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Die Berliner Erklärung ist eine am 15. September 1909 in Berlin im Hospiz St. Michael verfasste Resolution, in der sich die pietistische Gemeinschaftsbewegung von der entstehenden Pfingstbewegung distanzierte. [1] Geschichte [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Walter Michaelis, der Präses des Gnadauer Gemeinschaftsverbandes, [2] somit der Leiter der Gemeinschaftsbewegung, war von Georg von Viebahn ermuntert worden, einen Vorbereitungsausschuss für eine Resolution gegen die Pfingstbewegung einzuberufen. Von Viebahn hatte seine Sorge darüber zum Ausdruck gebracht, dass immer mehr Brüder in die Zungenbewegung hineingerissen wurden. [3] Ein Vorbereitungsausschuss kam zusammen und tagte zwei Tage im Hospiz St. Michael in Berlin. Der Ausschuss lud zu einem weiteren Treffen nach Berlin ein und stellte dann mit über 50 Geladenen diese Resolution in einer 19-stündigen Mammutsitzung auf. [4] In der Erklärung distanziert sich die landeskirchliche Gemeinschaftsbewegung scharf von der gerade entstehenden Pfingstbewegung und ihren als anstößig empfundenen Auswüchsen.
(2017) Online-Petition FairPay - Berliner Erklärung für Gleichheit auf dem Gehaltszettel Für Lohngerechtigkeit und Entgeltgleichheit an 365 Tagen im Jahr. Unterstützen Sie die Initiatorinnen des FairPay-Bündnisses mit Ihrer Unterschrift. FairPlay ist FairPay! (2016) Quelle: PRESSEINFORMATION BerlinerErklärung2017
(PDF; 61 kB) Januar 2009, archiviert vom Original am 19. April 2013; abgerufen am 12. Oktober 2017. Einzelnachweise [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] ↑ Edel: Der Kampf um die Pfingstbewegung. 1949, S. 24 f. Gerhard Ruhbach: Michaelis, Walter (1866–1953). In: Helmut Burkhardt, Uwe Swarat (Hrsg. ): Evangelisches Lexikon für Theologie und Gemeinde. Band. R. Brockhaus Verlag, Wuppertal 1993, ISBN 3-417-24642-3, S. 1339. Michaelis: Erkenntnisse und Erfahrungen aus 50jährigem Dienst am Evangelium. 143. Giese: Und flicken die Netze. 1987, S. 98. Giese: Und flicken die Netze. 129–133 (). ↑ Gemeinsame Erklärung des Evangelischen Gnadauer Gemeinschaftsverbandes und des Mülheimer Verbandes Freikirchlich-Evangelischer Gemeinden zur "Berliner Erklärung" von 1909. In:, eine evangelische Allianz in Deutschland. Deutsche Evangelische Allianz e. V., 16. Januar 2009, archiviert vom Original am 4. März 2016; abgerufen am 20. Januar 2011. Giese: Und flicken die Netze. 109.
Gemeinsam stehen die Initiatorinnen dafür ein, alle Ansätze, die zu diesem Ziel führen, im FairPay-Bündnis zu vereinen. Konkret heißt das: Transparenz für alle herstellen (Männer und Frauen), Verpflichtung der Behebung einer festgestellten ungleichen Bezahlung sowie Aufwertung sozialer Berufe. [7] Am 30. Mai 2017 veröffentlichte das Bündnis seine Forderungen für das Jahr 2017. Im Mittelpunkt steht dabei nach eigener Aussage das Ziel einer gleichberechtigten Teilhabe von Frauen sowie Entgeltgleichheit und die verbindliche Umsetzung der Gleichstellungspolitik. [8] Weblinks [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Berliner Erklärung Einzelnachweise [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] ↑ Bundestagsabgeordnete fordern Frauenquote in Berliner Erklärung ↑ FTD Große Koalition für Frauenquote ( Memento vom 12. Januar 2012 im Internet Archive) ↑ Berliner Erklärung. Abgerufen am 4. November 2020 (deutsch). ↑ IG Metall-Vorstand unterzeichnet Berliner Erklärung ↑ Berliner Erklärung: UnterstützerInnen ( Memento vom 10. März 2012 im Internet Archive).
Die dafür notwendigen Mittel gab der Haushaltsausschuss des Bundestages am 30. November 2020 frei. Bei der Novellierung des Filmförderungsgesetzes wurde ein allgemeiner Paragraph zur Geschlechtergerechtigkeit und die paritätische Besetzung der Gremien aufgenommen. Das Bundeskabinett verabschiedete den Regierungsentwurf am 13. 01. 2021. In zwei Bundesländern, Thüringen und Brandenburg, wurden 2019 Paritätsgesetze zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen in den Landesparlamenten verabschiedet. Beide Gesetze wurden von den zuständigen Landesverfassungsgerichten gekippt; dagegen wurde bereits Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Am 25. 06. 2021 stimmte der Bundesrat dem Zweiten Führungspositionengesetz zu. In börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen mit mehr als 2. 000 Beschäftigten muss in den Vorständen mit mehr als drei Mitgliedern mindestens eine Frau vertreten sein. Wir bleiben dran!
Erste Ergebnisse aus KiGGS Welle 2 sind in der Ausgabe 1/2018 des Journals of Health Monitoring veröffentlicht worden. Studienleitung: Fachgebiet 23 Stand: 29. 05. 2018