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Veröffentlicht am 5. August 2017 Mit Urteil vom 14. 07. 2017 hat das Landgericht München I einem von Michael Minderjahn vertretenen Anleger Recht gegeben, der Fehler im Prospekt der ML Schiffsinvest 1 GmbH & Co. KG behauptet hat. Was war geschehen? Der von mir vertretene Anleger hatte zwar in den 90er Jahren in Schiffsfonds investiert, jedoch vornehmlich aus steuerlichen Gründen. Damals war ja auch die steuerrechtlichen Situation eine andere und der Anleger auch daran interessiert, Verlustzuweisungen zur Minderung seiner Steuerlast einsetzen zu können. Schiffsfonds: MS Pago-Anleger gegen Lange GmbH und Treuhänderin. Jedenfalls war er damit im Verteiler der Lange Vermögensberatung. Etliche Jahre widerstand mein Mandant dann den ständigen Werbebriefen, bis 2010 der ML Schiffsinvest angepriesen wurde. Die besondere Sicherheit sollte darin bestehen, dass man sich den durch die Finanzkrise verursachten Einbruch der Schifffahrtsmärkte zu nutze mache, um am mit Vorrang und höheren "Zins" ausgestattenen Sanierungskapital bei Schiffsfonds teilzunehmen. Außerdem wurde eine Gewinnteilung der ganz besonderen Art propagiert: Auf die üblichen Eigenkapitalbeschaffungskosten werde verzichtet.
Mit der Entscheidung für die Rückforderung der Ausschüttungen anstelle eines frühzeitigen Verkaufs des Schiffes hat die Fondsgeschäftsführung nicht nur die von den Anlegern zurückgeforderten Gelder in einem unwirtschaftlichen Schiffsbetrieb sinnlos vernichtet sondern darüber hinaus in Kauf genommen, dass sich der Schaden durch weiteren Wertverlust des Schiffes zusätzlich vergrößerte. Die Entwicklung war durchaus nicht vorhersehbar. Der Anlass für die Rückforderung in dem vom BGH entschiedenen Fall, war die Kündigung eines Betriebsmittelkredites durch die Bank, die zu Recht kein Vertrauen mehr in die Zukunft des betagten Schiffes setzte. ML Schiffsfonds (Michael Lange) - 500 Beiträge pro Seite. Es spricht nicht für die kaufmännische Vorsicht und Sorgfalt der Geschäftsführung dass sie den Gesellschaftern mit der Rückforderung der zuvor gewährten Ausschüttungen die Finanzierung eines unwirtschaftlichen Weiterbetriebs des Schiffes aufzwang, womit sie den Anlegern ein Risiko zumutete, dass die Banken (sogar mit der Möglichkeit einer erstrangigen Absicherung im Schiff) aus gutem Grund nicht zu übernehmen bereit waren.
Freisem: "Bei einem normalen Fonds hätten die Altkommanditisten, Initiatoren und der Vertrieb ihre Schäfchen im Trockenen. " Thomas Rogalla, Generalbevollmächtigter beim Hamburger Emissionshaus Solanos, entgegnet: "Generell ist es zu begrüßen, die Vorkosten zu reduzieren und die Risiken auf mehrere Schultern zu verteilen. Zukunftsweisend wäre es aber gewesen, den Kaufpreis zu 100 Prozent den Anlegern zukommen zu lassen. Es gibt genügend Reedereien, die ihren Finanziers die Schiffe zum Einstandspreis in den Fonds geben und dann durch hohe Erträge mitverdienen lassen. " Auch gebe es Beteiligungsangebote mit Verdienstteilung zwischen Initiator und Anleger, jedoch in anderer Größenordnung: "Die Höhe des Anteils zugunsten des Vertriebs und seinen Konsorten ist hier allerdings beispiellos. Wenn die Initiatoren so risikofreudig wären, würden sie ebenfalls 90 Prozent in die Rücklage zahlen. " Die Ergebnisverteilung, so einige Marktteilnehmer, könnte ein weiteres Problem hervorrufen. Michael lange schiffsfonds photo. Nämlich, dass durch die überproportional begünstigten Altkommanditisten die Vorteile der Tonnagesteuer generell vom Bundesfinanzminister wirder zur Disposition gestellt werden.