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Wenn sich die Eltern trennen, dann hat dies auch für die gemeinsamen Kinder nicht unerhebliche Folgen. In der Regel verbleiben die Kinder im Haushalt der Mutter, während der Vater seine Kinder nur an bestimmten Terminen sehen kann. Für das Kind ist es wichtig, dass es regelmäßig zu beiden Elternteilen Kontakt hat, um so eine Entfremdung vorzubeugen. Doch was können Väter tun, wenn die Mutter den Umgang verweigert? Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Umgang? Die Berechtigung und Verpflichtung zum Umgang mit dem Kind ergibt sich aus § 1684 Absatz 1 BGB. Aus § 1684 Absatz 2 BGB ergibt sich zudem eine Loyalitätspflicht. Eltern haben es demnach zu unterlassen, das Verhältnis des Kindes zum anderen Elternteil zu beeinträchtigen oder die Erziehung zu erschweren. Was kann ich tun, wenn mir als Vater der Umgang mit meinem Kind verweigert wird?. Wann darf die Mutter den Umgang verweigern? Lediglich aus schwerwiegenden Gründen kann die Mutter den Kontakt zum Vater unterbinden. Die Verweigerung des Umgangs sollte jedoch in Absprache mit dem Jugendamt erfolgen. Gründe, warum der Umgang verweigert werden kann, sind: Körperliche Misshandlung: Bei einer körperlichen Misshandlung des Kindes oder des anderen Elternteils sowie sexuellem Missbrauch kann der Umgang verweigert werden.
München/Berlin: Kontakt zum Vater verhindert: Mutter kann Sorgerecht verlieren Streit zwischen den Ex-Partnern darf nicht dazu führen, dass die Mutter den Kontakt zwischen Vater und Kind unterbindet. Foto: ddp Verhindert eine Mutter immer wieder den Kontakt des Kindes zum Vater, kann ihr das Sorgerecht entzogen werden. Der Wechsel der Hauptbezugsperson sei für ein Kind leichter zu verkraften als eine fortwährende Traumatisierung durch den Verlust der Beziehung zu einem Elternteil, in diesem Fall dem Vater, entschied das Amtsgericht München. Auf das noch nicht rechtskräftige Urteil weisen die Familienanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) in Berlin hin. Ein Aktenzeichen wird vom Gericht derzeit nicht genannt. In dem Fall lebte der inzwischen zehnjährige Sohn bei seiner Mutter. Nach 50 Jahren Kontakt zum Vater - ZDFmediathek. Die Eltern hatten das gemeinsame Sorgerecht. Der Vater habe von Anfang an versucht, seinen Sohn zu sehen, sei damit aber weitgehend gescheitert, so der DAV. In der Folge habe er seinen Sohn in rund eineinhalb Jahren nur fünfmal getroffen.
Der Umgang mit dem eigenen Kind ist nicht nur ein Recht, sondern auch eine Pflicht. Grundsätzlich können Eltern gerichtlich zum Umgang mit dem Kind gezwungen werden. Halten sie sich nicht an die Anordnung, droht ein Ordnungsgeld. Allerdings ist fraglich, ob ein erzwungener Umgang mit einem ablehnenden Elternteil auch dem Kindeswohl dient. Titelbild: Sharomka/