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"Aber ohne Zeitdruck und Unsicherheit im Nacken. " Solche Hilfsangebote können dazu beitragen, dass das Mietverhältnis harmonisch endet. Darf ich nachmieter suchen - jaccuzi.biz. Tipps für die Suche nach einem Nachmieter Wer auf der Suche nach einem Nachmieter ist, sollte dies nur in enger Absprache mit dem Vermieter tun. So spart sich der Mieter Streit um die Frage, welche Nachmieter dem Vermieter angenehm sind. Allerdings darf der Vermieter Nachmieter nur aus rationellen Gründen ablehnen und nicht, weil diese zum Beispiel alleinerziehend sind. Zudem sollte der Nachmieter bereit sein, seine Einkommensverhältnisse offenzulegen. Oft ist es auch hilfreich, wenn sich der potenzielle Nachmieter nach Absprache selber beim Vermieter meldet und vorstellt.
Unser Chatbot hilft schnell weiter und findet die richtige Antwort auf Ihre Fragen im Mietrecht. Wohnungsbesichtigungen nur mit Ankündigung Hat Ihr Vermieter ein berechtigtes Interesse, die Wohnung zu besichtigen, sollte er seinen Besuch mindestens 24 Stunden vorher ankündigen. Außer wenn Gefahr im Verzug ist, wie zum Beispiel bei einem Wasserschaden. In weniger dringlichen Fällen sollte der Besuch eine Woche vorher angekündigt werden. Auch gibt es Regeln zum Zeitpunkt des Besuchs: Der Vermieter darf sein Besuchsrecht nur zu ortsüblichen Zeiten ausüben, das heißt generell werktags unter Berücksichtigung von Ruhezeiten. Sind Sie berufstätig, muss Ihr Vermieter auf Ihre Arbeitszeiten Rücksicht nehmen und beispielsweise nach Ihrem Feierabend kommen. Laut einem Gerichtsurteil sind Ihnen drei Besichtigungen im Monat von 30 bis 45 Minuten zwischen 19 und 20 Uhr zuzumuten (LG Frankfurt a. Darf ich nachmieter warnen klimawandel schlimmer als. M., Az. : 2/17 S 194/01). Sind Sie kurzzeitig verhindert, wegen einem kurzen Urlaub, Krankheit und starkem Geschäftsanfall muss Ihr Vermieter das akzeptieren und den Termin unter Umständen verschieben.
Zitat von Laura2012: ich würde dann gerne die wahrheit sagen nur weiss ich eben nicht ob ich das darf. Nicht das er dadurch kein Nachmieter findet und wir sitzen auf den folgenden Mieten! Die Miete ist eh zu hoch für diese "Wohnung" Zitat von Tinchen1987: Zitat von willmamasein: Zitat von mamamone: prima Antwort!! Wenn du das ganze dann noch mit nem Augenzwinkern sagst werden die "Neuen" schon verstehen was du meinst!! Das Augenzwinkern würde dann alles verraten. Wäre eine Überlegung wert Zitat von Engelchen85: Zitat von Laura2012: Ihr habt doch schon gekündigt, oder nicht? Danach habt ihr mit der Miete nichts mehr am Hut. Welche Infos an Nachmieter weitergeben?. Ich wüsste jetzt nichts was euch zu Schweigen verpflichtet. Aber in erster Linie würde ich mich wie gesagt zurückhalten. Wir ziehen auch bald aus und hatten auch so einige Besichtigungen bisher hier. Und ich habe bei einer Familie verschwiegen, was für Nachteile die Wohnung hier hat und hatte so ein schlechtes Gewissen.. da war ich dann sehr erleichtert, dass sie die Wohnung nicht bekommen haben.
Für Dich hattest Du es gut geregelt und wenn Dein Nachmieter das gerne zahlt (s. o. ), wovor würdest Du ihn damit warnen? Andererseits kannst Du jedermann/frau auf seine/ihre Rechte hinweisen. Das ist weder illegal, noch unerlaubter Geheimnisverrat oder so, sondern einfach nur die Weitergabe Deines Wissens, das anderen auch nützlich sein könnte. Solange du dabei nur sachlich bleibst: Ja Ab besten du sagst: MIR hat der Vermieter....... Das ist gesetzlich so nicht in Ordunung. Er weiß dann Bescheid und du bist auf der sicheren Seite weil du ja nur von DIR redest. Würde ich an deiner Stelle nicht machen, ganz egal um was es sich handelt. Darf ich meinen Nachmieter warnen? (Mietrecht, Kaution). Ja. Warum nicht. Deinen Vermieter hat wohl die Gier gepackt und dabei hat er wohl den Boden etwas unter den Füßen verloren... Wer das mitmacht...