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6. Ein Elternpaar kümmert sich kaum darum, dass seine Kinder in der Schule gut abschneiden. Die Oma ist pensionierte Lehrerin und könnte viel mit den Kindern lernen. Allerdings befürchten die Eltern, dass die Kinder dann "zuviel" bei der Oma wären. Ist die Lernhilfe trotzdem durchsetzbar? ANTWORT: Die Großmutter könnte sich im Ernstfall an das Jugendamt wenden. Wenn dieses tatsächlich notwendigen Bedarf an Förderung der Kinder feststellt, könnten seitens des Jugendamtes entsprechende Maßnahmen gesetzt werden. Kontaktrecht: Im Streitfall: Haben Großeltern das Recht, ihre Enkelkinder zu sehen? | Kleine Zeitung. 7. Wie weit können minderjährige Kinder vor Gericht mitbestimmen, wie viel Kontakt sie zu ihren Großeltern haben? Welches Alter ist hier gewissermaßen die Messlatte? ANTWORT: Bei der Regelung der Kontaktrechte hat das "Wohl des Kindes" oberste Priorität: "Neben dem Alter des Kindes und der Intensität der bisherigen Kontakte, finden besonders auch die Wünsche und Bedürfnisse des Kindes Berücksichtigung", sagt Scherer und ergänzt: "Im Kontaktrechtsverfahren ist daher jedes Kind, entsprechend seinem Alter und seiner Einsichtsfähigkeit, anzuhören.
©Meister/KiJA OÖ Aktuelle Seite: Home A-Z A-Z Polizei & Security Obsorge Bis du 18 Jahre alt bist, haben deine Eltern die Obsorge, sind also für dich verantwortlich - für deine Erziehung, Pflege, gesetzliche Vertretung und die Verwaltung deines Vermögens. Die Obsorge kann aber eingeschränkt oder entzogen werden, wenn Gefahr für dein Wohl besteht. Das Jugendamt kann das von sich aus machen. Du kannst dich aber auch selbst um Hilfe an das Jugendamt Jugendamt kann die Obsorge mit sofortiger Wirkung überneh-men, wenn du in Gefahr bist. Endgültig darüber entscheiden kann das Gericht auf Antrag des Jugendamtes, ob das Jugendamt oder vielleicht Verwandte oder andere geeignete Personen für dich verantwortlich sind. Obsorge über Minderjährige | Minilex. Sind deine Eltern nicht verheiratet, (und waren sie das auch nie) so kommt die Obsorge allein deiner Mutter zu. Eine gemeinsame Obsorge ist möglich, wenn deine Eltern das vereinbaren oder wenn es ein Gericht auf Antrag so entscheidet. Sind deine Eltern verheiratet, haben sie die gemeinsame Obsorge.
Jeder Elternteil und das Kind haben gesetzlich das Recht, einander zu treffen. Das Kontaktrecht, früher Besuchsrecht genannt, sollte grundsätzlich einvernehmlich zwischen beiden Elternteilen und dem Kind geregelt werden. Können sich diese nicht einigen, muss das Gericht eine Regelung darüber treffen. Das Kind und die Eltern sollen die Kontakte einvernehmlich regeln. Wenn das nicht möglich ist, muss das Gericht auf Antrag des Kindes oder eines Elternteils diese Kontakte festlegen. Die Besuche sollen möglichst sowohl Zeiten der Freizeit als auch die Betreuung im Alltag des Kindes umfassen. Das Alter, die Bedürfnisse und die Wünsche des Kindes sowie die Intensität der bisherigen Beziehung müssen besonders berücksichtigt werden. Seit 1. Obsorge großeltern österreich erlässt schutzmasken pflicht. Februar 2013 gibt es die Möglichkeit, Kontakt zum Elternteil gerichtlich durchzusetzen, falls der zum Kontakt berechtigte Elternteil diesen zum Nachteil des Kindes unterlässt. In solchen Verfahren kann das Gericht die Familiengerichtshilfe als " Besuchsmittler " einsetzen, die durch ihre Anwesenheit und Überwachung die ordnungsgemäße Über- und Rückgabe des Kindes erleichtern.
Wir waren heute beim Jugendamt und haben auch um baldiges Besuchsrecht gebeten, man hat uns nur gesagt das wird einige Wochen dauern! Kann man den Vorgang zum Wohle des Kindes nicht beschleunigen! Es kann nicht sein das, das beste für das Kind ist? Können sie mir nicht helfen den Vorgang zu beschleunigen Es wird sehr sehr schwierig und ein anonymes Forum kann die notwendige Hilfe nicht geben. Gehen sie zu einem spezialisierten RA (Tipps wenn gewünscht, hier) und kämpfen sie! Alleine werden sie es nicht schaffen, gegen das Jugendamt anzutreten. Es geht um viel und es wird (auch juristisch) schwierig. Es geht um psychologische Eignungen, Gutachten, Sachverständige etc und sie sind "nur" die Großeltern. Auch die Frage der Erziehungsfähigkeit der leiblichen Eltern des Kindes muss geklärt werden. Beitrag von lenato » 30. 2013, 11:51 lenato hat geschrieben: Oliver-S hat geschrieben: Hallo, beim Bezirksgericht Besuchrecht und Obsorge beantragen. Hat die Mutter Besuchsrecht? Viel Glück! Obsorge großeltern österreichischen. Da ich als Großmutter nicht im gleichen Haushalt lebe bekomme ich nicht alles mit!
Diese Verfassungsgrundsätze gebieten eine bevorzugte Berücksichtigung der Familienangehörigen bei der Auswahl von Pflegern und Vormündern, sofern keine Interessenkollision besteht oder der Zweck der Fürsorgemaßnahme aus anderen Gründen die Bestellung eines Dritten verlangt. 2. Bei der Auswahl unter mehreren geeigneten Personen sind der mutmaßliche Wille der Eltern, die persönlichen Bindungen des Mündels, die Verwandtschaft oder Schwägerschaft mit dem Kind sowie dessen religiöses Bekenntnis zu berücksichtigen. 3. Sind Verwandte zur Führung der Vormundschaft geeignet, so dürfen sie nicht etwa deswegen übergangen werden, weil ein außenstehender Dritter noch besser dazu geeignet wäre, beispielsweise im Hinblick auf eine optimale geistige Förderung des Kindes. 4. Andere Personen kommen als Vormund nur in Betracht, wenn ein nach den aufgezeigten Grundsätzen geeigneter Verwandter oder Verschwägerter nicht vorhanden ist. OBSORGE GROSSELTERN. Auch eine Bestellung des Jugendamtes gemäß § 1791b Abs. 1 BGB ist nur zulässig, wenn eine als Einzelvormund geeignete Person nicht vorhanden ist.