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Die Doppelresidenz kann ein echter Beitrag zur Chancengleichheit auch im Beruf sein. Die Doppelresidenz belastet finanziell vor allem Alleinerziehende Mütter Alleinerziehend gilt neben Kinder kriegen heute als eines der höchsten Armutsrisiken. Minijob, Teilzeitfalle, geringere Karrierechancen für einen Elternteil, meist die Mütter. Dazu kommt: der Kindesunterhalt ist nur für das Kind gedacht, erwirtschaftet keine Rentenanwartschaften, gleicht keine Karriereeinbußen aus. Alleinerziehende werden vor allem dadurch belastet, dass sie ALLEINE die Verantwortung tragen wollen oder müssen. Das Armutsrisiko liegt in der Versorgung und Betreuung der Kinder. Erweiterter umgang statt wechselmodell muster. Genau dieses Risiko würde mit der Doppelresidenz auf beide Eltern verteilt werden. Gerade nach einer Trennung wäre es daher für die bisher vielleicht weniger arbeitende Mutter elementar wichtig, so schnell wie möglich wieder eigene Erwerbseinkünfte zu erlangen, um möglicherweise vorhandenen Einbußen in der Erwerbshistorie aufzuholen. Der beste Schutz vor einseitiger Armut und Karriereeinbußen ist allerdings die gemeinsame Elternschaft von Anfang an und im gesamten Lebensverlauf – auch nach einer Trennung.
Auch Freundschaften sind, leben die Eltern zum Beispiel in unterschiedlichen Städten, von dem Kind nicht mehr so einfach zu pflegen und der Besuch der Schule stellt oft jedenfalls von einem der beiden Elternteile eine Herausforderung dar, da der Schulweg lang werden kann. All' das spielt natürlich kaum eine Rolle, wenn beide Eltern sozusagen fast nebeneinander wohnen. Dann lässt sich Vieles einfacher regeln. Erweiterter umgang statt wechselmodell mit. Doch der wichtigste Punkt ist, dass die Eltern sehr gut miteinander kommunizieren, reden und regeln können müssen. Es wäre für das Kind unerträglich, stritten sich die Eltern zum Beispiel jede Woche über zu regelnde Ereignisse der nächsten Woche oder könnten die Übergaben der Kleidung, Spielsachen und so weiter nicht vernünftig durchführen. Hier hat auch der Bundesgerichtshof gesagt, dass derartiger vernünftiger Umgang der Eltern Voraussetzung ist, um das Wechselmodell sogar gerichtlich anordnen zu können. In solchen schwierigeren Situationen ist es oft besser, die Eltern einigten sich auf ein nicht ganz gleichwertiges (paritätisches) Wechselmodell, sondern erweiterten den "Standard-Umgang" einfach um einige Tage.
Dankbar bin ich auch dafür, dass ich durch ISUV Menschen begegnen konnte, – im Speziellen einem Kontaktstellenleiter – die sich auskannten und die auch auf Ausgleich bedacht waren und sich nicht auf die Fahnen geschrieben hatten, andere zu verteufeln. Erweiterter umgang statt wechselmodell verhindern. Diese Menschen suchen nach positiven Lösungen, die für alle annehmbar sind, den Kindern zu Gute kommen und projizieren nicht eigene negative Erfahrungen auf andere Personen. Trennung verarbeiten – Umgang mit den Kindern und der Exfrau stabilisieren – mögliche "Fehler" reflektieren – Neuanfang wagen Um meine Geschichte abzuschließen fehlt aber noch eine wesentliche Begegnung in meinem Leben. Ganz bewusst habe ich mir das für das Ende aufgehoben, denn das Beste kommt bekanntermaßen zum Schluss. Sofort nach meiner Trennung habe ich auch zwei bis drei Gespräche mit einer Psychologin geführt, da ich die Trennung, die sich für mich schon viele Jahre vorher angebahnt hatte, selbstkritisch, aber auch nicht selbst zerfleischend, verarbeiten wollte, um wieder mit Freude und Neugierde in die Zukunft blicken zu können.
Letztendlich geht es um das viel beschworene Wohl der Kinder und diese benötigen nicht einen festen Wohnort, sondern im Idealfall zwei Elternteile, bei denen sie sich geborgen, in Sicherheit, geliebt und zu Hause fühlen.
