontrollen durchgeführt. Mendig: Verkehrsunfall auf der B262. Unfälle Bei einem Straßenverkehrsunfall handelt es sich um ein Schadensereignis mit ursächlicher Beteiligung von Verkehrsteilnehmern im Straßenverkehr.
Aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit verlor der Jugendliche ausgangs einer Linkskurve die Kontrolle über sein Fahrzeug und kam von der Fahrbahn ab. Der Fahrzeugführer kam zu Fall und erlitt schwere Verletzungen. Er wurde stationär in ein umliegendes Krankenhaus eingeliefert. Großes Interesse an Informationsveranstaltung der FWG Zepp Über naturnahe Gärten informiert Bell. Die Freie Wählergruppe Zepp hatte am 03. Mai zu einem Informationsabend in die Beller Bernd-Merkler-Halle eingeladen. Die Bürgerinnen und Bürger konnten sich dort über den Themenbereich "naturnahe Gärten" informieren. Hierzu trugen als Dozenten Frau Iris Fuhrmann vom Verein "Kehrig summt e. V. " und der Gärtner und Pflanzendoktor der Klostergärtnerei Maria Laach, Matthias Alter, vor. Aktuell4u - Mendig: Blitzeis sorgt für Chaos auf der A61. Nach einer... Gesundheitsminister Clemens Hoch: Kreis Mayen-Koblenz erhält knapp 2, 7 Millionen Euro Kreis MYK. Für die Bewältigung der Pandemiefolgen bei den Kommunen sieht das Landeshaushaltsgesetz eine einmalige Sonderzahlung an die Landkreise und kreisfreien Städte in Höhe von 12, 50 Euro je Einwohner vor.