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III, Infocenter). Oftmals erfolgt ein Erlass aus persönlichen Billigkeitsgründen, da aus der Betrachtung der wirtschaftlichen Verhältnisse de...
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Ein solcher Erlass im Billigkeitsverfahren kann jedoch nur gelingen, wenn den Steuerpflichtigen keine Schuld trifft. Denn Voraussetzung für einen solchen Erlass ist, dass der Steuerpflichtige gegenüber der Finanzbehörde alles getan hat, um z. B. eine Aussetzung der Vollziehung des Steuerbescheids zu erreichen. [2] Da ein Säumniszuschlag kraft Gesetzes entsteht, ist es grundsätzlich notwendig, beim Finanzamt einen Erlassantrag nach § 227 AO zu stellen, um die festgesetzten Zuschläge zu vermindern. Antrag säumniszuschlag erlass wird immer noch. Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr? Dann testen Sie hier live & unverbindlich Haufe Personal Office Platin 30 Minuten lang und lesen Sie den gesamten Inhalt.