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Bei Pflegegrad 4 und 5 muss die Beratung vierteljährlich stattfinden. Werden diese Beratungen nicht regelmäßig in Anspruch genommen, hat die Pflegekasse das Recht, das Pflegegeld zu kürzen oder komplett zu streichen. Die Pflegekasse will damit sicherstellen, dass Sie im Pflegefall Hilfe bekommen und die pflegebedürftige Person die bestmögliche und ganzheitliche Pflege erhält. Sie erhalten eine Bescheinigung, die das Ergebnis der Pflegeberatung enthält. Diese Bescheinigung leiten Sie an die Pflegekasse weiter. Die Informationen unterliegen natürlich der Schweigepflicht. Was kostet der Beratungseinsatz? Die Kosten für den Beratungseinsatz sind für die Pflegebedürftigen kostenfrei. Sprechen Sie uns an. Wir vereinbaren gerne einen Beratungstermin mit Ihnen und ggf. Ihren Familienmitgliedern. Kontakt: H. Beratungseinsatz pflegegrad 4 ans. P (Hilfe Entlastung Leben und Partner) UG Großgörschenstraße 28 10829 Berlin Tel. : 030 / 21916692 I Fax: 030 / 21916690 Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir erledigen dann alles weitere unkompliziert und schnell.
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Deshalb empfehlen wir Ihnen als Pflegeperson den verpflichtenden Beratungseinsatz weniger als Kontrolle sondern vielmehr als Hilfe zu sehen. Lassen Sie sich in diesem Zuge über die Optimierung Ihrer Ansprüche informieren. Die Häufigkeit der Beratungseinsätze hängt vom Pflegegrad ab. WDSCare - Verpflichtender Beratungseinsatz -. Pflegegrad Beratungseinsätze Pflegegrad 1 nicht vorgeschrieben Pflegegrad 2 1 x pro Halbjahr Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 1 x pro Vierteljahr Pflegegrad 5 Vorteile im Überblick Wir beraten Sie deutschlandweit. Hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten - wir rufen Sie zur vereinbarten Zeit an und vereinbaren gemeinsam den Termin für die Beratung, die entweder telefonisch oder per Video stattfinden kann. Die Kosten der Beratung übernimmt zu 100 Prozent Ihre Pflegekasse, Sie müssen keinen Zuschuss aus eigener Tasche leisten. Wenn Sie die verpflichtende Beratung nicht nutzen, wird das Pflegegeld gekürzt oder komplett gestrichen. Dieses können Sie mit unserer Beratung verhindern.
Pflege Pflegeleistungen Dies ist eine Leistung der folgenden AOKs: AOK Baden-Württemberg AOK Bayern AOK Bremen/Bremerhaven AOK Hessen AOK Niedersachsen AOK Nordost AOK NordWest AOK PLUS AOK Rheinland/Hamburg AOK Rheinland-Pfalz/Saarland AOK Sachsen-Anhalt Wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird, stellen sich plötzlich viele Fragen rund um seine Versorgung. Die Pflegeberater der AOK helfen Ihnen, die Pflege bestmöglich zu gestalten und zu organisieren. AOK-Versicherte, die einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung stellen oder bereits Pflegeleistungen erhalten, haben einen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch einen Pflegeberater. Auch pflegende Angehörige oder andere Personen können die Pflegeberatung in Anspruch nehmen, wenn der Pflegebedürftige dem zustimmt. So bleiben betroffene Familien auch in schwierigen Zeiten nicht allein. Beratungseinsatz pflegegrad 4.6. So hilft Ihnen die AOK Die AOK-Pflegeberater stehen Ihnen zur Seite, indem sie zum Beispiel einen individuellen Versorgungsplan erstellen – mit Angaben zum pflegerischen Hilfe- und Unterstützungs- sowie zum Heilmittel-, Hilfsmittel- oder Rehabilitationsbedarf.