Meist werden dann auch Stimmen laut: "Das hätte er/sie mal machen sollen, als wir noch zusammengelebt haben, aber da hat er/sie sich ja überhaupt nicht gekümmert. " Wie weit solche Vorwürfe den Tatsachen entsprechen, kann ohnehin nur im Einzelfall beurteilt werden. Doch sie sind nachvollziehbar … und zwar für beide Elternteile! Der "Wochenend-Elternteil" will tatsächlich so viel wie möglich nachholen und sich dann auch Zeit für das Kind nehmen. Familienrecht aus Osnabrück: Wechselmodell oder Umgang? / Rechtsanwalt Osnabrück für Familienrecht und Arbeitsrecht Osnabrück. Der "Alltags-Elternteil" hat oft kaum die finanziellen Mittel, solche Unternehmungen am Wochenende zu veranstalten und erlebt natürlich eben auch den Alltag, der sicherlich nicht immer nur eitel Sonnenschein ist. Dort erlebt man nämlich auch die täglichen kleinen Reibereien um Hausaufgaben, Organisation von festen Terminen und vieles mehr. Eine Lösung soll hier das Wechselmodell darstellen. Das Wechselmodell besagt eigentlich nichts anderes, als dass das Kind in einem relativ ausgewogenen Verhältnis zwischen den Elternteilen wechselt, im Idealfall also eine Woche bei Mama und eine Woche bei Papa wohnt.
Kita, Hort und ähnliche Betreuungseinrichtungen stehen in immer größerem Umfang zur Verfügung. Sicherlich schränkt die Betreuung der Kinder in gewisser Weise auch ein: Dienstreisen, Nachtschichten oder lange Arbeitszeiten sind in der Kinderwoche z. B. nicht oder nur eingeschränkt möglich, lassen sich aber häufig planen. In der kinderfreien Zeit haben dann aber BEIDE Eltern die Möglichkeit, sich beruflich stärker zu engagieren – echte Chancengleichheit für Mütter und Väter im Beruf und für Arbeitgeber ein Signal, dass Mütter und Väter das gleiche Karriererisiko darstellen, also auch von Anfang an gleiche Chancen erhalten können. Faktencheck Doppelresidenz. Und weitere Vorteile für Eltern und Arbeitgeber: die Mitarbeiter können flexibler werden, wenn ein zweiter Elternteil grundsätzlich als "backup" zur Verfügung steht, um bei dringenden Terminen mal mit einzuspringen. Je flexibler hier die Eltern sind, desto mehr profitieren sie selbst davon. Es kann ein gegenseitiges Geben-und-nehmen sein. Und für Arbeitgeber ist es dann letztendlich egal, ob sie Mutter oder Vater fördern - beide Eltern stellen das gleiche "Risiko" für den Arbeitgeber dar.
In solch einem Fall müsste ansonsten die Erziehungsfähigkeit des verweigernden Elternteils hinterfragt werden. Mehr Informationen dazu unter - Praxistipp: Anforderung an die Kommunikation und Kooperation Vorurteil: Streit schadet den Kindern Das ist grundsätzlich richtig, gilt aber auch für JEDES Betreuungsmodell und auch bei zusammenlebenden Eltern. In der Doppelresidenz sind Kinder allerdings weniger belastet als im Residenzmodell, Kinder sind besser vor dem Verlust eines Elternteils (Eltern-Kind-Entfremdung) geschützt. siehe hierzu unseren Blog-Eintrag. Damit es den Kindern bessergeht, müssten die Eltern ihren Streit beilegen. Das Alleinerziehenden-Residenzmodell ist allerdings das streitförderndste Betreuungsmodell. In der Doppelresidenz gibt es häufig weniger und vor allem weniger langanhaltende Streitigkeiten. Die Doppelresidenz ist also im Falle von Streit der Eltern die am wenigsten schädliche Betreuungsform. Den Streit zu beenden ist dann Aufgabe und Verantwortung der Eltern. Erweiterter Umgang oder Wechselmodell, Auswirkungen auf den Kindesunterhalt. siehe auch - Praxistipp: Doppelresidenz und Streit der Eltern Vorurteil: Bei Gewalt kann keine Doppelresidenz gelebt werden Dies ist nicht unbedingt ein Vorurteil, sondern ein falscher Blickwinkel.