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Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst erhalten mit dem Novembergehalt eine Jahressonderzahlung. Diese beinhaltet Weihnachtsgeld. Eine Verpflichtung zur Rückzahlung gibt es nicht mehr. Maßgebend ist der TVöD. Der 1. Dezember ist Stichtag fürs Weihnachtsgeld. TVöD gewährt Jahressonderzahlung Die Jahressonderzahlung gemäß § 20 TVöD hat die Zahlung des früher gezahlten Urlaubsgelds und Weihnachtsgeldes zusammengefasst. Sie erhalten also kein Urlaubsgeld und kein Weihnachtsgeld in dem ursprünglichen Sinne mehr, sondern eine Jahressonderzahlung. Diese ist abhängig von Ihrer Entgeltgruppe. Weihnachtsgeld bedingt Beschäftigung zum 1. Dezember Wenn Sie zum Stichtag 1. Dezember im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, haben Sie Anspruch auf eine Jahressonderzahlung. Diese wird in der Regel zusammen mit dem Lohn für November ausgezahlt und kommt faktisch der Zahlung von Weihnachtsgeld gleich. Wie ist die Rückzahlung der Jahressonderzahlung im BAT KF geregelt? (Arbeitsrecht). Im Gegensatz zu früheren Regelungen verlangt der TVöD keine Mindestbeschäftigungszeit mehr. Über eine Jahressonderzahlung bzw. das Weihnachtsgeld können sich viele Arbeitnehmer freuen.
Bericht aus der ARK-RWL vom 09. 11. 2020 In der Novembersitzung wurde beschlossen, dass auch die Mitarbeitenden in Kirche und Diakonie, die unter den BAT-KF fallen, mit Ausnahme der Mitarbeitenden in den Beschäftigungsgesellschaften, entsprechend des TVöD-VKA im Dezember eine Corona-Sonderzahlung erhalten.
Diese Neuregelung kommt für den BAT-KF-Bereich über § 35 zur Anwendung. Mit dem neuen Reisekostenrecht wird auch die bisher geltende Notverordnung vom 7. Mai 1999, zur Reisekostenvergütung der PfarrerInnen und KirchenbeamtInnen abgelöst. Dazu gibt es neue Ausführungsverordnungen und Verwaltungsvorschriften. Ausführliche Erläuterungen dazu, sowie das Gesetz mit den Ausführungs- und Verwaltungsvorschriften findet ihr hier zum Download. Sitzung der ARK-RWL am 22. 2020 Wegen der Corona-Krise war die März-Sitzung der ARK-RWL ausgefallen. Deshalb konnte der Tarifabschluss für den TV-Ärzte-KF erst am 22. Jahressonderzahlung bat kf 5. 2020 per Video-Konferenz gefasst werden: Das Tabellenentgelt wird zum 1. Oktober 2019 um 2, 5% erhöht. Zum 1. Oktober 2020 und 2021 erhöht sich das Tabellenentgelt jeweils um je weitere 2%. Neben der Entgelterhöhung, sind auch Änderungen zum Bereitschaftsdienst, zur Rufbereitschaft, der Ableistung von Wochenenddiensten und der Arbeitszeiterfassung beschlossen worden, die den Regelungen des TV-Ärzte/VKA und den AVR DD weitestgehend entsprechen.