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Hallo zusammen! Für folgenden Geschäftsvorfall finde ich bisher einfach keine Lösung und hoffe auf Euer Know How: Unser Unternehmen ist ein kleiner IST-Versteuerer ohne Debitoren-/Kreditorenbuchhaltung und hat mit Anzahlung ein Produkt (Gesamtwert netto 1. 500€) in Österreich gekauft. Die Anzahlungsrech. über 380€, steuerfrei aufgrund innergemeinschaftl. Lieferung gem Art. 6 Abs 1 UstG, liegt vor. Nach meiner Logik sehen die Buchungen wie folgt aus: Buchungen mit Datum der Auszahl. der Anzahlung: 1500 sonst. Differenzbesteuerung, bewegliche Gegenstände / 6 Was beim innergemeinschaftlichen Warenverkehr zu beachten ist | Haufe Finance Office Premium | Finance | Haufe. Vermögensgegenstände 380€ an 1200 380€ 1574 Abziehbare Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19% 72, 20€ an 1774 Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19% 72, 20€ Buchung der Endabrechnung 4980 1. 500€ an 1600 Verbindlichkeiten aus LuL 1. 500€ 1600 Verbindlichkeiten aus LuL 380€ an 1500 380€ Buchung der Restzahlung 1600 Verbindlichkeiten 1. 120€ an 1200 1. 120€ 1574 Abziehbare Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19% 212, 80€ an 1774 Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19% 212, 80€ Ist das so vertretbar?
Voraussetzungen einer innergemeinschaftlichen Lieferung Lieferungen in EU-Länder sind steuerfrei, wenn der Empfänger ein Unternehmer ist, der den Erwerb in seinem Land als innergemeinschaftlichen Erwerb der Umsatzsteuer zu unterwerfen hat. Das hat zur Folge, dass die Lieferung umsatzsteuerpflichtig ist, wenn der Empfänger den Erwerb in seinem Heimatland nicht als innergemeinschaftlichen Erwerb der Umsatzsteuer zu unterwerfen hat. Dies gilt bei Privatperson, Unternehmern, die Gegenstände privat erwerben, Unternehmern, die steuerfreie Umsätze ausführen, Kleinunternehmern, Land- und Forstwirt oder nicht unternehmerisch tätige juristische Personen. Privatentnahme, innergemeinschaftliche Lieferung. Überschreitet jedoch der Erwerber in seinem Heimatland die Erwerbsschwelle oder unterwirft er seine Einkäufe in anderen EU-Ländern freiwillig der Erwerbsbesteuerung kann die Lieferung umsatzsteuerfrei durchgeführt werden. Nachweis Die Voraussetzungen für eine umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung müssen beleg- und buchmäßig nachgewiesen werden.
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Gib dich keinesfalls mit Steuernummern oder ähnlichem sowie irgendwelchen Bestätigungen zufrieden, sondern beharre auf einer gültigen UID-Nummer. Kann der Kunde keine entsprechende UID-Nummer vorweisen, muss er die österreichische Umsatzsteuer bezahlen. Für deine Kunden besteht dann immer noch die Möglichkeit, sich im Zuge des EU-weiten Vorsteuer-Erstattungsverfahrens die Umsatzsteuer direkt vom Finanzamt zurückzuholen. Du bist damit abgesichert. Ob das Finanzamt die Unternehmereigenschaft anerkennt und die Vorsteuer zurückzahlt, ist dann rein Angelegenheit des Finanzamtes. Was muss bei der Lieferung selbst beachtet werden? Rechnungsstellung & Buchungssatz für Lieferungen & sonst. Leistungen. Der zweite unabdingbare Eckpfeiler einer inngemeinschaftlichen Lieferung ist die Bewegung der Ware selbst. Nur wenn die Ware tatsächlich von Österreich in jenes EU-Land gebracht wird, dass die geprüfte UID-Nummer ausgestellt hat, liegt eine innergemeinschaftliche Lieferung vor. Achtung: Auch dafür musst du Beweis führen können, daher solltest du immer einen Transportweg auswählen, bei dem du eine Bestätigung über den Transport der Ware zum Kunden erhalten.
Wo die Probleme sind: Das richtige Konto Lieferung in anderes EU-Land Ausfuhrnachweis, Buchnachweis Umsatzsteuer-Identifikationsnummer 1 So kontieren Sie richtig! Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto Kontenbezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV-Position Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung § 4 Nr. 1b UStG 8125 4125 Umsatzerlöse Erlöse 19% USt 8400 4400 Erlöse 16% USt 1775 3805 Sonstige Verbindlichkeiten oder sonstige Vermögensgegenstände Erlöse 5% USt 1763 3803 So kontieren Sie richtig! Eine innergemeinschaftliche Lieferung liegt regelmäßig nur dann vor, wenn der Empfänger ein Unternehmer in einem anderen EU-Land ist, der verpflichtet ist, den Erwerb in seinem EU-Land der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Der deutsche Unternehmer muss sich also zunächst darüber informieren, ob der Erwerber Unternehmer ist. Der Empfänger muss seine Unternehmereigenschaft durch eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nachweisen. Sind ansonsten alle Voraussetzungen erfüllt, bucht er den Verkauf auf das Konto "Innergemeinschaftliche Lieferung § 4 Nr. 1b UStG " 8125 (SKR 03) bzw. 4125 (SKR 04).