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Sie befinden sich hier: Beruf und Karriere Fort- und Weiterbildung NRW Eine Fortbildung für Spezialisten. Mit einer kurzen Fortbildungszeit von 6 Monaten kann man sich die Spezialisierung des Fachagrarwirts beurkunden lassen. Fachagrarwirte gibt's in verschiedenen Bereichen und diese Spezialisten sind in jedem Unternehmen gesucht. Fachagrarwirt Baumpflege und Baumsanierung Mit dem zunehmenden Umweltbewusstsein spielt die Erhaltung des Grüns und insbesondere der Gehölze in Außenanlagen und bei Raumbegrünung eine wichtige Rolle. Weitere Bedeutung erhält der Bereich Baumpflege durch den alten Alleenbestand. Diese Entwicklung erfordert einen Spezialisten, der in der Lage ist, alle den Baum und sein Umfeld betreffenden Faktoren abzuschätzen und entsprechende Sanierungsarbeiten einleiten zu können.
Die entsprechenden Titel konnten in diesem Jahr folglich erstmalig verliehen werden. Der vorherige Abschluss "Fachagrarwirt Baumpflege und Baumsanierung" hatte es im Deutschen Qualifizierungsrahmen (DQR) nicht auf die gleiche Stufe wie die Meisterprüfung geschafft; insbesondere waren in den Bereichen Personalmanagement und Mitarbeiterführung sowie im Teil Unternehmensführung Defizite bzw. Niveauunterschiede zu anderen Fortbildungsprüfungen reklamiert worden. Die sind nun angeglichen worden. Da sich die Baumpflege in den letzten Jahren erheblich weiterentwickelt hat, ist die Überarbeitung auch genutzt worden, um die fachinhaltlichen Anforderungen "auf Stand" zu bringen. Die Einordnung des Abschlusses im DQR ist zwar noch nicht erfolgt, Stufe 6 gilt aber als reine Formsache. Die neue Verordnung unterscheidet drei Qualifizierungs- bzw. Prüfungsbereiche (1. Baumdiagnose und Baumpflegemaßnahmen, 2. Betriebs- und Unternehmensführung, 3. Mitarbeiterführung und Personalmanagement) und hat damit nun eine ähnliche Struktur wie die Meisterprüfung im Gartenbau oder auch in der Forstwirtschaft.
Sie befinden sich hier: Beruf und Karriere Fort- und Weiterbildung NRW In Nordrhein-Westfalen gibt es vier verschiedene Fachagrarwirte, die nach einer Fortbildungszeit von ca. 6 Monaten den staatlich geprüften Titel tragen dürfen. Fachagrarwirt Baumpflege und Baumsanierung Mit dem zunehmenden Umweltbewusstsein spielt die Erhaltung des Grüns und insbesondere der Gehölze in Außenanlagen eine wichtige Rolle. In diesem Bereich hat die Baumpflege ihren Platz. Spezialisten, die in der Lage sind, alle Faktoren zu beurteilen, die den Baum und sein Umfeld betreffen, sind gefragte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.
Teilweise erledigen sie auch Wegearbeiten oder bringen Schädlingsbekämpfungsmittel aus. Bei allen ihren Tätigkeiten befolgen sie die Sicherheitsrichtlinien sowie die Vorschriften zu Arbeits- und Umweltschutz. Sie durchlaufen eine berufliche Weiterbildung, deren Prüfung bundesweit einheitlich geregelt ist. Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend, wird aber empfohlen. Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung ist in der Regel die Abschlussprüfung als Forstwirt oder in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf in Verbindung mit einer mindestens zweijährigen einschlägigen Berufspraxis in Betrieben und Unternehmen der Forstwirtschaft. Weiterbildung nach der Ausbildung: Natur- und Landschaftspfleger*in Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung sind in der Regel eine abgeschlossene Ausbildung in einem der anerkannten Ausbildungsberufe Landwirt, Gärtner, Forstwirt, Revierjäger, Winzer, Fischwirt, Tierwirt der Fachrichtung Schäferei oder Wasserbauer sowie jeweils eine mindestens dreijährige einschlägige Berufspraxis.
Praktische Prüfungselemente im Sinne der bisherigen Arbeitseinsätze gibt es nicht mehr, abgesehen von einer Schadensdiagnose und -bewertung an ausgewählten Bäumen vor Ort. Ansonsten setzt der Verordnungsgeber voraus, dass die Kandidatinnen und Kanditaten ihr "Handwerk" in der vorangegangenen Ausbildung und Berufspraxis gelernt und bereits hinreichend unter Beweis gestellt haben. Verpflichtend ist eine gewisse Zeit an Praxisjahren nach erfolgreichem Abschluss einer einschlägigen Ausbildung (zum Gärtner, Forstwirt oder Landwirt) analog zu den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes allerdings nicht mehr. Sie wird lediglich für Quereinsteiger gefordert. Jedoch nennt die neue Verordnung eine Regelvorbereitungszeit von 1200 h (was dem Stundensoll der einjährigen Fachschule zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung im Gartenbau entspricht). Eine besondere Form der Vorbereitung auf die Prüfung ist bei den Baumexpertinnen und –experten zwar nicht vorgeschrieben, die Teilnahme an entsprechenden Fachseminaren aber obligatorisch.