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Die Verordnung sieht Ausnahmen für Geimpfte, Genesene und aktuell Getestete vor. Informationen der Bundesregierung zur Coronavirus-Einreiseverordnung Informationen zu Coronavirus-Erkrankungen (COVID-19) für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen sowie selbstverantwortete Wohngemeinschaften Da vor allem ältere Menschen und Menschen mit Grunderkrankungen ein deutlich erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf bei einer Coronavirus-Erkrankung (COVID-19) haben, ist der Schutz dieser vulnerablen Gruppen besonders wichtig. Auch Lidl erhöht Mindestlohn auf 14 Euro - boerse.de. Das Ministerium für Soziales und Integration hat daher Informationen für ambulante Pflegeeinrichtungen/-dienste (PDF) zusammengestellt, die Schutz- und Hygienemaßnahmen für deren Klienten und Personal und spezielle Maßnahmen bei der ambulanten Versorgung von Verdachtsfällen oder bestätigten COVID-19-Patienten beschreiben. Hinweise zu Prävention und Management von COVID-19 für stationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Behindertenhilfe (PDF) umfassen Informationen unter anderem zur Vorbereitung der Einrichtung, zu Schutz- und Hygienemaßnahmen, zur Testung auf SARS-CoV-2 und zum Vorgehen bei Kontaktpersonen unter dem Personal.