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( Informationsblatt der Agentur für Arbeit – PDF-Datei) Pflegearbeiten aus Polen oder anderen osteuropäischen Ländern unterliegen prinzipiell dem deutschen Recht und umfasst somit auch die vorgegebene Arbeitszeit von max. 38, 5 Stunden pro Woche. Pflegekraft aus Polen ohne Agentur - Pflegekrafte24.de. Ebenfalls sind die tariflichen sowie ortsüblichen Gehaltszahlungen zu entrichten und eine angemessene Unterkunft zu stellen. Das bedeutet auch, dass Sie als Angehöriger nun als Arbeitgeber fungieren und somit auch alle zu beachtenden Pflichten übernehmen. Um diesen Schritt zu gehen müssen Sie den Vordruck der Einstellungszusage sowie einen gültigen Arbeitsvertrag (EZ/ AV) bei der vor Ort zuständigen Agentur für Arbeit abgeben, welche diesen daraufhin prüft. Sind alle Voraussetzungen für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis-EU gegeben, wird der Antrag an die ZAV (Zentrale Auslands- und Fachvermittlung) in Bonn weitergeleitet. Anschließend kann die polnische oder osteuropäische Pflegekraft, Haushaltshilfe oder Betreuerin anreisen und sich nach Ankunft sofort bei der Meldebehörde registriert und gleichzeitig eine Lohnsteuerkarte für diese beantragt.
Dazu benötigen Sie einen wichtigen Grund, der die Weiterbeschäftigung unzumutbar erscheinen lässt. Ihre Haushaltshilfe darf keine medizinische Maßnahmen ausführen (Wundversorgung, Blutentnahme, Spritzenverabreichung). Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?