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MPU Hilfe Sie müssen zu einer MPU oder haben ein negatives MPU-Gutachten wegen Alkohol, Drogen, Punkten oder anderen Delikten? Die Fahrerlaubnisbehörde kann eine MPU u. a. dann anordnen, wenn Bedenken an Ihrer Eignung zum Führen von Kranftfahrzeugen bestehen, weil Sie unter Alkoholeinfluß oder der Wirkung anderer Drogen gefahren sind, weil Sie zu viele Punkte auf Ihrem Konto in Flensburg haben, aufgrund anderer Delikte, weil körperliche Beeinträchtigungen vorliegen. Beratung und Verkehrstherapie können Ihnen dabei helfen, die Voraussetzungen für ein künftig verkehrsgerechtes Verhalten wiederherzustellen. Wichtige Grundlagen für eine erfolgreiche MPU und den Wiedererhalt der Fahrerlaubnis sind: Richtige Informationen, die gründliche Auseinandersetzung mit den Ursachen und Bedingungen der Verkehrsauffälligkeiten, das Herausarbeiten und Stabilisieren verkehrssicherer Einstellungen und Verhaltensmöglichkeiten. Punkteabbau durch Verkehrspsychologische Beratung Durch das Fahreignungsseminar können Sie sich den Erhalt des Führerscheines sichern, denn bei einem Punktestand von 8 wird der Führerschein auf jeden Fall entzogen.
Da es einem Fahranfänger naturgemäß noch an Erfahrung mangelt, gilt für ihn eine zweijährige Probezeit, innerhalb derer er sich als verantwortungsbewusster Fahrer bewähren muss. Etwaige Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung ( StVO) werden in dieser Zeit besonders streng geahndet. Neben den Konsequenzen, die jeden Fahrzeugführer erwarten, können sich die Delikte nämlich auf die Probezeit auswirken und spezifische Maßnahmen nach sich ziehen. Eine von diesen ist die verkehrspsychologische Beratung. Wann müssen Sie eine verkehrspsychologische Beratung besuchen? Als Besonderheit wird in der Probezeit bei Verkehrsverstößen zusätzlich zwischen A- und B-Verstößen unterschieden. A-Verstöße gelten hierbei als schwerwiegende Delikte und haben deshalb schon beim ersten derartigen Vergehen direkte Auswirkungen auf die Probezeit. Beim ersten Verstoß dieser Art wird die Probezeit von den üblichen zwei auf insgesamt vier Jahre verlängert. Darüber hinaus sind die Führerscheinneulinge verpflichtet, an einem Aufbauseminar teilzunehmen, dass sich speziell an Fahranfänger richtet.
In diesem Fall ist dann nach 6-monatiger Sperrfrist eine MPU fällig. Bei 4 oder 5 Punkten erfolgt eine schriftliche Ermahnung; nach 6 oder 7 Punkten erfolgt eine Verwarnung von der Führerscheinstelle. Bei einem Punktestand von 1-5 Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg haben Sie die Möglichkeit, durch das Fahreignungsseminar 1 Punkt abzubauen. Das Fahreignungsseminar besteht aus einer verkehrspädagogischen (Fahrschule)und aus einer verkehrspsychologischen Maßnahme. (Verkehrspsychologe) Die verkerhrspsychologische Maßnahme besteht aus 2 Sitzungen a´75 Minuten. Das persönliche Gespräch bietet die Möglichkeit, über Ursachen der Regelverstöße nachzudenken und nach neuen verkehrssicheren Einstellungen und Verhaltensweisen zu suchen und diese zu erproben. Auch wenn Sie in der Probezeit sind und Ihnen die Führerscheinstelle die verkehrspsychologische Beratung nahegelegt hat, sollten Sie das Angebot nutzen, um hierdurch weitere Führerscheinprobleme zu vermeiden und künftig sicher zu fahren.
Verkehrstherapie Was ist das? Ziel einer verkehrspsychologischen Therapie (kurz "Verkehrstherapie") ist nicht in erster Linie das Bestehen einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU), sondern das Verändern von Einstellungen und Verhaltensbereichen, die für die Verkehrsauffälligkeiten ursächlich waren. Durch Informationsvermittlung, eine detaillierte Analyse der jeweiligen Auffälligkeiten, eine tiefgreifende Aufarbeitung der individuellen Hintergründe und Erarbeitung einer selbstkritischen Sicht auf das eigene Fehlverhalten im Straßenverkehr sollen persönliche Veränderungen und alternative Verhaltensweisen initiiert sowie stabilisiert und damit zukünftige Verkehrsverstöße im Sinne einer zuverlässigen Rückfallprophylaxe verhindert werden. Verkehrstherapeutische Maßnahmen sind freiwillig und sollten frühzeitig vor einer zu erwartenden MPU oder Gerichtsverhandlung aufgenommen werden. Umfang und Dauer orientieren sich an Ihrer Vorgeschichte, Ihrer Akte, bereits vorhandenen Befunden und Maßnahmen sowie der durchgeführten diagnostischen Einordnung.