Kleine Sektflaschen Hochzeit
So ein Vertrag kann auch mündlich und sogar durch konkludentes Handeln geschlossen werden, aber nicht gegen den Willen eines einzelnen Miteigentümers. Das Eigentumsrecht ist nicht zu verwechseln mit dem Besitzrecht. Die Geschwister und die Schwiegermutter sind zwar jeweils Eigentümer, der besagte Bruder ist aber alleiniger Besitzer des Hauses. Das Hausrecht hat aber der Besitzer, nicht der Eigentümer. Ein unbefugter Einzug eines einzelnen Eigentümers in das Haus würde übrigens den Starftatbestand des Hausfriedensbruchs erfüllen. Im konkreten Fall existiert ein Vertrag zur unentgeltlichen Nutzung des Hauses alleine schon aus dem Umstand heraus, dass der Bruder seit 10 Jahren dort unwidersprochen wohnt und dies den Eigentümern auch die ganze Zeit bekannt war. Dafür muss es keine schriftliche Unterlage und noch nicht einmal eine konkrete mündliche Absprache geben. # 10 Antwort vom 19. 2005 | 11:00 Wow, das war jetzt aber mal ausführlich. Bruder zahlt Erbe nicht aus Erbrecht. Hier kann man echt was lernen. Ein Einzug in das Haus kommt sowieso nicht in Frage.
2005 | 15:48 Wo steht denn, dass er einziehen darfst? Das hat übrigens nichts damit zu tun, ob ein Mietvertrag existiert oder nicht. Der ursprüngliche Besitzer hat dem jetzigen Bewohner das Haus zur unentgeltlichen Nutzung überlassen (sonst gäbe es die jetzige Situation ja nicht). An diesen (mündlichen) Vertrag sind seine Rechtsnachfolger (die Erben) gebunden. Theoretisch könnte man nun diesen Vertrag kündigen. Aber genauso wie bei einem Mietvertrag erfordert die Kündigung die Unterschrift aller Eigentümer. Da der Bewohner aber selbst Eigentümer ist, wird diese Kündigung nicht zustande kommen. Die Kündigung des Vertrages zur unentgeltlichen Überlassung ist aber Voraussetzung dafür, dass jemand anderes einziehen kann. Aber selbst, wenn einzelne Teile des Gebäudes frei wären, dürfte dort nicht ein Teileigentümer ohne die Zustimmung der anderen einziehen. Bruder zwingt schwester blue. Für den Einzug ist nämlich wiederum ein Vertrag (Mietvertrag oder Vertrag zur unentgeltlichen Überlassung) erforderlich, der von allen Eigentümern unterschrieben werden muss.
Du darfst das auf gar keinen Fall herunterspielen und was noch viel wichtiger ist: Du darfst es nicht verschweigen! Auch wenn es unangenehm ist: Rede mit deinem Vater (und auch deiner Mutter) und schildere, was vorgefallen ist und dass dein Bruder dir nun sogar droht! Vom Bruder vergewaltigt? (Therapie). Der nächste Schritt wäre dann eine Anzeige. Ich weiß, es fällt schwer und du hast Angst, dass dein Bruder seine Drohungen wahr machen könnte, aber dennoch musst du dich auf jeden Fall wehren, indem du dich deinen Eltern oder anderen dir nahestehenden Personen anvertraust (und anschließend gemeinsam mit ihnen der Polizei)! Ich wünsche dir viel Kraft und alles Gute!! Alex