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"Die Tragweite der Entscheidung ist den meisten jungen Menschen nicht bewusst", betont Daniela Hubloher, Expertin der Verbraucherzentrale Hessen. Ein Ja zur Ehe sei deutlich leichter zurückzunehmen als die Unterschrift unter den Vertrag für die private Krankenversicherung (PKV). Hier die wichtigsten Entscheidungshilfen für die Frage: Kasse oder privat? Soll ich? Privatbehandlung für gesetzlich versicherte rentner. Leicht zu entscheiden ist die Frage nur für Beamte. Sie kommt die private Krankenversicherung meist deutlich günstiger als die gesetzliche (GKV). Das liegt an der Beihilfe, mit der sich der Dienstherr an den Krankheitskosten beteiligt, auch für die Familie, und die sich im Pensionsalter erhöht. Schwieriger ist die Entscheidung für hauptberuflich Selbstständige. Wie Beamten steht auch ihnen die private Schiene jederzeit offen, unabhängig vom Einkommen. Doch sie müssen sowohl im aktiven Berufsleben als auch im Rentenalter alles selbst zahlen. Deshalb kann es sich für sie lohnen, trotz der anfänglich höheren Beiträge in der Kasse zu sein.
23. 10. 2007, 17:42 | Lesedauer: 2 Minuten Foto: hr/lrei / DPA Die erste Ersatzkasse bietet einen Tarif an mit dem gesetzlich Versicherte die gleiche Behandlung wie Privatpatienten erhalten. Erst durch die Gesundheitsreform ist dies möglich geworden. Die privaten Krankenversicherungen sehen den Vorstoß kritisch. Die Techniker Krankenkasse (TK) bietet als erste bundesweite Kasse einen Tarif an, mit dem sich gesetzlich Versicherte bei ihrem Arzt wie Privatpatienten behandeln lassen können. Damit nutzt die TK die Möglichkeiten der Gesundheitsreform. Die drittgrößte Kasse Deutschlands will so die Abwanderung ihrer Mitglieder zu privaten Krankenversicherungen bremsen. Der Tarif TK-Privat Praxis kostet mehr als der normale Tarif, der für Arbeitnehmer derzeit bei 14, 4 Prozent vom Bruttolohn liegt. Privatbehandlung für gesetzlich versicherte 45. Wer sich mit dem neuen Tarif als Privatpatient behandeln lassen will, zahlt je nach Alter zwischen 18 und 100 Euro pro Monat zusätzlich. Die ambulanten Behandlungen, die beim Arzt in der Praxis oder im Krankenhaus ausgeführt werden, muss der Versicherte – wie bei den privaten Krankenversicherungen – zunächst auslegen.
Geht ein Versicherter aufgrund unzureichender Aufklärung eines Vertragsarztes davon aus, er erhalte eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse, liegt ein sogenanntes Systemversagen vor. In diesem Fall muss die Krankenkasse die Behandlungskosten auch dann übernehmen, wenn der Versicherte einen Privatbehandlungsvertrag mit dem Arzt unterzeichnet hat. Der Sachverhalt Eine an metastasiertem Darmkrebs leidende Frau wurde im Jahr 2005 von ihrem Hausarzt zur Chemo-Embolisation in der Universitätsklinik Frankfurt am Main überwiesen. Den dort im Zentrum der Radiologie damals tätigen Professor V. hatte die Kassenärztliche Vereinigung Hessen zur ambulanten Behandlung mit diesem in der palliativen Krebstherapie eingesetzten Verfahren zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen ermächtigt. Kassenpatient und Privatbehandlung? - helgeknueppels Webseite!. Trotz des Überweisungsscheins ließ der Arzt die erkrankte Frau ein Formular für private Behandlungen unterzeichnen und stellte ihr die Kosten für ambulant durchgeführte Chemo-Embolisationen in Rechnung. Tatsächlich hatte er die Versicherte jedoch mit dem Verfahren der transarteriellen Chemo-Perfusion behandelt.