Dies wurde im Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) festgelegt. Aufwendungen, die vor 2016 den außerordentlichen Aufwendungen zugeordnet worden wären, müssen heute auf anderen Aufwandskonten gebucht werden. ▷ Periodenfremde Erträge / periodenfremde Aufwendungen » Definition, Erklärung & Beispiele + Übungsfragen. Die betroffenen Konten
Das Unternehmen DATEV hatte für die entsprechenden Aufwendungen ursprünglich Konten vorgesehen, die seit 2016 nicht mehr bebucht werden können. Konkret handelt es sich dabei um folgende Konten:
Außerordentliche Aufwendungen
Außerordentliche Aufwendungen finanzwirksam
Außerordentliche Aufwendungen nicht finanzwirksam
Aufwendungen im Jahresabschluss
Im Anhang des Jahresabschlusses müssen genaue Angaben für einzelne Aufwandsposten gemacht werden: Sind die Aufwendungen von außergewöhnlicher Bedeutung oder außergewöhnlich hoch, sind Informationen zu Betrag und Art des Aufwands anzugeben. Die neuen Aufwandskonten im DATEV-Kontenrahmen
Die DATEV eG hat in den Kontenrahmen ab 2016 neue Statistikkonten eingerichtet, damit die Unternehmen die erforderlichen Informationen im Anhang des Jahresabschlusses ausweisen können:
Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder Bedeutung
Aufwendungen (aperiodisch)
Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder Bedeutung (aperiodisch)
Übungsfragen
#1.
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Im Bereich Finanz- und Rechnungswesen ist es wesentlich, zum richtigen Zeitpunkt mit dem richtigen Fachwissen vertraut zu sein. Welche Änderungen müssen Sie jetzt wissen? Worauf kommt es bei der Bilanzierung besonders an? Welche Kompetenzen bei der Anlagen- und Finanzbuchhaltung sind gefragt? Lesen Sie hier spannende Blog-Beiträge zu den Themen Rechnungswesen, Steuern und Finanzen, die unsere Experten für Sie verfasst haben. 25. Oktober 2021
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Autoren: Agnes Echterling und Heike Böhm veröffentlicht am 5. Oktober 2016 Das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz führt vor allem zu zahlreichen Änderungen bzw. Erweiterungen im Anhang. Das am 23. Juli 2015 in Kraft getretene BilRUG führt zu einer Fülle von Änderungen bzw. Erweiterungen bei den Angabepflichten. Nachfolgend stellen wir kurz die wesentlichen Neuerungen für den Anhang und den Lagebericht vor, die erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden sind, die nach dem 31. Dezember 2015 beginnen. Diese Vorschriften gelten grundsätzlich auch für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, die einen Anhang und Lagebericht im Sinne des Handelsgesetzbuches aufstellen.