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Damit ist die Zeitspanne gemeint, in der kein Verbrauch des Guthabens verzeichnet wird. Eingehende Anrufe und SMS-Nachrichten spielen hierbei also keine Rolle, weil dabei keine Kosten anfallen. Nur kostenpflichtige Anrufe und SMS-Nachrichten sowie die Nutzung mobiler Datenverbindungen verhindern also die Aufforderung zur Zwangsaufladung. Gelöst: GSM-Karte für Alarmanlage | Telekom hilft Community. Inaktivitätszeitraum wird vom Mobilfunkanbieter vorgegeben Beim Inaktivitätszeitraum haben Mobilfunkanbieter im Großen und Ganzen freie Hand, leider nutzen sie diesen Freiraum auch und definieren den Inaktivitätszeitraum höchst unterschiedlich. Damit weisen Prepaid-Karten je nach Anbieter teilweise sehr unterschiedliche Inaktivitätszeiträume auf. Eine einheitliche Regelung für den Markt fehlt hier also, genauso wie einheitliche Vorgaben zur Höhe der dann geforderten Zwangsaufladung.
support, ist es noch möglich zu wechseln? Danke und viele Grüße! Hey Zyrous, korrekt, noch ist ein Wechsel von Prepaid wie ich will zum congstar wie ich will Tarif möglich. Unsere Prepaid Kunden bekommen rechtzeitig eine E-Mail mit der Bitte nach einer Aufladung, damit der Tarif weiter geführt werden kann. Gruß Steffi Hey Steffi Nya, die Info kenne ich ja. Er würde auch kurz vor Deadline noch eine SMS bekommen... Hi Lilliwilli der Wechsel zum congstar wie ich will Tarif wäre möglich. SIM-Karte für Alarmanlage - Prepaidtarife - congstar Support Forum. Allerdings erst dann, wenn die SIM-Karte bei dir angekommen und der Tarif aktiviert wurde. Gib gerne bescheid wenn es soweit ist. Du kannst ja schon mal schauen, welche Surf Option in Zukunft für dich die richtige wäre -> -klick- Lilliwilli beim Link von Steffii beachten! Dort sind noch die G3 Angaben (HSDPA) verlinkt. Jetzt sollte der Tarif auch LTE 25 haben und der Datenturbo ist nicht mehr notwendig. @ Steffi, vielen Dank für die Hinweise. Meine Karte ist jetzt aktiviert. Ich würde nun gern in den Alttarif congstar wie ich will wechseln.
Vor allem wenn die Prepaid-Karte für den Notfall gedacht ist, kann eine zu spät bemerkte Deaktivierung schnell unangenehme Folgen haben. Was also hat es mit Zwangsaufladung und Deaktivierung bei Prepaid-Karten auf sich, wie lässt sich dem vorbeugen und was kann man tun, wenn die Karte tatsächlich deaktiviert wurde? Zwangsaufladung Faustformel: alle 12 Monate aufladen um Deaktivierung zu vermeiden. Zwangsaufladung und Aufladepflicht bei Prepaid-Karten Es gibt inzwischen kaum mehr Prepaid-Karten, bei denen der Mobilfunkanbieter nach einer bestimmten Zeitspanne ohne Aktivität keine Mindestaufladung des Prepaid-Guthabens vorschreibt. Auch wenn das Guthaben nicht verbraucht ist, sich also noch ausreichend Guthaben auf der Prepaid-Karte befindet, muss dann erneut eine Aufladung der Karte erfolgen. Welche Prepaid-Karte für Alarmanlage? | TX-Board - das T5 / T6 / Multivan Forum. Wird die Karte in diesem Fall nicht aufgeladen, können Mobilfunkanbieter die Karte samt Guthaben deaktivieren. Aufladepflicht hängt vom Inaktivitätszeitraum ab Zwangsaufladung und Aufladepflicht hängen dabei maßgeblich vom Inaktivitätszeitraum ab.
Kontaktdaten regelmäßig überprüfen Schon bei Vertragsabschluss sollte darauf geachtet werden, welche Kontaktmöglichkeiten dem Mobilfunkanbieter mitgeteilt werden. Später sollte auch und gerade bei Prepaid-Karten regelmäßig überprüft werden, ob die Kontaktdaten noch aktuell sind, vor allem wenn die Prepaid-Karte beispielsweise an Familienmitglieder verliehen wird. Prepaid karte für alarmanlage. Eine Benachrichtigung über die geforderte Zwangsaufladung oder vielleicht sogar schon die drohende Deaktivierung der Prepaid-Karte nützt wenig, wenn sie den aktuellen Nutzer der SIM-Karte nicht erreicht. Nach der Deaktivierung ist man einerseits selbst nicht mehr erreichbar, kann aber auch keine Telefonate mehr führen oder SMS-Nachrichten versenden. Besonders ärgerlich ist die Deaktivierung daher natürlich, wenn sich auf der Prepaid-Karte noch Guthaben befindet. Allerdings gilt hier die verbraucherfreundliche Regelung, dass Guthaben auch bei einer Deaktivierung der SIM-Karte nicht verfallen darf. Auch nach der Deaktivierung der SIM-Karte hat man also Anrecht auf das Guthaben, das Mobilfunkanbieter nach einer schriftlichen Aufforderung unter Angabe von Kundennummer und Bankverbindung in der Regel problemlos auszahlen.
#1 Hallo Boarder, aus aktuellem Anlass soll unserem Bulli eine Alarmanlage gegönnt werden, die Alarmmeldungen und Position per SMS verschickt. Jetzt suche ich noch nach einer für diesen Einsatzzweck günstigen Prepaid-Karte. Voraussetzung: -günstiger SMS-Tarif -automatische Aufladung -Kein Mindestumsatz -keine Abschaltung bei Wenig- oder Nichtgebrauch -Gutes Netz Ist nachwievor D1 oder D2 immer noch dem E-Netz überlegen? Die SMS sollen an ein T-Online-Handy geschickt werden. Hier habe ich mal geschaut und von einem Freund die maXXim empfehlen lassen (hat sie auch in einem GPS-Tracker), die es wohl auch fürs D1-Netz gibt. Hat jemand damit schlechte Erfahrungen oder kann etwas (noch) besseres empfehlen? Vielen Dank schonmal, Christoph #2 AW: Welche Prepaid-Karte für Alarmanlage? Hallo Christoph, ich habe jetzt ein Jahr mit gearbeitet - gerade die verfallene Karte durch eine neue ersetzt: Das kommt deutlich preiswerter: 12 Eur "Freundewerben" auf mein Komto und für 10€/Jahr wenn man die SMS der Karte nicht aussnutzt (man kauft für 9, 90 € das Starterset und bekommt 10 oder 15€ Guthaben).