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Hierzu verabschiedete das Europäische Parlament im Dezember 2008 die Verordnung (EG) 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, die sogenannte CLP-Verordnung (engl. Classification, Labelling and Packaging). Diese Verordnung ist für Einstufungs-, Kennzeichnungs- als auch Verpackungsfragen sowohl für Chemikalien unter REACH Chemikalien als Biozide Chemikalien als Pflanzenschutzmittel Chemikalien als Verbraucherprodukte als auch für weitere Regelungsbereiche gültig. NEUE CLP Leitfäden: CLP Kennzeichnung & Verpackung und Produktmeldung - Artikel - Blog - UMCO. Über die Umsetzung des Globally Harmonized System (GHS) zur Einstufung, Kennzeichnung und Restriktionen der Vereinten Nationen in die CLP-Verordnung bietet die Broschüre des Umweltbundesamtes "Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS – kurz erklärt", an der auch das BfR mitarbeitete, ausführliche Informationen zur CLP-Verordnung. Übergangsfristen für die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Die CLP-Verordnung trat im Januar 2009 in Kraft und sieht Übergangsfristen bis 2017 vor, damit alle Betroffenen sich auf die neuen Regelungen einstellen können.
In Deutschland wurde die nationale Auskunftsstelle (Helpdesk) für die REACH -Verordnung bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zum REACH-CLP-Helpdesk erweitert. Anfragen zur CLP-Verordnung, auch wenn sie das BfR fachlich betreffen, müssen dort vorgetragen werden. Sie werden dann im BfR bearbeitet, aber vom Helpdesk unter Abstimmung mit den europäischen Schwesterbehörden beantwortet. Nur so kann eine harmonisierte Auslegung der Vorschriften der europäischen Verordnung erreicht werden. Vom REACH-CLP-Helpdesk sind neben umfangreichen Dokumentationen, Hinweisen und Ratschlägen auch Poster erhältlich, die federführend von der BAuA unter Beteiligung auch des BfR Informationen zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung übersichtlich darstellen. Die CLP-Verordnung wird ebenso wie die REACH-Verordnung von der Europäischen Chemikalienagentur ECHA in Helsinki verwaltet. Dort wird auch das Einstufungsverzeichnis geführt und auf der Homepage veröffentlicht werden. Leitlinien zur kennzeichnung und verpackung online. Zur Unterstützung aller Betroffenen bei der Einführung der CLP-Verordnung stellt die ECHA Leitfäden bereit.
Die CLP-Verordnung schreibt allgemeine Anforderungen für die Kennzeichnung vor, um die sichere Verwendung von und Versorgung mit gefährlichen Stoffen und Gemischen zu gewährleisten. Bestimmte Ausnahmen gelten beispielsweise für Stoffe und Gemische in kleinen Verpackungen (normalerweise weniger als 125 ml) bzw. in Verpackungen, die anderweitig schwer zu kennzeichnen sind. Weitere Beispiele sind in Anhang I Abschnitt 1. 3 der CLP-Verordnung aufgelistet. Aufgrund dieser Ausnahmen muss der Lieferant die Gefahrenhinweise und/oder die Sicherheitshinweise oder Piktogramme, die normalerweise aufgrund der CLP-Verordnung erforderlich sind, nicht auf dem Kennzeichnungsetikett anbringen. Die Verpackung eines chemischen Gefahrenstoffes ist so zu gestalten, zu konstruieren und zu verschließen, dass der Inhalt zu keinem Zeitpunkt entweichen kann. Leitlinien zur kennzeichnung und verpackung die. Die Verpackungsmaterialien müssen daher stark und fest sein und den Inhalt vor Beschädigung schützen. Austauschbare Verschlüsse müssen ein Wiederverschließen ermöglichen, ohne dass Inhalt entweichen kann.