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"Badelandschaft" wird nicht erlaubt Kleine Springbrunnen oder Wasserbecken sind grundsätzlich erlaubt, sagt Franke, "Betonausführungen aber nicht. " Auch dürfe der Pächter keine "Badelandschaft" aufbauen. Grillabende und kleine Gartenfeiern seien ebenfalls kein Problem. "Man muss es aber so machen, dass es den Nachbarn nicht beeinflusst", sagt Franke. Er rate, dem Nachbarn Bescheid zu sagen oder - noch besser - ihn einzuladen. "Da wir eigentlich eine Gemeinschaft sind, sollte das die vorrangige Form sein. " Auch sei es kein Problem, hin und wieder in der Laube zu übernachten. Der Gärtner dürfe nur nicht seine eigentliche Wohnung aufgeben und in den Kleingarten ziehen. Regeln zu Mittags- und Nachtruhe gebe es ebenfalls, erklärt Franke. Üblicherweise dürfe mittags zwischen 13. 00 und 15. Waldbäume im Kleingarten. 00 Uhr nicht gehandwerkelt werden. "Eine Ausnahme ist, wenn ein neuer Mieter eine Laube von einer Firma aufbauen lässt. " Die Handwerker könnten schließlich schlecht während der Arbeitszeit so lange Pause machen.
Efeu kann bis zu 20 Meter hoch klettern und wird bis zu 500 Jahre alt. Die Blätter sind immergrün. Einige Sorten zeigen im Herbst eine rötliche Laubfärbung. Efeu bevorzugt schattige, feuchte Standorte. Die Pflanze ist anspruchslos, gedeiht auf humushaltigem Boden besonders gut. Efeu benötigt keine Düngung, sollte jedoch ab und zu beschnitten werden.
Dürfen Nadelbäume im Kleingarten stehen bleiben? Frage: Seit 1977 besitzen wir einen Garten in einer Gartenanlage. Bei der letzten Gartenbegehung durch den Regionalverband wurde festgestellt, dass die zwei über 20 Jahre alten Blautannen zu entfernen sind, weil sie gegen die Gartenordnung verstoßen. Außerdem sollen sie als Wirtspflanzen für Schädlinge und Krankheiten an Obstgehölzen und anderen Nutzpflanzen gelten. Gilt hier nicht der Bestandsschutz und wie ist es mit Übergangsgesetzen zu DDR-Gesetzen in diesem Fall? Antwort: Für das organisierte Kleingartenwesen gelten als Rechtsgrundlage besonders das Bundeskleingartengesetz sowie die Gartenordnungen des jeweiligen Landesverbandes bzw. des Vereins. Auch regelmäßige Gartenbegehungen zur Kontrolle der Einhaltung der Gesetze und Verordnungen durch Vereinsvorstände und Verbände gehören dazu. Die empfohlene kleingärtnerische Nutzung orientiert vor allem auf den Anbau von Obst und Gemüse für den eigenen Bedarf, der Anbau von Stauden, Ziergehölzen und Sommerblumen, die Einrichtung verschiedenartiger Biotope und schließt die Anpflanzung größer Laub- und Nadelgehölze/Koniferen aus.