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#1 Hallo! Ich möchte mir demnächst einen Anhänger leihen, bin mir aber nicht ganz sicher was ich ziehen darf (Führerschein B). Vielleicht kann mir hier ja jemand helfen und mal schnell über meine Rechnung drüber schauen. Der Anhänger (ungebremst) hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 750kg und eine Nutzlast von 500kg (ergo wiegt der Anhänger 250kg). In F. 1 (technisch zulässige Gesamtmasse) steht 2585kg und somit sollte ich den Anhänger rein prinzipiell ziehen dürfen (da insgesamt <3500kg). Das Auto hat nun allerdings in O. 2 (zulässige Anhängelast ungebremst) 450kg stehen und damit ist der Anhänger zu schwer. Laut dieser Seite () dürfte ich den Anhänger trotzdem ziehen, allerdings nur mit maximal 200kg beladen (450kg-250kg = 200kg). Erste Frage: ist das überhaupt so richtig? Zweite Frage: ich habe (natürlich) keine Waage für Auto+Hänger und kann damit keine 200kg abwiegen. Sie fahren ein pkw mit einem ungebremsten anhänger 2. Wenn ich den Hänger nun einfach belade und es am Ende 300kg werden, ist es dann Fahren ohne Fahrerlaubnis oder ist der Anhänger dann einfach nur überladen?
Wenn nötig Geschwindigkeit verringern, rechtzeitig niedrigen Gang einlegen, bremsbereit sein Schieben des Anhängers berücksichtigen Bremse des Pkw durch häufiges Auskuppeln entlasten Ein ungebremster Anhänger muss durch die Bremse des Zugfahrzeugs gebremst werden, indem er auf das Zugfahrzeug aufläuft. Durch die höhere Masse müssen die Bremsen mehr arbeiten. Sie fahren ein pkw mit einem ungebremsten anhänger film. Daher solltest du die Motorbremse voll ausnutzen, indem du einen niedrigen Gang einlegst. Wenn diese nicht aussreicht musst du die Geschwindigkeit zusätzlich mit der Fußbremse verringern. Bedenke beim Bremsen, dass der Bremsweg durch den schiebenden Anhänger länger wird. Durch Auskuppeln würde die Bremse des Zugfahrzeugs noch weiter belastet, da die Motorbremse nicht wirken kann.
Der Hänger darf also nicht von sich aus nach hinten kippen. Wie gouglmichl schon schrieb ist es sinnvoll, zumindest überschlagsmäßig mitzurechnen, was Du einlädst. Im Zweifelsfall nimm eine Personenwaage beim Beladen. Viel Erfolg beim Transportieren! #6 Hi, eine Fahrerlaubnis bezieht sich auf eine Fahrzeugklasse. Daran ändert sich auch nichts, wenn ein Fahrzeug dieser Klasse überladen wird. Allerdings sind 200 kg Nutzlast bei einem Wagen mit 2, 5 t irgendwie …, na ja...?! 100 km/h-Zulassung | Das gilt es zu beachten | UNSINN. Passt die Ladung denn nicht in den Kofferraum? Gruß Gerhard #7 Bei einem ungebremsten Anhänger darfst du mit dem B-Führerschein sogar 4, 25 T Zug-Gesamtgewicht bewegen, (3, 5 T PKW + 0, 75 T Anhänger). Erst wenn es ein gebremster Anhänger ist darfst du mit dem B-Führerschein nur noch die magischen 3, 5 T zugelassenes Zug-Gesamtgewicht haben. Aktuell hilft dir das zwar leider nicht, aber es im Hinterkopf zu haben kann auch nicht schaden wenn man mal ein anders Zugfahrzeug bewegen "muss". Quelle: hrerschein_(EU-Recht) Mich würde aber mal interessieren welches Auto das ist, da selbst mein Dacia "665" bei O.