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Auch dann nicht, wenn das Fahrzeug privat vom Arbeitnehmer in Deutschland verwendet wird. Die Umsatzsteuer dagegen fällt seit 2013 am Leistungsnehmer-Ort an. In diesem Fall also am Wohnort der Arbeitnehmers in Deutschland. Der Schweizer Arbeitgeber, der den Dienstwagen dem Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlässt muss daher die deutsche Umsatzsteuer ermitteln und abführen. Da für diese Leistung (das Überlassen des Dienstfahrzeugs zur privaten Nutzung gegen Arbeitskraft) auch in der Schweiz Umsatzsteuer abgeführt werden muss, kommt es zur Doppelbesteuerung. Derzeit ist dazu keine Lösung zur Minderung oder Vermeidung der Doppelbesteuerung vorgesehen, sodass der Arbeitgeber diese in Kauf nehmen muss. Fazit: Private Firmenwagen-Nutzung von Grenzgängern Nach wie vor ist die private Nutzung von Firmenfahrzeugen auch für Grenzgänger grundsätzlich möglich. Firmenwagen grenzgänger schweiz aus. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass die aktuellen Regelungen festgehalten und eingehalten werden und das Fahrzeug nur zum Pendeln zwischen Arbeitsstätte und Wohnort verwendet wird.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen die Beiträge zur AHV zu je der Hälfte. Grenzgänger behalten ihren Anspruch auf die AHV bis zum Renteneintrittsalter auch wenn sie nach Deutschland zurückkehren. Säule 2: Berufliche Vorsorge Die berufliche Alters-, Hinterlassenen und Invalidenvorsorge (BVG) bildet die zweite Säule der Schweizer Sozialversicherung. Sie ist ebenfalls eine Pflichtversicherung und wird in Form einer Pensionskasse geführt. Grenzüberschreitende Firmenwagenüberlassung an Arbeitnehmer umsatzsteuerlich betrachtet | D+A - Global Mobility Legal Blog. Diese funktioniert wie ein Sparkonto, das vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer geführt wird. Die Beiträge werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen, werden ordentlich verzinst und sind bis zum Eintritt ins Rentenalter festgelegt. Bei Wechsel des Arbeitgebers innerhalb der Schweiz wird die Pensionskasse an den neuen Arbeitgeber übertragen. Bei Aufgabe der Tätigkeit in der Schweiz oder Rückkehr nach Deutschland, werden die Ersparnisse auf einem Freizügigkeitskonto angelegt. Säule 3: Private Vorsorge Die dritte Säule ist die private Vorsorge.
Das bedeutet, dass es in der EU wohnhaften Angehörigen des höheren Kaders einer Schweizer Gesellschaft unter anderem nicht mehr gestattet ist, mit ihrem Firmenwagen an ihren Wohnsitz zu fahren. Zulässig wäre dies einzig dann, wenn der Firmenwagen in der EU zugelassen, d. h. Nutzung eines Firmenwagens in einem anderen EU-Land - Your Europe. verzollt und besteuert (MwSt), wäre. Betroffener Personenkreis Als «Angestellter» gilt nach Rechtsprechung des EUGH, wer während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisungen Leistungen als tatsächliche und echte Tätigkeiten erbringt und dafür als Gegenleistung eine Vergütung erhält. Entscheidend ist insbesondere, dass der «Angestellte» im Unternehmen weitgehend über keine eigene Entscheidungskompetenz verfügen darf. Dementsprechend werden in der EU wohnhafte Mitarbeiter in höheren Positionen bzw. Funktionen eines Schweizerischen Unternehmens, insbesondere Geschäftsführer, Mitglieder des Verwaltungsrats oder der Geschäftsleitung sowie Firmeninhaber, nicht als «Angestellte», sondern als Mitglieder des höheren Kaders qualifiziert.