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© Pressmaster / Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist immer noch ein Tabuthema in der Gesellschaft. Es ist meist von Scham und Peinlichkeit überdeckt und wird höchstens in Debatten über Gewalt gegen Frauen erwähnt. Sexuelle Belästigung im Job: So reagiert ihr richtig | bigKARRIERE. Jedes Verhalten, das sexuell bestimmt ist und von einer betroffenen Person als nicht normal, bzw. beleidigend oder abwertend empfunden wird, lässt sich unter dem Begriff der sexuellen Belästigung fassen. Beispiele dafür sind: - unnötiger und scheinbar zufälliger Körperkontakt - Anzügliche Bemerkungen über das Äußere - Pornografische Bilder - Hinterher-pfeifen oder anstarrende Blicke - Aufforderungen / Nötigung zum sexuellen Verkehr - Versprechen beruflicher Vorteile bei sexuellem Entgegenkommen - Androhungen beruflicher Nachteile bei sexueller Verweigerung - Nötigung und Vergewaltigung Betroffene Personen suchen meist die Schuld bei sich und entwickeln Schamgefühle. Außerdem haben sie oft Angst vor negativen Sanktionen, wenn sie sich wehren, weshalb sie versuchen, die Belästigung zu ignorieren oder mit Humor zu überspielen.
Laut einem Bericht der "Stuttgarter Zeitung" hat der Ex-Ausbilder die Vorwürfe über seine Anwälte als unwahr und frei erfunden zurückweisen lassen. Sie vermuten mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Trittbrettfahrer, der ihrem Mandaten vorsätzlich schaden wolle. Baden-Württemberg Opposition: Strobl erkennt Tragweite nicht Polizei BW: 27 sexuelle Übergriffe in fünf Jahren Bei der Polizei in Baden-Württemberg sind immer wieder sexuelle Übergriffe durch Vorgesetzte gemeldet worden. Nun liegen Zahlen vor. Die Politik ist alarmiert und fordert Aufklärung. mehr... Ermittlungen auch gegen hohen Polizeibeamten in Baden-Württemberg Die Staatsanwaltschaft ermittelt derzeit in einem weiteren Fall von sexuellem Missbrauch bei der Polizei in Baden-Württemberg. Seit Ende November ist der Inspekteur der Polizei vom Dienst suspendiert. Workshop zur Prävention vor sexueller Belästigung. Der ranghöchste Polizeibeamte in Baden-Württemberg steht im Verdacht, eine Kollegin sexuell belästigt zu haben. Dabei soll er ihr auch zu verstehen gegeben haben, dass er über ihre Beförderung entscheide.
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Die Zeugin hatte zudem im Vorfeld erklärt, dass der Ausbilder auch noch ein anderes Mädchen unsittlich berührt habe. Dieses wies die als Zeugin geladene junge Frau jedoch zurück und äußerte sich abfällig über die andere Zeugin. Verwirrung um Freundschaftsanfrage Für Verwirrung sorgte auch, dass das vermeintliche Opfer noch lange nach seiner Vernehmung bei der Polizei dem Angeklagten eine Social-Media-Freundschaftsanfrage geschickt hatte. Im Zweifel für den Angeklagten Es gebe jedoch einen Nachgeschmack, so der Richter. "Ich weiß nicht, was tatsächlich passiert ist. " Aber die Aussagen waren ihm nicht ausreichend für einen Schuldspruch. Also: im Zweifel für den Angeklagten. Staatsanwalt plädiert auf Freispruch Zuvor hatte schon der Staatsanwalt auf einen Freispruch plädiert. Er verwies auf "unzählige Widersprüche". Reaktion des Verteidigers: "Dem kann ich mich nur anschließen. " Bereits während des Prozesses hat es deutliche Zweifel gegeben, "Mir ist da einiges nicht klar", meinte unter anderen der Verteidiger bei einer Zeugenbefragung.
Schalten Sie die Staatsanwaltschaft ein Sollte ein Ausbilder oder Kollege eine entsprechende Straftat begangen haben, liegt es nahe, die Staatsanwaltschaft einzuschalten. Empfehlen Sie das Ihrer Personalabteilung. Wenn diese die Möglichkeit hat, Akteneinsicht zu nehmen, sorgt das für weitere Anhaltspunkte. Wird der Verdacht erhärtet, rückt eine fristlose Kündigung näher. Allerdings sollten Sie nicht blind auf die Ergebnisse der Staatsanwaltschaft vertrauen. Das zeigt das vorliegende Gerichtsurteil. Machen Sie als Ausbildungsverantwortlicher, der seine Azubis schützen will, sich unbedingt Ihr eigenes Bild. Tipp: Wenn dem entsprechenden Kollegen oder Ausbilder nicht gekündigt werden kann, sorgen Sie unbedingt dafür, dass er mit der betroffenen Auszubildenden - oder mit allen Auszubildenden - nichts mehr zu tun hat. Eine räumliche Trennung ist das Mindeste, was Sie zum Schutz der betroffenen Auszubildenden tun können. Falls nötig, stellen Sie den Ausbildungsplan um. Personal und Arbeitsrecht aktuell Egal ob es um brandneue Urteile der Arbeitsgerichte geht, die für Sie als Arbeitgeber, als Führungskraft oder als Personalverantwortlicher von Bedeutung sind oder zum rechtssicheren Umgang mit Abmahnungen, Zeugnissen, Kündigungen.
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