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Wer nach einem Aufhebungsvertrag nicht unmittelbar in ein neues Ausbildungsverhältnis einsteigt, der muss eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld befürchten. Beim Aufhebungsvertrag greift keinerlei Kündigungsschutz (auch nicht für Schwangere! ) und es ist nicht möglich, den Betriebsrat hinzuzuziehen. Einem Azubi muss nach dem Erstgespräch über eine mögliche Aufhebung Bedenkzeit eingeräumt werden, damit der Vertrag später Bestand hat. Bei minderjährigen Azubis müssen alle Elternteile mit Sorgerecht unterschreiben. Der Aufhebungsvertrag bedarf immer der schriftlichen Form, wobei E-Mail und Fax nicht rechtswirksam sind. Fazit Im heutigen Blogbeitrag habe ich Ihnen gezeigt, was Sie über einen Aufhebungsvertrag in der Ausbildung wissen müssen. Wichtig ist, dass Sie sich beidseitig genau überlegen, ob diese Möglichkeit, eine Ausbildung vorzeitig zu beenden, die richtige Option für Sie ist. Hierzu sollten die in diesem Beitrag benannten Vor- und Nachteile gegeneinander aufgewogen werden. Spielen Sie mit dem Gedanken, aus Ihrem Ausbildungsbetrieb per Aufhebungsvertrag auszuscheiden?
Wer sich allerdings auf den aus Unternehmenssicht immer bevorzugten Aufhebungsvertrag einlässt, hat mitunter die Chance, eine Abfindung auszuhandeln. Ohnehin ist ein Azubi, dem die Option angeboten wird, per Aufhebungsvertrag auszuscheiden, in einer hervorragenden Verhandlungsposition. Ein makelloses Ausbildungszeugnis ist schon das Mindeste, was Sie für sich herausholen sollten. Last, but not least, bieten manche Unternehmen auch einem Azubi dann noch den Aufhebungsvertrag an, wenn alternativ eine Kündigung sehr aussichtsreich wäre. Auf diese Weise kann ein Azubi zu vergleichsweise eigenen Konditionen aus dem Unternehmen ausscheiden und damit sein Gesicht wahren, was auch in Hinblick auf eine Fortführung der Ausbildung in einem anderen Betrieb nicht unerheblich ist. Der Aufhebungsvertrag: Die wichtigsten Informationen auf einen Blick Mit einem Aufhebungsvertrag endet das Arbeitsverhältnis abrupt von Heute auf Morgen. Ein Azubi, dem ein Aufhebungsvertrag angeboten / nahegelegt wird, kann eine Abfindung und ein gutes Arbeitszeugnis aushandeln.
Und selbst wenn das der Fall ist, so reichen leichte Verfehlungen, wie beispielsweise am Ausbilder zweifeln und aufbegehren, praktisch nie für die fristlose Kündigung. Stattdessen ist im ersten Schritt immer erst eine Abmahnung auszustellen. Dem Azubi muss die Chance gegeben werden, das unerwünschte Verhalten abzustellen. Nur dann kann bei wiederholten Verfehlungen die Kündigung durchkommen. Und ist das schließlich der Fall, hat der Azubi noch mehrere Trümpfe in der Hinterhand. So profitiert er von der vertraglich geregelten Kündigungsfrist, in der er / sie noch weiter Ausbildungsgehalt bezieht, bezieht nach Ablauf der Frist Arbeitslosengeld I und kann außerdem jederzeit eine Prüfung durch den Betriebsrat verlangen. Sämtliche dieser Rechte erlöschen, wenn stattdessen ein Aufhebungsvertrag unterzeichnet wird. Nicht weiter verwunderlich also, dass ein Unternehmen sehr daran interessiert ist, ein nicht zufriedenstellendes Arbeitsverhältnis auf diese Weise zu beenden. Welche Voraussetzungen ein Aufhebungsvertrag erfüllen muss, um rechtlich abgesichert zu sein Als Erstes muss ein Aufhebungsvertrag immer schriftlich vorliegen – und zwar in einer Papierform, die von beiden Seiten unterschrieben wird, wobei anstelle des Geschäftsführers auch ein entsprechend beauftragter Mitarbeiter (bspw.
Da die Eltern grundsätzlich nur zusammen vertretungsberechtigt sind (§ 1629 Abs. 1 BGB), müssen beide unterschreiben, wenn nicht einem von ihnen das alleinige Sorgerecht übertragen worden ist. Besonderer Kündigungsschutz Was ist bei besonderem Kündigungsschutz im Falle eines Aufhebungsvertrages zu beachten? Die Beendigung des Ausbildungsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag ist auch dann zulässig, wenn eine Kündigung wegen besonderer Kündigungsschutzregeln (zum Beispiel § 9 Mutterschutzgesetz, §§ 15, 21 Schwerbehindertengesetz, §§ 2 Arbeitsplatzschutzgesetz) unwirksam wäre. Voraussetzung ist aber, dass der Auszubildende vom Betrieb darüber aufgeklärt wird, dass eine Kündigung wegen der besonderen Kündigungsschutzvorschriften nicht möglich wäre. Aufklärungspflichten Welche Aufklärungspflichten hat der Arbeitgeber bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages? Um zu verhindern, dass der Aufhebungsvertrag wegen fehlender Aufklärung des Azubis angefochten werden kann, sollte der Betrieb den Auszubildenden über Folgendes aufklären (und sich die Aufklärung schriftlich bestätigen lassen): den gegebenenfalls bestehenden besonderen Kündigungsschutz (zum Beispiel Schwangerschaft § 9 MuSchG) sozialrechtliche Konsequenzen des Aufhebungsvertrages (Sperrfrist beim Arbeitslosengeld).
Es kann gute Gründe geben, eine Ausbildung durch einen Aufhebungsvertrag zu beenden. Auch besondere Arbeitsverhältnisse können mit einer solchen einvernehmlichen Vereinbarung wirksam gelöst werden. Besonders für den Auszubildenden will diese Entscheidung jedoch gut überlegt sein. Ein Azubi sollte einen solchen Vertrag allerdings nur nach eingehender Prüfung, idealerweise auch immer erst nach Rücksprache mit einem Fachanwalt unterzeichnen. + 6. 144, 00 € jährlich kassieren? Staatliche Zulagen mitnehmen! Ihr Bruttogehalt (Monat)* Aufhebungsvertrag und Ausbildung - Chancen und Risiken Manchmal stellen Auszubildende während der Ausbildung fest, dass der gewählte Ausbildungsgang nicht der Richtige für sie ist oder sie den Ausbildungsbetrieb wechseln wollen. In diesen Fällen kann eine Aufhebungsvereinbarung die erste Wahl sein, wenn man das Ausbildungsverhältnis beenden will. Auch Dauerkonflikte mit dem Ausbilder können so einverständlich beendet werden. Vorteilhaft ist dabei, dass keine Fristen einzuhalten sind, und man auch alle anderen Folgen der Kündigung einvernehmlich regeln kann.
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