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SAP HCM Jahreswechsel Neuregelungen in der Personalwirtschaft Erfahren Sie alles, was Sie im kommenden Jahr im Personalwesen wissen müssen! In unserem Jahreswechselseminar am 12. Januar 2020 erhalten Sie umfassende Informationen über die wichtigsten steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Änderungen zum Jahreswechsel 2019/2020 und Hinweise, wie sich diese auf das Personalwesen und die Entgeltabrechnung auswirken. *Unsere Themen 2020 14:30 - 15:00 Check-IN mit Begrüßungskaffee 15:00 - 15:15 Eröffnung + PlanOrg News Rita Zaharanski (Vertriebsleitung)| PlanOrg Informatik 15:15 - 16:00 Hybrider HCM-Dokumentenversand mit P. E. P. - In vier Wochen zur perfekten digitalen Lösung, die alle glücklich macht Frank Zetzsche (Geschäftsführer) | Kreutzer Büro- und Datentechnik 16:00 - 16:30 Kaffeepause 16:30 - 17:15 Die SAP Produktstrategie in der Personalwirtschaft: welche Optionen hat der Kunde? Georg Kerle (Produktvertrieb SAP Personalwirtschaftslösungen) | SAP 17:15 - 18:00 Umsetzung der EU-DSGVO im SAP HCM - wieviel Aufwand steckt wirklich dahinter?
Bisher setzen kleinere und mittelgroße Handwerksbetriebe in erster Linie auf Direktversicherungen und Pensionskassen sowie auf Versicherungsunternehmen mit besonderen Kapitalschutzmechanismen. Wählt der Beschäftigte den Weg der Gehaltsumwandlung, so besteht allerdings weiterhin ein Wahlrecht des Arbeitgebers, der bestimmen darf, welcher Durchführungsweg zum Einsatz kommt und bei welchem Anbieter die Sparpläne abgeschlossen werden. Darüber hinaus wird die steuerliche Behandlung während der Ansparphase noch einmal verbessert. Flankierend kommt hinzu eine Einzahlungspflicht des Arbeitgebers sowie eine Verbesserung der Rahmenbedingungen bei der Auszahlung im Rentenalter. > Schrittweise Umsetzung der Neuerungen Die Verbesserungen werden in verschiedenen Schritten eingeführt Januar 2018: Anhebung der Grenzen für die Steuerbefreiung bei der Gehaltsumwandlung und Einführung des Sozialpartnermodells sowie Steuervergünstigung beim Arbeitgeberzuschuss für Geringverdiener 1. Januar 2019: Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss von 15% bei Abschluss von Neuverträgen 1. Januar 2022 verpflichtender Arbeitgeberzuschuss von 15% auch bei Altverträgen.
Steuerliche Änderungen bei der Betriebsrentenbildung Bisher konnten Arbeitnehmer bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung steuerfrei für die Umwandlung von Gehaltsanteilen in Betriebsrentenansprüche aufbringen. Wurde der Vertrag nach dem 31. 2004 als pauschal versteuerte Direktversicherung abgeschlossen, erhöht sich die Grenze nun um 1. 800 EUR. Ab 2018 entfällt die Aufstockung für Beschäftigte ohne Altvertrag, demgegenüber steigt die Freigrenze bis zur Besteuerung auf 8% der Beitragsbemessungsgrenze. Arbeitgeber, die die Sparpläne von Arbeitnehmern mit weniger als 2. 200 EUR monatlich brutto mit jährlich 240-480 EUR bezuschussen, können von der Lohnsteuer des jeweiligen Mitarbeiters künftig 30% einbehalten. Wichtig: Für die Beiträge zur Sozialversicherung gilt weiterhin die alte Freigrenze von 4%. Wer im Alter Grundsicherung bekommt, erhält künftig für Einkünfte aus Riester- und Betriebsrenten einen monatlichen Freibetrag zwischen 102 und 104 EUR. Angleichung der Renten in Ost und West Der Rentenwert Ost steigt zum 1. Juli 2018 auf 95, 8% des Westwertes an.
Als Fach- oder Führungskraft des Personalwesens oder der Entgeltabrechnung, müssen Sie über die anstehenden Änderungen in der Sozialversicherung sowie auch im Arbeits- und Steuerrecht Bescheid wissen. Daher unterstützen wir unsere Arbeitgeber seit Jahren vor Ort mit Rat und mit praktischen Hilfen, wie zum Beispiel mit unseren Seminaren. In unserem Seminar zum Jahreswechsel 2017/2018 erfahren Sie wieder alle wichtigen Änderungen im Bereich der Sozialversicherung sowie auch aus Teilbereichen des Arbeits- und Steuerrechts. Nutzen Sie daher unser kostenfreies Schulungsangebot, damit Sie für das Jahr 2018 gut gerüstet sind. Das Jahreswechselseminar findet am Donnerstag, den 9. November 2017 von 10 bis 14 Uhr in der Stadtwerke Bochum LOUNGE (VfL Bochum 1848 Fussballgemeinschaft e. V. ), Castroper Str. 145, 44791 Bochum statt. Wir empfehlen eine rechtzeitige Anmeldung, da die Seminare in kleinen Gruppen durchgeführt werden und erfahrungsgemäß stark nachgefragt sind. Reservieren Sie sich über das beiliegende Antwort-Fax gleich die neuen BKK•VBU Medien für das Jahr 2018.
Home Steuernachrichten Archiv Steuernachrichten Jahreswechsel 2017/2018: Umsatzsteuer 2018: Wichtige Änderungen im Überblick Verfasst von am 14. November 2017. Veröffentlicht in Steuernachrichten Nachfolgend geben wir einen Überblick über die wichtigsten umsatzsteuerrechtlichen Änderungen zum Jahreswechsel 2017/2018 und Themen, die im Laufe des Jahres 2018 zu beachten sind.