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Journal für Rechtspolitik Schwerpunktheft zum "Entwurf eines Bundesverfassungsgesetzes, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert und ein erstes Bundesverfassungsrechtsbereinigungsgesetz erlassen wird (94/ME, XXIII. GP)", JRP Heft 4/2007 Das Regierungsprogramm für die XXIII. Gesetzgebungsperiode sieht vor, dass eine Expertengruppe Formulierungsvorschläge für eine umfassende Staats- und Verwaltungsreform vorlegen soll. Journal für Rechtspolitik. Diese Expertengruppe hat am 23. Juli 2007 den Bundes-Verfassungsgesetz geändert und ein erstes Bundesverfassungsrechtsbereinigungsgesetz erlassen wird", als erstes Paket seiner Arbeit vorgelegt (94/ME, XXIII. GP). Darin wird eine tiefgreifende Verfassungsreform in den Bereichen Kontrolle (Rechnungshof, Volksanwaltschaft und Justizanwalt), Rechtsschutz (Verwaltungsgerichte erster Instanz, Verwaltungsgerichtshof sowie Verfassungsgerichtshof) und Verfassungsbereinigung vorgeschlagen. Die Schriftleitung des Journals für Rechtspolitik hat diesen Entwurf, der sicherlich eine der nachhaltigsten Verfassungsänderungen des Bundes-Verfassungsgesetzes seit seinem Bestehen wäre, zum Anlass genommen, eine Gruppe herausragender jüngerer Wissenschafterinnen und Wissenschafter aus dem Bereich des öffentlichen Rechts zu bitten, zu einzelnen Gesichtspunkten des Entwurfs Stellung zu nehmen.
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58/19 1040 Wien Austria Schriftleitung M. Holoubek Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht (IOER) Wirtschaftsuniversität Wien Gebäude D3, 2. OG Welthandelsplatz 1 1020 Wien Austria E-Mail: G. Lienbacher Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht (IOER) Wirtschaftsuniversität Wien Gebäude D3, 2. OG Welthandelsplatz 1 1020 Wien Austria E-Mail:
Zeitschrift für Rechtspolitik Beschreibung Juristische Zeitschrift Verlag Verlag C. H. Beck Erstausgabe 1968 Erscheinungsweise achtmal jährlich Chefredakteur Tobias Freudenberg, Irina Huth Herausgeber Günter Krings, Brigitte Zypries Weblink Verlagshomepage ISSN (Print) 0514-6496 Gebundene Jahrgänge der Zeitschrift für Rechtspolitik in der ZRB Münster. Die Zeitschrift für Rechtspolitik (ZRP) ist eine seit 1968 erscheinende Fachzeitschrift, die sich in erster Linie an Juristen und Rechtspolitiker wendet. JRP Journal für Rechtspolitik. Die ZRP wurde seit Oktober 1968 monatlich der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW) beigelegt. Anlass für die Zeitschriftengründung waren zahlreiche rechtspolitische Veränderungen unter der Ägide des damaligen Bundesjustizministers Gustav Heinemann. Seit Anfang 2013 erscheint die ZRP nicht mehr als Beilage der NJW, sondern muss selbständig bezogen werden. Herausgeber sind Günter Krings und Brigitte Zypries. Sitz der Redaktion ist in Frankfurt am Main. Autoren sind in erster Linie juristische Praktiker.
Herausgeber Heinz Fischer Bernd-Christian Funk Rudolf Machacek (verst) Roland Miklau Heinrich Neisser Alfred J. Noll Anton Pelinka Manfried Welan Schriftleitung Michael Holoubek Georg Lienbacher ISSN Print: 0943-4011 ISSN Online: 1613-754X Gründungsjahr: 1993 Volumes: Band 30 im Jahr 2022 Erscheinungsweise: 4 x jährlich Begutachtungsverfahren: Peer-Review Publikationssprachen: Deutsch Publikationsmodell: Hybrid Open Access Erstellung des Manuskripts und Einreichung Für die optimale Gestaltung Ihres Beitrages verwenden Sie bitte das nachfolgende Verlagsmerkblatt als Grundlage. Darin finden Sie unsere allgemeinen Publikationshinweise, spezifische Gestaltungs- und Zitierhinweise sowie weiterführende Informationen. Zeitschrift für Rechtspolitik Online Archiv, Jahrgang 2021 , Seite 1 | Fachzeitschriften-Archiv. Bitte senden Sie Ihr Manuskript an die im Verlagsmerkblatt angegebene Redaktionsadresse. Ablauf bis zur Imprimatur (Druckfreigabe) Ihr eingereichtes Manuskript wird von der Redaktion begutachtet. Zur Sicherung der Qualität durchlaufen Beiträge, bevor sie in der Zeitschrift veröffentlicht werden, ein Peer-Review-Verfahren.
Der IGH fügt sich nicht ohne Weiteres in den Reigen der Verfassungsgerichte ein. Deshalb ist es hier nicht wie bei nationalen Verfassungsgerichten und mittlerweile wohl auch bei EuGH und EGMR möglich, direct zur Tagesordnung der Analyse der Verfassungsrechtsprechung und der Praxis der Verfassungsvergleichung überzugehen. Vielmehr ist vorab zu klären, ob der IGH überhaupt in einem mehr als metaphorischen Sinne als Verfassungsgericht angesprochen werden kann. Dies verlangt zunächst die Beantwortung der Frage, ob und inwieweit es "Verfassung" im Völkerrecht gibt. Bejahendenfalls ist zu untersuchen, in welchem Sinne der IGH diesbezüglich als Verfassungsgericht agiert. Die Existenz einer Völkerrechtsverfassung ist nämlich notwendige, aber nicht hinreichende Bedingung für die Etablierung des IGH als Verfassungsgericht. Der vorliegende Beitrag sucht diese Klärungen in mehreren Schritten herbeizuführen. Es wird sich zeigen, dass der IGH gewisse typische verfassungsgerichtliche Funktionen erfüllt.