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Bei den Zentralen Prüfungen nach der Klasse 10 (ZP10) holt die Schulleitung eine Entscheidung der Aufsichtsbehörde ein. Bei Prüfungen mit landeseinheitlichen Aufgaben (schriftliche Abiturprüfung) gibt die Schulleitung den Antrag an den für Gymnasien zuständigen Bereich der oberen Schulaufsicht weiter. Rechenschwierigkeiten (Dyskalkulie) werden grundsätzlich nicht im Rahmen eines Nachteilsausgleichs berücksichtigt.
Die Rechtschreibleistung wird gemäß den für NRW gültigen Regelungen (s. Menüpunkt Erlass) nicht in die Beurteilung der schriftlichen Arbeiten und Übungen mit einbezogen. Dies gilt durchgängig für die Klassen 1 bis 6. Für die Klassen 7-10 gilt diese Regelung, sofern die besonderen Schwierigkeiten im Rechtschreiben nicht behoben werden konnten. Gerne beraten wir Sie dazu. Beantragung Nachteilsausgleich/Notenschutz LRS - MS Inzellerweg. Nachteilsausgleich bei besonderen Schwierigkeiten im Rechnen Anders als bei der Legasthenie gibt es für den Bereich der Dyskalkulie in Nordrhein-Westfalen keinen Erlass, der einen Nachteilsausgleich regelt. Die Arbeitshilfen des Kultusministerium für die Primarstufe und für die Sekundarstufe enthalten aber auch Informationen zu unterstützende Maßnahmen für Schülerinnen und Schülern bei besonderen Auffäll igkeiten im Bereich Rechnen: "Im Zentrum des pädagogischen Handelns in der Schule steht auch in diesem Zusammenhang daher die kontinuierliche individuelle Förderung und Beratung mit entsprechenden besonderen Unterstü t zungsmaßnahmen.
Nachteilsausgleiche kommen im allgemeinen Unterricht, in der Leistungsüberprüfung und im Einzelfall auch in der Leistungsbewertung zur Anwendung. Nachteilsausgleiche sind stets individuell, schematische Festlegungen gibt es nicht. Nachteilsausgleiche sind dynamisch und werden bzgl. ihrer Passung und Notwendigkeit reflektiert. Sie sind somit änderbar und werden, wo möglich, sukzessive abgebaut. Die folgenden Beispiele für Nachteilsausgleiche sind Orientierungshilfen und stellen keine Liste einzulösender Bedingungen dar. Individueller Nachteilsausgleich an Schulen | Bezirksregierung Düsseldorf. Sie zeigen Möglichkeiten, über die angesichts der individuellen Voraussetzungen, der zu überprüfenden Leistungen und des Auftrags, das inhaltliche Anforderungsprofil zu wahren, beraten und entschieden werden muss: Zeitzugaben, etwa bei geringem Lesetempo bei Sehschädigungen oder einer erheblichen Lese-Rechtschreib-Schwäche, deren Behebung bis zum Ende der Sekundarstufe I nicht möglich war (siehe LRS- Erlass und Hinweis unten). Modifizierte Aufgabenstellungen für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation, Sehen oder Sprache (Die Schulen werden hierzu per zentraler Schulmail durch das Ministerium für Schule und Bildung informiert.
Die Mitteilung der Entscheidung der Schulaufsicht erfolgt zum Beginn des darauf folgenden zweiten Schulhalbjahres. In Akutfällen kann ein Antrag auch später gestellt werden. Haben Sie Fragen? Postanschrift Bezirksregierung Köln·50606 Köln Herr Ringel T: (49)0 221-147 2566 E-Mail schreiben
Wenngleich die medizinische Diagnostik einer Lese-Rechtschreibstörung in NRW nicht verpflichtend ist für die Gewährung eines Nachteilsausgleichs, empfehlen wir im Fall von erheblichen Schwierigkeiten im Lesen, Schreiben und/oder Rechnen die Diagnostik durch einen Facharzt ((Kinder- und Jugend-)Psychiater) oder psychotherapeutischen Kinder- und Jugendpsychologen. Ein fachmedizinisches bzw. -psychologisches Gutachten ist beispielsweise auch für den Antrag auf Übernahme von Therapiekosten gegenüber dem Jugendamt erforderlich. Welche Maßnahmen kommen bei Legasthenie in Frage? Mögliche Maßnahmen im Rahmen des Nachteilsausgleichs bei Vorliegen von besonderen Schwierigkeiten beim Lesen und Rechtschreiben sind beispielsweise Schreibzeitverlängerung mündliche Leistungsnachweise anstelle von schriftlichen (z. B. Nachteilsausgleich - Legasthenie & Dyskalkulie in NRW. bei Abfrage von Vokabelkenntnissen in Fremdsprachen) kein Einbeziehen der Rechtschreibleistung in die Beurteilung von schriftlichen Arbeiten und Übungen im Fach Deutsch oder anderen Fächern Nutzung technischer Hilfsmittel Daneben kann auch eine Nutzung methodisch-didaktischer Hilfen (z. größere Schrift, optisch klar strukturierte Arbeitsblätter,... ) in Frage kommen.