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Zwar hat der BGH die auf der Grundlage der dem Täter bekannten Umstände zu bestimmende objektive Gefährlichkeit der Tathandlung als wesentlichen Indikator sowohl für das Wissens- als auch für das Willenselement des bedingten Vorsatzes angesehen und bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen das Vorliegen beider Elemente als naheliegend bezeichnet. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Tatrichter (und in der Klausur SIE! - Anm. der Redaktion) der objektiven Gefährlichkeit der Tathandlung bei der Prüfung der subjektiven Tatseite von Rechts wegen immer die ausschlaggebende indizielle Bedeutung beizumessen hätte. Darin läge eine vom Einzelfall gelöste Festlegung des Beweiswerts und der Beweisrichtung eines im Zusammenhang mit derartigen Delikten immer wieder auftretenden Umstandes, die einer Beweisregel nahekäme und deshalb dem Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung widersprä alledem ist es bei der Prüfung des bedingten Tötungsvorsatzes... erforderlich, aber auch ausreichend, sämtliche objektiven und subjektiven, für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände des Einzelfalles in eine individuelle Gesamtschau einzubeziehen und zu bewerten.
336). Eine Abgrenzung ist nur über den Willen möglich, da auch die bewusste Fahrlässigkeit die Kenntnis der Möglichkeit des Erfolgseintritts beinhaltet. Ansicht 2: Wahrscheinlichkeitstheorie wer man den Erfolgseintritt für wahrscheinlich hält und dennoch handelt. Wahrscheinlich soll dabei mehr als "möglich" und weniger als "überwiegend wahrscheinlich" bedeuten. Hierfür wird aufgeführt, dass nicht nur die vage Möglichkeit eines Erfolgseintritts, sondern erst die Wahrscheinlichkeit eine objektiv beweisbare Tatsache darstellt ( H. Mayer Strafrecht AT, 1967, S. 121; Prittwitz JA 1988, 486). Auch diese Theorie geht fehl, da sie mangels Bezugnahme auf das voluntative Vorsatzelement nicht zu einer klaren Grenzziehung in der Lage ist. Wie lässt sich außerdem ermitteln, was mehr als "möglich", aber weniger als "überwiegend wahrscheinlich" ist? ( Wessels/Beulke/Satzger Strafrecht AT, Rn. 337). Ansicht 3: Gleichgültigkeitstheorie wer den Erfolg für möglich hält und diesen aus Gleichgültigkeit hinnimmt.