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DER SACHSENSPIEGEL Der "Sachsenspiegel" ist das erste Prosawerk in deutscher Sprache und gilt als eines der ältesten Rechtsbücher. Es wurde auf der Burg Falkenstein bei Magdeburg im Jahre 1225 von Eike von Repgow aufgeschrieben. Ab 1130 entwickelt sich in Magdeburg Stadtrecht und 1188 wird es der Stadt von Erzbischof Wichmann verliehen. Das Magdeburger Stadtrecht gelangt mit dem Sachsenspiegel als Magdeburger Recht durch Rechtsverleihung nach Osteuropa. Das Magdeburger Recht gilt als eines der bedeutendsten mittelalterlichen Stadtrechte. Es beinhaltete Regelungen zum Kaufmannsrecht, zum Ehegüter- und Erbrecht sowie zum Strafrecht. Der Magdeburger Oberhof mit seinen Schöffen fungierte Jahrhunderte als führende Instanz der Region Mitteldeutschland. Von Braunschweig über Stendal, Goslar, Halberstadt, Halle, Leipzig bis Dresden fand das Magdeburger Recht ebenso Verbreitung wie in Prag, Leitmeritz, Warschau, Posen oder Kiew sowie in verschiedenen russischen Städten bis nach Nowgorod. Man spricht in Osteuropa von der Magdeburger Stadtrechtsfamilie.
Eike von Repgow – Denkmal in Magdeburg Eike von Repgow wurde um 1180 im heutigen Reppichau vermutlich als Sohn einer ostfälisch-sächsischen Familiegeboren und starb nach 1233 in Großmühlen/Schönebeck bei Magdeburg. Die von Repgow sind Vasallen des Erzbischofs von Magdeburg. Eike von Repgow war Schüler der Domschulen in Halberstadt und Magdeburg und stand in verschiedenen Diensten, unter anderem auch als Rechtsberater verschiedener Fürsten. Von Repgow war nach den Maßstäben seiner Zeit zwar kein Gelehrter, aber er beherrschte die deutsche und lateinische Sprache, konnte lesen und schreiben und kannte sich in weltlichem und kirchlichem Recht gut aus. Als Lehnsmann und Rechtsberater des Grafen Hoyer von Falkenstein sowie in seiner Tätigkeit als Schöffe erwirbt Eike von Repgow umfassende Rechtskenntnisse. Von seinem Lehnsherren wird er motiviert diese Kenntnisse aufzuschreiben. Er nennt seine Niederschrift den "Spiegel der Sachsen". Von 1220 bis 1235 entstehen unter anderem auch auf der Burg Falkenstein mehrere Fassungen des "Sachsenspiegels", zunächst in lateinischer, dann auch in deutscher Sprache.
In Ermangelung überprüfbarer Fakten und trotz anhaltender Differenzen in der Forschung konnten Historiker, Namensforscher sowie Rechts- und Literaturwissenschaftler dennoch ein weitestgehend anerkanntes Bild der Person Eike von Repgows nachzeichnen. Demnach war er vermutlich der Sohn des Edelfreien Friedrich II. von Repgow und der Mechthild von Ricklingen und führte den väterlichen Stammsitz im Namen, dessen mutmaßliche Überreste in unmittelbarer Nähe der Reppichauer Dorfkirche archäologisch erschlossen werden konnten. Die Nähe seiner Familie zu den Burggrafen von Giebichenstein bekräftigt bereits sein erstes urkundliches Auftreten 1209 im Zusammenhang mit der Veräußerung des Schlosses Spören durch die Burggrafen an den Naumburger Bischof Engelhard (1206–1242). Seine umfangreichen Kenntnisse der Bibel, der Kirchenväter sowie des Kirchenrechts lassen eine zeitweise klerikale Ausbildung vermuten, welche möglicherweise im Zisterzienserinnenkloster Marienkammer zu Glaucha bei Halle oder an den Domschulen von Halberstadt bzw. Magdeburg erfolgte.
Dessau, Mitteldeutscher Zeitungsblock, 1934. 8vo. 34 S. mit Abbildungen. Kart. Pappband, 0. 8°, 260 S., Fraktur, Ill., mit Widmung von Christian Hirsch, Pappband, Buch gut erhalten, normale Gebrauchsspuren, Einband bzw. Schutzumschlag berieben u. etwas angeschmutzt, Ecken und Kanten abgerieben u. leicht bestossen, Einband gebräunt, vorderes Gelenk angeplatzt RW 10 R 7/B Sprache: Deutsch 1, 030 gr. gebunden Ecken angestoßen, Buchrücken leicht eingerissen, Namenseintrag, innen gut 360 S. Zustand: Akzeptabel. XIX, 260 Seiten. Frakturdruck. Mit einigen Illustrationen. Ehemaliges Bibliotheksexemplar mit Rückensignatur, Inventarnummern und Stempeln auf Vortitelverso. - Rücken mit großer Fehlstelle. Innengelenk angeplatzt, dadurch im Bund stark gelockert. Titelblatt fehlt. - Insgesamt passabel erhaltenes Exemplar. Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 900 8° (17, 5-22, 5 cm). Orig. -Pappband. [Hardcover / fest gebunden]. PP, 258S, gutes Exemplar. Zustand: Sehr gut. 365 Seiten. Edges slightky knocked.
Sein Auftreten in jeweils drei Urkunden der führenden Adelsdynastien in den Ostmarken des Heiligen Römischen Reiches, der Askanier und Wettiner, sowie der damit verbundene Einblick in die Territorialpolitik der Markgrafen von Brandenburg und von Meißen, der Landgrafen von Thüringen sowie der Grafen von Anhalt forcierte den Zugang wie auch die Auseinandersetzung mit den geltenden Rechtsvorstellungen in diesen Landesherrschaften. In diesem Kontext lassen sich auch die Burggrafen von Giebichenstein einordnen, welche seit der zweiten Hälfte des 10. Jahrhunderts als Dienstleute der Magdeburger Erzbischöfe die Interessen des Erzbistums im Gau Neletici mit den Einkünfte und Gebietsentwicklung sichernden hallischen Salzvorkommen vertraten. Im Verlauf der hochmittelalterlichen Siedlungsbewegung, verbunden mit der Ansiedlung von Kolonisten aus dem Niederrheingebiet und dem Zugeständnis, an den Gewohnheitsrechten der Altsiedelgebiete festzuhalten, entstand zudem eine Situation nebeneinander geltender Rechtspraktiken, die eine Abgrenzung des sächsischen Rechts sowie das Primat betonende und garantierende Selbstverständnis der dominierenden sächsischen Bevölkerungsanteile notwendig machten.
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