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Erstes Ziel nach dem Dottenfelderhof ist die Käserei "L'Abbate" in Offenbach. Auf Radwegen und wenig befahrenen Straßen führt der R4 durch hügelige Landschaften. Auf die andere Mainseite bringt den Radfahrer die Rumpenhainer Seilfähre für 50 Cent. Von dort geht es mainaufwärts, bis ein Schild in die Innenstadt von "Offenbach am Meer" lockt. Milch und käsestraße 1. Vom Meer, genauer gesagt vom Mittelmeer, kommt auch Giuseppe L'Abbate, der in seiner kleinen Käsefabrik im Hinterhof nahe dem Wilhelmsplatzes täglich aus 1000 Litern Bio-Milch italienische Spezialitäten herstellt. Seine Frau Andrea verkauft sie im Lädchen nebenan, der einst Fahrradabstellraum der Familie war. "Mozzarella, Scamorza und Ricotta machen wir selbst", sagt Andrea L'Abbate zu Kunden, die sie noch nicht kennt. Herkunftsgeschützte Käsesorten wie Parmesan und Gorgonzola werden importiert. Sobald ein Kunde fragend schaut, fängt sie an: "Parmigiano Reggiano darf nur in den Regionen um die Emilia-Romagna hergestellt werden", erklärt sie, macht einen Schritt zur Wand und kreist das Gebiet auf einer Italien-Karte ein.
Was gilt für Kontaktpersonen? Für Haushaltsmitglieder besteht bis zur Vorlage des PCR-Testergebnisses keine Quarantänepflicht. Wer mit einer per PCR-Test positiv getesteten Person im Haushalt lebt, persönliche Begegnungen mit Angehörigen anderer Haushalte für einen Zeitraum von mindestens fünf Tagen reduzieren, insbesondere, wenn sie über keinen ausreichenden Immunstatus aufgrund Impfung oder Genesung verfügen. Es wird empfohlen, sich täglich zu testen. Gleiches gilt für sonstige enge Kontaktpersonen infizierter Personen. Darüber hinaus empfiehlt das Gesundheitsamt allen positiv getesteten Personen, ihre engen Kontaktpersonen außerhalb des eigenen Haushaltes umgehend über die Infektion zu informieren. Diese sollten sich regelmäßig einem Test unterziehen. Kann ich mich aus der Quarantäne freitesten? Hessische Milch- und Käsestraße kommt in Nordosten Hessens - Jetzt Partner werden. Mit Verkürzung der regulären Quarantänepflicht auf fünf Tage entfällt die Möglichkeit des Freitestens. Beschäftigte in vulnerablen Einrichtungen mit Kontakt zu Patientinnen und Patienten oder zu pflegenden Personen müssen dem Gesundheitsamt ein negatives PCR-Ergebnis oder einen negativen Testnachweis einer anerkannten Teststelle vorlegen, bevor sie ihre Arbeit nach einer Infektion wieder aufnehmen dürfen.