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Nur weil man eine Tätigkeit nicht ausüben kann, heißt das doch nicht, dass man gar nichts mehr tun kann. Seinen Haushalt muss man ja zB auch machen. Ist das keine Arbeit? von Metze » 24. 2015, 01:02 Also ich hatte heute bei jemand anders so einen Auszahlungsschein in der Hand. Da wird nirgends nach her nichtselbständigen Arbeit gefragt. Nur selbständig, Rente, Miete etc. Also müsste das in Ordnung sein. LG, Metze von Czauderna » 24. 2015, 12:26 Metze hat geschrieben: Also ich hatte heute bei jemand anders so einen Auszahlungsschein in der Hand. Also müsste das in Ordnung sein. Miete???? - hm, was hätten denn Mieteinnahmen für Auswirkungen auf das Krankengeld?? - seltsam. Also ich kenne Auszahlscheine, da wird explizit gefragt, ob Arbeitsentgelt bezogen wurde - scheint also von Kasse zu Kasse unterschiedlich zu sein - aber gut, wenn es nicht gefragt wird, musst du es anscheinend bei deiner Kasse auch nicht angeben. von Metze » 03. Wiedereingliederung 450 euro job étudiant. 02. 2015, 18:36 Möchte was ergänzen. Habe inzwischen eine direkte Anfrage an meine KK gestellt und folgende Antwort bekommen.
500 EUR ist voll beitragspflichtig. Es sind für Februar 30 SV-Tage anzusetzen. Der Arbeitgeber hat folgende Meldung zu erstellen: Unterbrechungsmeldung GDA: 51 Meldezeitraum: 1. bis 28. Entgelt: 001500 EUR Sofern der Arbeitnehmer noch im März die Arbeit wieder aufnimmt, entfällt diese Unterbrechungsmeldung. Das Entgelt in Höhe von 1. 500 EUR wird dann mit der nächsten Entgeltmeldung übermittelt. 12. Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr? Wiedereingliederung 450 euro job von. Dann testen Sie hier live & unverbindlich Haufe Personal Office Platin 30 Minuten lang und lesen Sie den gesamten Inhalt. Jetzt kostenlos 4 Wochen testen Meistgelesene beiträge Top-Themen Downloads Haufe Fachmagazine
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Heißt ich würde Krankengeld kriegen. Aber: Davon kann ich nicht leben, da das ja von einem Teilzeitgehalt berechnet wird. Ich habe seit fast 20 Jahren einen Minijob, bei dem ich zwar außer Haus muss, mir das aber auch voll flexibel einteilen kann, so dass ich den immer noch irgendwie schaffe. Also konkrete Frage: Kann/darf ich, falls ich Krankengeld beziehe, den Minijob weiter ausführen? Muss ich das irgendwo angeben? Stufenweise Wiedereingliederung / 4.2 Entgeltzahlung durch den Arbeitgeber | Haufe Personal Office Platin | Personal | Haufe. Ich war mein ganzes Leben noch nie krank und schon gar nicht mit Krankengeld... Würde mich über hilfreiche Antworten freuen. Danke schon Mal Czauderna Beiträge: 10535 Registriert: 10. 12. 2008, 14:25 Beitrag von Czauderna » 20. 2015, 14:58 Hallo, grundsätzlich gilt, wer arbeitsunfähig ist und Krankengeld bezieht, der darf nicht gegen Entgelt arbeiten. In dem geschilderten Fall sehe ich das auch so. Die Frage, ob diese Entgelt angegeben werden muss bei der Kasse kann ich nur mit "ja" beantworten - soweit ich weiß wird auf dem Krankengeldauszahlschein gezielt danach gefragt.
Beides geht nicht. Community-Experte Arbeit, Arbeitsrecht Vorweg: Wie soll denn eine "Wiedereingliederung" beim Minijob stattfinden? Hier wird doch i. d. R. sowieso keine acht Stunden/Tag gearbeitet. Ich persönlich finde das, mit Verlaub, schwachsinnig. Wer hat Dir denn hier zur Wiedereingliederung geraten? Dein Arbeitgeber der Dich nicht bezahlen will? Wir arbeitest Du denn "normal"? Kannst Du Deine Arbeit denn nicht so verteilen, dass Du z. drei oder vier Stunden/Tag arbeitest? Dein AG müsste Dich dann bezahlen und gut ist. Wenn Du wieder voll einsatzfähig bist, kannst Du die ursprüngliche Arbeitszeit leisten. Minijob-Zentrale - Meine Rechte als Arbeitnehmer. Du kannst doch keine Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell machen. Da bezahlt die Krankenkasse während der AN mit wenigen Stunden/Tag anfängt und diese Stundenzahl gesteigert wird, bis die normale Arbeitszeit wieder geleistet werden kann. Das fällt bei Dir weg, die Kasse braucht nicht bezahlen.