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weitere Auslagen nach Zif. Apostille und Legalisation - Syrien. 9 erhoben. Kann die Legalisation nicht erfolgen, etwa weil sich die Urkunde als falsch erwiesen hat, fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von bis zu 100% der vorgesehenen Gebühr an. Nähere Auskünfte zum Legalisationsverfahren erteilt die zuständige deutsche Auslandsvertretung, in deren konsularischem Amtsbezirk die Urkunde ausgestellt worden ist. Auch auf den Webseiten der deutschen Auslandsvertretungen finden Sie meist schon Hinweise zum Legalisationsverfahren Webseiten der deutschen Auslandsvertretungen Internationaler Urkundenverkehr FAQ: Verwendung von Urkunden
Rundschreiben Nr. 1/2016 vom 05. 01. 2016 Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat mit Schreiben vom 22. Dezember 2015 mitgeteilt, dass die Botschaft Beirut die Legalisation anderer syrischer öffentlicher Urkunden als Personenstandsurkunden mit Billigung des Auswärtigen Amtes mit Wirkung vom 1. Dezember 2015 eingestellt hat. Beglaubigungen und Legalisation - Auswärtiges Amt. Syrische Personenstandsurkunden können weiterhin von der Botschaft Beirut legalisiert werden. Nähere Informationen sind auf der Website der Botschaft erhältlich,. < zurück
- EUR Legalisation komplett 130. - EUR geschäftliche Dokumente (alle außer untenstehend aufgeführt) 120. - EUR 195. Legalisationen - Auswärtiges Amt. - EUR (Handelsrechnungen) Legalisation basis: Überbeglaubigung von den zuständigen deutschen Behörden ist bereits vorhanden Legalisation komplett:kompletter Beglaubigungsweg: erforderliche Überbeglaubigungen + Legalisation Je nach der von Ihnen gewählten Versandart können zusätzliche Kosten entstehen, welche Sie unserer Preisliste unter Versand entnehmen können.
Allgemeine Hinweise Auch im Ausland benötigen Deutsche und Ausländer gelegentlich Beglaubigungen von Unterschriften sowie von Abschriften oder Ablichtungen, Beurkundungen und Legalisationen ausländischer Urkunden. Nicht immer können der ausländische Notar oder die ausländische Behörde helfen, wenn es um Eheverträge, Erklärungen in Kindschaftssachen, Testamente, Erbscheinsanträge oder auch Grundstückskaufverträge geht, die in Deutschland benötigt werden. Oft sind dann die deutschen Botschaften und Konsulate die richtigen Ansprechpartner. Zusätzliche Informationen finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amts. Gesetzliche Grundlagen Die deutschen Konsularbeamten sind gesetzlich berufen und ermächtigt, solche Rechtshandlungen für den deutschen Rechtskreis vorzunehmen (§ 2 des Konsulargesetzes, KG). Konsularisch aufgenommene Urkunden stehen den von einem inländischen Notar aufgenommenen gleich (§ 10 Abs. 2 KG). Die Gebühren richten sich nach dem Bundesgebührengesetz bzw. der Besonderen Gebührenverordnung AA - AABGebV.